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8.6. Colloredo-Verbote. Kirchliche Reformpolitik am Beispiel Salzburgs Ende des 18. Jahrhunderts (Alfred Stefan Weiß) - Langtext

8.6.1. Einleitung

„Wenn man nun auf das letzte Viertel des achtzehnten Jahrhunderts einen Blick wirft; so wird man es sogleich gewahr, daß es vielleicht nie einen Zeitpunkt gegeben habe, in welchem eine Reformation des äusserlichen katholischen Gottesdienstes nöthiger gewesen wäre, als gerade in demselben [...].”[1258]

„Der izt regierende Fürsterzbischoff dieses Landes, der da seit 1772 regiert, und ein Sprosse aus dem fürstlichen Hause Kolloredo von Waldsee, und Mels ist, scheint noch zur rechten Zeit zur Regierung gekommen zu seyn, ehe Salzburg in Aberglauben und Finsterniß, in Dummheit und Bigotism ganz untergesunken. Betrachte man nur den Abstand zwischen der vorigen und jezigen Regierung! Aberglaube, Pfaffentrug, Jesuitenunsinn, Bigotterie, und übertriebene Andacht an allen Enden, waren das Hauptsächlichste, was man damals in Salzburg traf, wodurch man sich emporschwingen, beliebt machen konnte.”[1259]

Diese Zitate aus der Feder prononcierter Aufklärer umschreiben mit wenigen Worten das erklärte Ziel der erzbischöflichen Politik in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts, das vom Wunsch geleitet war, die Menschen zu bessern[1260] und Licht in die Seele des Bürgers und der Landbewohner zu bringen.[1261] Der Versuch, die geplanten Neuerungen innerhalb weniger Jahre durchzusetzen, ohne auf die Wünsche und die vom Barockkatholizismus geprägte Denkwelt der Untertanen Rücksicht zu nehmen, konfrontierte den Landesherrn allerdings wiederholt – vor allem nach der Veröffentlichung des berühmten Hirtenbriefes des Jubeljahres 1782[1262] – mit dem Vorwurf, ein Lutheraner zu sein.[1263]

Das Erzstift Salzburg wandelte sich in den Jahren von 1730 bis 1790 von einem Hinterbänkler und Schlusslicht zu einem Vorreiter und Zentrum der katholischen Aufklärung im deutschen Sprach- und Kulturraum. Nach der Vertreibung von über zwanzigtausend protestantischen Untertanen 1730/32 als Hort der Gegenreformation berühmt-berüchtigt und vom Aufklärungsprozess scheinbar bis auf weiteres ausgeschlossen, erntete es schon ein halbes Jahrhundert später hohes Lob aus Göttingen und Jena. Im ausgehenden 18. Jahrhundert nahm Salzburg als Mittelpunkt der kirchlichen und weltlichen Aufklärung eine einzigartige Stellung im deutschsprachigen Raum ein und übertraf zeitweise sogar Wien an Bedeutung.[1264]

Diese Entwicklung ist untrennbar mit der Person des letzten regierenden Fürsterzbischofs, Hieronymus Graf Colloredo (1772–1803/12),[1265] verbunden. Eine historische Bewertung der Salzburger Aufklärung und Reformpolitik in der Ära Colloredo muss sich allerdings vor allem vor zwei naheliegenden Fehlschlüssen hüten: Zum einen begann der neue Landesherr keineswegs auf einer tabula rasa, sondern konnte an wesentliche und vielfältige, wenn auch scheinbar verschüttete Reformansätze anknüpfen, zum anderen war das theresianisch-frühjosephinische Modell für Colloredo zwar von wesentlicher Bedeutung, doch gleichgewichtig und vielfach wirkten Einflüsse aus Bayern sowie aus der rheinisch-fränkischen Reichskirche, insbesondere aus Würzburg. Von dort holte der Erzbischof kurz nach Antritt seiner Regierung im Jahr 1772 auch seinen engsten Helfer und Vertrauten, den Weltgeistlichen Johann Michael Bönike.[1266] Der Aufklärungs- und Reformprozess unter Colloredo kann in Anlehnung an den deutschen Historiker Ludwig Hammermayer in drei Phasen unterteilt werden, wobei die erste Phase die Jahre zwischen 1772 und 1782 bis 1787/88 anzusetzen ist. Die letzte Phase sah die Hochaufklärung in ihrer Blüte, Strömung und des Toleranzgedankens werden und dauerte annähernd bis zum Ende des Erzstifts.[1267]

Als Colloredo nach seiner Wahl im März 1772 die Regierungsgeschäfte in die Hand nahm, beanspruchten Glaube und Frömmigkeit noch einen hohen Stellenwert in einer Welt voller Gefahren und des Mangels an lebensnotwendigen Gütern. Nur durch opferbereite Hinwendung zu Gott war nach Ansicht vor allem der ländlichen Bevölkerung, irdisches Wohlbefinden und ewiges Heil zu erlangen.[1268] Um seine Maßnahmen im kirchlichen Bereich durchdrücken zu können, musste der Landesherr auch Einfluss auf das Konsistorium nehmen, dessen Zusammensetzung er in der folgenden Jahren seinen Wünschen entsprechend veränderte.[1269] Allerdings war weder diesem Kollegium noch dem aufgeklärten Fürsten immer bewusst, dass ein gravierender Unterschied zwischen der „offiziellen Religiosität” und der „Volksreligiosität”, der religiösen Praxis der Laien im alltäglichen Leben, bestand.[1270]

Drei „Maßnahmenpakete” Colloredos zur Beeinflussung der Volksreligiosität sollen hier in den Mittelpunkt der Darstellung gerückt werden: die Feiertagsreduktion von 1772, die Einschränkungen hinsichtlich der Prozessionen und Wallfahrten und der Versuch, das traditionelle Wetterläuten und -schießen einzudämmen. Die Reaktionen der Bevölkerung auf diese Verordnungen werden dabei weitgehend ausgeklammert. Neben den Quellen in den Salzburger Archiven dienen zusätzlich das umfangreiche aufklärerische Schriftgut und die berühmte Gesetzessammlung des Juristen Judas Thaddäus Zauner[1271] der Erforschung dieses Themas.[1272]

8.6.2. Die Feiertagsreduktion von 1772

Als Vorläufer der großen Feiertagsreduktion in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts kann eine vom Dominikaner-Papst Benedikt XIII. (1724–1730) der spanischen Diözese Tarragona 1727 gewährte Bulle betrachtet werden, welche auf Bitten eines dortigen Provinzialkonzils – somit einer kirchlichen Instanz – gewährt und ausgestellt wurde. Neben den theologischen wurden in den folgenden Jahrzehnten auch nationalökonomische Gründe für die Reduzierung ins Treffen geführt. Weder die Staatsmänner noch die führenden Vertreter der Kirche verkannten schon damals nicht, dass eine vollständige Abschaffung vieler Feiertage Widerstand hervorrufen würde und überlegten sich daher auch noch andere Wege, das angestrebte Ziel zu realisieren. Gegen den ersten Weg, nämlich eine Anzahl von Feiertagen einfach auf den kommenden Sonntag zu verlegen, erhoben sich besondere theologische Bedenken, galt doch dieser Termin als „Tag des Herrn”.

Eine alternative Möglichkeit war, gewisse Feiertage zu Halbfeiertagen herabzuwürdigen, an denen zwar weiterhin die Verpflichtung zum morgendlichen Messebesuch bestand, anschließend aber gearbeitet werden durfte – ein Lösungsmodell, welches im Sinn der jeweiligen Landesherren war.[1273] Da sich dieses System nicht bewährte – die Bevölkerung blieb nach dem Gottesdienst aus Protest der Arbeit fern -, bemühte man sich im Habsburgerstaat um die Abschaffung der Halbfeiertage, die Clemens XIV. 1771 gewährte.[1274] Am 22. Juni 1771 teilte der Papst Hieronymus Graf Colloredo, damals noch Bischof von Gurk, die Neuregelung der Feiertage in den Territorien Maria Theresias mit, die dieser gerne aufgriff.[1275] Das päpstliche Breve wurde seitens der Bevölkerung kaum beachtet, und der von Colloredo ernannte Nachfolger im Gurker Bistumsamt, der berühmte Joseph II. Anton Graf Auersperg (1772–1783), ließ daher auf den „Geist der Buß” hinweisen, „zu welcher die Arbeit den Menschen nach der ersten Sünde aufgebürdet worden”. Die Arbeitsstunden „seien bey Gott weit verdienstlicher als das Gebeth, und auch für ihr Seelenheil gedeihlicher [...], weil sich der Mensch hierdurch [...] mit vortrefflichsten Mittel vor dem Müßiggang, welcher der Grund zu allen Lastern ist, schützt, und so sein Heil sicherer wirket”.[1276]

Die Feiertagsreduktion war überdies ein Thema des so genannten Salzburger Kongresses, der unter dem Vorsitz des Salzburger Domdechanten Ferdinand Christoph Graf Zeil durchgeführt wurde. Die geistlichen Kurfürsten von Mainz, Trier und Köln wandten sich im September 1769 an Fürsterzbischof Sigmund Graf Schrattenbach (1753–1771), um zu eruieren, ob er für die geplante Feiertagsreduktion zu gewinnen wäre. Dieser zweifelte jedoch an der Nützlichkeit des geplanten Unternehmens und verwarf eine eigenmächtige Reduktion ohne Einschaltung des Papstes als „unthunliche Sache”.[1277] Schließlich schritt man trotz episkopalistischer Haltung doch zu Verhandlungen mit dem Papst, der den drei geistlichen Kurfürsten im Februar 1770 seine Zustimmung zur Verminderung der Feiertage erteilte. In den bayerischen Diözesen gestalteten sich die Verhandlungen hingegen schwieriger und fanden erst eineinhalb Jahre später ihren vorläufigen Abschluss.[1278]

Nachdem neben Österreich auch Kurfürst Max III. Joseph von Bayern ein päpstliches Reduktionsbreve erhalten hatte, teilte Colloredo der Kurie mit, dass er sich gezwungen sehe, ein gleich lautendes Schreiben für sein Land zu erwirken, da dieses Territorium zwischen österreichischem und bayerischem Hoheitsgebiet eingekeilt sei.[1279] Seinem Wunsch wurde am 12. September 1772 entsprochen. Die Aufhebung zahlreicher Fest- und Feiertage, die auch von der Kanzel verkündet werden musste,[1280] erfolgte Anfang Dezember dieses Jahres und war zum Entsetzen der Bevölkerung im Sinne der Aufklärung mit genauen Verhaltensregeln (z. B. Eindämmung der Schauspiele und Lustbarkeiten) für die verbleibenden Feste verbunden.[1281]

Aus dieser Zielsetzung resultierte die vom Landesherrn intendierte Forderung nach besserer Heiligung der übrigen Feiertage. Während an den abgeschafften Festtagen die verordnete Arbeit die weit verbreiteten Missbräuche zu verhindern hatte, sollten sie an den verbleibenden Feier- und den aufgewerteten Sonntagen durch eine verstärkte Teilnahme an den religiösen Übungen eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden.[1282] Gegen diese Neuordnung – insgesamt wurden die 95 kirchlich gebotenen Sonn- und Feiertage um annähernd 20 „gemindert”[1283] – erhob sich innerhalb kurzer Zeit der Widerspruch des gläubigen Volkes, der teilweise vom Klerus mitgetragen wurde. In einem „Unterricht für Geistliche” hatte Colloredo die Priester daran erinnern lassen, dass es „frevelhaft und strafbar wäre, wenn zwar wider alles Vermuthen die nunmehr auch für die salzburgischen Lande dießfalls jüngsthin ertheilte päpstliche Verwilligung und Verordnung als anstößig gehalten und angesehen werden wollte".[1284] Seine aufmüpfigen Landesuntertanen informierte er ebenfalls über den päpstlichen Erlass und ermahnte sie, dass „der Dienst Gottes nicht durch die Anzahl der Feyertage, sondern nur durch die reine auferbauliche Heiligung derselben befördert” werde.[1285] Der eigens gedruckte „Unterricht” wurde aber weiterhin von den Kirchentüren abgerissen oder abgeschnitten. Die Gerichtsdiener sollten die Täter ausfindig machen und der weltlichen Obrigkeit übergeben.[1286]

Im Februar 1788 wurde das Volk, dessen „Unbiegsamkeit” der Landesherr beklagte, erneut zur Arbeit an den aufgehobenen Feiertagen mit Nachdruck aufgefordert. Dieser Konsistorialbefehl fand in voller Länge auch seinen Niederschlag im Salzburger Intelligenzblatt. Um die Landbevölkerung zur Arbeit zu „bequemen”, wollte man versuchsweise sogar auf die Abhaltung von Hauslehren an den ehemaligen Festtagen verzichten. Außerdem sollten die Seelsorger angewiesen werden, besonders an diesen Tagen auf Prunk und übermäßige Feierlichkeit in der Kirche zu verzichten.[1287] Die geschilderten Maßnahmen griffen jedoch nicht wirklich, was durch die Tatsache, dass noch kurz vor dem Zweiten Weltkrieg die Erinnerung an die abgeschafften Feiertage im bayerisch-salzburgischen Raum zumindest auf dem Land lebendig war, untermauert wird.[1288]

Übten sich die Untertanen im passiven Widerstand gegen die Anordnungen des Landesherrn und höhlten somit seine Herrschaft von innen aus,[1289] so wagte hingegen der Salzburger Franziskaner P. Clarentius Pschaider mit seiner im Februar 1773 anonym publizierten Schrift „Frage, ob die Abstellung der Feyertäge bey jeztmaligen Weltlauf christlich, und zu billigen seye?” einen offenen Angriff gegen Fürsterzbischof Colloredo.[1290] Mit vernichtenden Worten äußerte sich der Aufklärer und Publizist Lorenz Hübner im Rückblick über Pschaiders Kampagne gegen die Feiertagsreduktion: „Wider diese fromme Verordnung erhob ein hiesiger Franziscaner in einer höchst elenden Schrift seine Fluchstimme mit einer Dreistigkeit, die sich nur durch den groben und falschen Eifer für das Haus Gottes entschuldigen ließ. Er ist dafür aus dem Erzstifte verbannt, die Schrift confiscirt, und der Verleger zur Strafe gezogen worden. Vor nicht gar langer Zeit sind einige Reste dieser häßlichen Auflage in die Salza geworfen worden, auf welcher ein Theil davon in das schwarze Meer bereits eingelaufen seyn wird.”[1291]

Nachdem im Dezember 1772 die Reduktion der Feiertage bekannt gemacht worden war, nützte Pschaider sein Predigeramt, um am dritten und vierten Adventsonntag dagegen Stellung zu beziehen. Angeblich teilte auch der Domprediger seine Meinung, dem der Franziskaner folgenden Ausspruch in den Mund legte: „Nun haben die schlechten Christen was Sie schon lang gewünscht haben.”[1292] Der Pater Guardian des Franziskanerklosters, Richardus Beck, verwarnte daraufhin seinen Mitbruder, da er Sanktionen des Landesherrn befürchtete, und wollte ihn sogar „wegjagen” lassen. Pater Clarentius ließ sich jedoch davon nicht entmutigen und verfasste innerhalb weniger Tage sein Pamphlet gegen die Abschaffung der Feiertage. Am Neujahrstag 1773 erfolgte eine Einladung an den Buchdrucker Joseph Kollmann und den Leiter der Mayerschen Druckerei, Franz Ferstl, im Kloster zu speisen. Die beiden Männer erhielten dort auch den Auftrag, die Schrift Pschaiders zu publizieren und als Druckorte Frankfurt und Leipzig anzugeben. Innerhalb kurzer Zeit wurden 1030 Exemplare dieses Buches gedruckt und auch nach Wien und München verschickt. Obwohl die Schrift dem Konsistorialkanzler und dem Spiritual des Salzburger Priesterhauses zur Zensur vorgelegt wurde, durfte sie trotz Bedenken auch in Salzburg öffentlich verkauft werden.[1293]

Der Autor griff Papst und Erzbischof an und kam zu folgendem Schluss: „Unbillig und unchristlich ist die Abstellung der Feyertäge, bey jetziger Welt, denn erstens, ist sie wider Gott, welcher die Feyertäge eingesetzet. Zweytens, streitet diese Abstellung wider die Kirche, dero Gebothe schlecht geschätzet wird. Drittens, bringet diese teuflische Stümplerey deren Feyertägen dem Staate keinen Nutzen, sondern viertens, ist diese Verminderung deren Feyertägen ein purer Muthwillen, weil man die Feyertäge ganz leicht halten könnte, so ferne man wollte. Schließet anjetzo selbsten, wer recht habe, ich oder die heutige Feyertagstümpler?”[1294]

Der Vergleich mit einem „unverständigen Schnarcher”[1295] war dem Erzbischof, der Kenntnis von dieser Schmähschrift erhielt, eindeutig zu viel, und er ließ diesen Gegner der Aufklärung, dessen Identität rasch geklärt werden konnte, gefangen nehmen. Bereits am Faschingssonntag 1773 wurde bei den einzelnen Buchdruckern der Stadt eine genaue Hausdurchsuchung vorgenommen und die gesamte Auflage beschlagnahmt. Der 31-jährige Pschaider, der in Augsburg bei den Jesuiten studiert hatte und seit mehreren Jahren in Salzburg in der Ausbildung der Studenten tätig war, wurde im März 1773 mehrfach verhört. Seine Klosterzelle wurde genau untersucht und der Eingang versiegelt, die persönlichen Exemplare seiner Druckschrift konfisziert.[1296] Nach der Befragung von Zeugen aus der Mayerschen Druckerei und dem Franziskanerkloster ließ Colloredo ein hartes Urteil fällen:[1297] P. Clarentius wurde zu acht Jahren Haft verurteilt und den Ordensoberen übergeben. Franz Ferstl musste das Land verlassen und Joseph Kollmann eine dreimonatige Festungshaft absitzen. Die Besitzerin der Druckerei, die Witwe Anna Victoria Konhauser, die von den Vorgängen nichts wusste, musste eine hohe Geldstrafe erlegen und wurde überdies gezwungen, ihren Besitz an die beiden Waisenhäuser zu günstigen Konditionen zu übertragen.[1298]

Es war ein Triumph der Aufklärung, der allerdings einem Pyrrhussieg gleichkam. Im Jahr 1782 ließ der Landesherr erneut Schriften unterdrücken und zwar jene, die den Inhalt seines Hirtenbriefes angriffen und in Frage stellten.[1299] Wiederum trat P. Clarentius als anonymer Schreiber in Erscheinung.[1300] Die begeisterten Äußerungen des ehemaligen Salzburger Studenten, Reiseschriftstellers und Aufklärers Johann Pezzl sind damit doch etwas zu relativieren: „Im Reden und Schreiben sowohl über politische als religiöse Gegenstände herrscht hier [= in Salzburg] eine Freiheit, die der Regierung Ehre macht, die mit jener ängstlichen Venetianermine der Polizei in München unbeschreiblich absticht. Man erhält in den hiesigen Buchläden alles, was nicht ganz notorisch verderblich ist, ohne Zurückhaltung.”[1301]

Im Mai 1788 sorgte die Schrift Pschaiders nochmals für kurzfristiges Aufsehen. Der Landesherr ließ die konfiszierten Exemplare durch zwei Hofbuttenträger beim Michaelertor in die Salzach werfen, doch lösten sich die Bänder, mit denen die Ballen verschnürt waren. Da die Einwohner dachten, es handle sich um etwas Wertvolles, fischten sie etliche Bücher aus dem Wasser. Da sie allerdings ein „scharf verbotene[s] Büchl” in den Händen hielten, gerieten „viele mit dem P. Franziskaner in großes Unglück.”[1302]

8.6.3. Die Einschränkung der „Umgänge” und Wallfahrten

Zu den ältesten Wallfahrtszielen im heutigen Bundesland Salzburg zählen St. Leonhard bei Tamsweg[1303] und die Marienwallfahrten von Mülln, Großgmain und zur Pachermadonna in der ehemaligen Stadtpfarr-, heute Franziskanerkirche. Die meisten Bittgänge im Salzburger Land fanden ihren Ursprung jedoch erst im 17. und 18. Jahrhundert. Meist waren es schwere Notzeiten, Hungerkatastrophen oder Seuchen, welche die Menschen veranlassten, zu solchen Gnadenorten ihre Zuflucht zu suchen. In seltenen Fällen verdankten sie ihre Entstehung der dankbaren Stiftung wunderbar erretteter Personen. Diese religiöse Ausdrucksform scheint in Salzburg zur Mitte des 18. Jahrhunderts in der Verbreitung und Relevanz einen Höhepunkt erreicht zu haben. Allein die Metropole kannte zu dieser Zeit 37 Wallfahrtsziele. So vermehrte sich auch die Kommunikantenzahl in Maria Plain als dem bedeutendsten Gnadenort der Erzdiözese von 1730 bis 1779 kontinuierlich und zählte in den Jahren 1770 bis 1779 277.800 Personen. Erst durch die Eingriffe Colloredos reduzierte sich diese Zahl deutlich. Noch sein Vorgänger im Hirtenamt, Sigmund Graf Schrattenbach, rühmte sich am Ende seines Lebens (gest. 16. Dezember 1771), allein 250 Gnadenbilder der Madonna von „Genazzano” in den Kirchen seines Einflussbereichs introduziert zu haben.[1304]

Die Bemühungen Colloredos zielten im Widerspruch zu seinem Vorgänger auf Einfachheit und Schlichtheit der Religionsausübung. Er verlangte eine Rückbesinnung auf den religiösen Kern und den Gehalt von Andachten, Prozessionen, Bittgängen und Wallfahrten. Eine zusätzliche volkswirtschaftliche Überlegung ist dabei jedoch unübersehbar.[1305] Im März 1779 ließ er daher die Passionsspiele und „Mummereyen” bei den Karfreitags- und anderen Prozessionen – zur Entrüstung des Kirchenvolkes – verbieten. Er und seine aufgeklärten Berater sahen darin einen „für das Christenthum entehrende[n] Misbrauch” und fanden scharfe Worte der Kritik am Umfeld der Prozessionen: „[D]ie Gotteshäuser sind leer und verlassen; das öffentlich ausgesetzte Allerheiligste steht ohne Anbether da; das zur Lustbarkeit und Gelächter vorbereitete Volk füllt die Wirths= und Zechhäuser von unten bis oben an; die Saufgelage dauern bis in die späte Nacht fort; die nach Hause taumelnden Trunkbolde erfüllen Strassen und Felder mit ihrem Jauchzen und Schandgeschrey; auf das neue kreuzigen sie den Sohn Gottes, und haben ihn zum Spott; beynahe buchstäblich machen sie den gekreuzigten Christum den Juden zur Aergeniß und den Heyden zur Thorheit; und geben den Freygeistern und Religionsspöttern Anlaß, das katholische Christenthum dem beißendsten Gespötte und Hohngelächter wie im Triumphe bloß zu stellen.”[1306] Um diese Kritik der „Freygeister” zu unterbinden, ließ der Landesherr verkünden, dass so genannte „Religionsgespräche” bei öffentlichen Zusammenkünften oder in Wirtshäusern bei Androhung von Sanktionen künftig verboten waren.[1307] Außerdem untersagte er die Mitnahme von „Lappen” oder „Fexen” (gemeint waren körperlich und geistig behinderte Menschen) bei Prozessionen, die ebenfalls einen Anlass zur vielfachen „Belustigung” geboten hatten. Wie kritisiert wurde, trugen diese bisweilen die Bruderschaftsfahnen, da die eingeschrieben Mitglieder „sich beynahe schämen müssen, selbst unter ihrer Fahne zu gehen.”[1308]

Den wohl ambitioniertesten Schritt in Richtung aufgeklärte Religion unternahm Erzbischof Colloredo mit der Publikation des Hirtenbriefes im Jubeljahr 1782. In diesem Sendschreiben, das an die in der Seelsorge stehenden Priester gerichtet war, aber auch den weltlichen Beamten und dem Kanzleipersonal per Zirkular mitgeteilt wurde, griff er den – seiner Meinung nach – unzeitgemäß gewordenen Barockkatholizismus scharf an und verlangte nach einer Erneuerung im Glauben. Neben seitenlangen Zitaten der Kirchenväter wird an einer Stelle auch der italienische Aufklärer Lodovico Antonio Muratori (1672–1750) – allerdings unter seinem Pseudonym Lamindi Pritanii[1309] – als einziger von den neueren Schriftstellern zitiert. Die Kritik an den kirchlichen Missständen verband der Landesherr dabei mit der Forderung nach einer ausgedehnteren Armenpolitik, wobei er die Lehren der Kirchenväter für die Erreichung des gewünschten Zieles einzusetzen wusste. Mit diesem Schreiben wurde auch die Bibellektüre und der Gesang deutscher Kirchenlieder empfohlen, das barocke Übermaß in der Marien- und Heiligenverehrung eingeschränkt, die wachsenden Missbräuche im Ablasswesen, bei den Bruderschaften, Wallfahrten und Prozessionen getadelt. Eine purifizierte und „vernünftige Religion” sollte die Sitten des einfachen Volkes verbessern und es zu „nützlichen Staatsdienern” erziehen helfen.[1310] Diese schwierige Aufgabe wurde den Seelsorgern in den Städten und am Land übertragen, die ihren Pfarrmitgliedern den Inhalt des Hirtenbriefes nicht vorlesen, sondern leicht verständlich zu erläutern hatten, denn es sollte – entsprechend der Forderung eines „Patrioten” – „Licht werden in der Seele des Bürgers, und des Landmanns.”[1311]

Um eine Einschränkung des Prozessionswesens rechtfertigen zu können, ließ sich Erzbischof Colloredo – beeinflusst von der Reformtätigkeit Josephs II. – 1783 darüber informieren, wie viele Andachten, Prozessionen und Umgänge in den einzelnen Pfarren und Vikariaten stattfanden. Üblicherweise wurden die Festtage des bäuerlichen Kalenders – zusammengerechnet ungefähr drei Wochen – zu Wallfahrten genützt.[1312] Eine besonders ausgeprägte Vorliebe für derartige religiöse Bräuche hatte man z. B. in Altenmarkt, Filzmoos, Thalgau, Tamsweg, Henndorf oder in der Pfarre Mülln. Nach Colloredos Ansicht stellte die große Anzahl von Andachten und Wallfahrten auch ein Hindernis für den sonntäglichen Pfarrgottesdienst, die Predigt und die Christenlehre dar. Bereits im Juli 1782 versuchte er die Fronleichnamsprozessionen zu „reinigen”, indem er das wirkungslose Verbot publizieren ließ, künftig das Mittragen von Prangstangen zu unterlassen. Außerdem war es dem Landvolk bei Strafe untersagt, kleine Bäume zu fällen oder Baumzweige abzuschlagen, da man größeren Schaden für die Wälder befürchtete. Zwei Jahre später wurde überdies das Mitführen von Bildern bei Prozessionen eingeschränkt oder gänzlich verboten. Trotz „Murren” der Gläubigen sollte bei Bittgängen und Dankprozessionen nur mehr das Kreuz und bei Prozessionen zu Ehren der Mutter Gottes oder eines speziellen Heiligen nur mehr ein entsprechendes Bild mitgetragen werden.[1313]

Die verhängten Interdikte blieben nahezu wirkungslos oder scheiterten am Beharrungsvermögen der Bevölkerung. Lediglich im Kloster Nonnberg ließ die Äbtissin den beliebten Palmesel, der mit Generale vom 18. November 1785 „abgeschafft” wurde, zerhacken und anschließend verbrennen. In der Gemeinde Puch hingegen versteckten die Gläubigen die aus dem 17. Jahrhundert stammende Figur auf einem bäuerlichen Anwesen mitten im Dorf und warteten auf „bessere Zeiten”, die jedoch erst mit der Romantik anbrachen. Seither wurde der Palmesel jeden Samstag vor dem Palmsonntag in einer kleinen Prozession von seinem Standort abgeholt und unter Gebeten zur Pfarrkirche getragen.[1314] Auch die Lungauer ließen sich von den Wünschen des Landesherrn nicht wirklich beeindrucken oder mit den Worten eines Zeitgenossen formuliert: „Nichts weniger macht Eindruck auf sie, als die Aufklärung. Die neuen geistlichen Verordnungen sind ihnen daher noch vielmal eben so dunkel, als unbedeutend. [...] Ihr altes eisenes Sprichwort: Es ist immer so gewesen, es soll auch so seyn, geht mit ihnen ins Grab.”[1315] Obwohl z. B. das Mittragen des Riesen Samson bei Prozessionen untersagt war, ließen die Bewohner des Marktes Tamsweg im Jahr 1798 eine neue Figur anfertigen und führten sie auch bei ihren Umzügen mit. Dieses Fehlverhalten erregte Aufsehen und wurde auch in der „Deutschen Justiz- und Polizey- Fama” ausführlich abgehandelt. Die Zentralbehörde in Salzburg reagierte daraufhin unwirsch und erließ nach der Produktion zahlreichen Aktenmaterials im Mai 1803 ein neuerliches Verbot.[1316]

Um die Seelsorger und die Beamten am Land eindeutig zu instruieren, bereitete das Konsistorium 1786 eine grundsätzliche und endgültige Regelung der Bittgänge und Wallfahrten vor. Am 20. Mai dieses Jahres lag die berühmte Ordinariatsweisung nunmehr im Druck vor.[1317] In acht Paragraphen wurden zusammenfassend folgende Regeln formuliert: Erlaubt blieben lediglich die Bittgänge am Markustag und an den drei so genannten Bitttagen sowie die Wallfahrt an den Pfingstfeiertagen zum Salzburger Dom. Die Priester hatten die Verpflichtung, die Gläubigen über diese Maßnahmen detailliert zu informieren. Jene Gemeinden, die ihre Bittgänge nicht gänzlich aufgeben wollten, durften zumindest im Frühjahr und Herbst zusätzlich eine Dankprozession abhalten. Ferner war es verboten, die „Umgänge” an Sonn- oder Feiertagen durchzuführen, und außerdem mussten die Gläubigen bis spätestens Mittag wieder zu ihrer Pfarr- oder Vikariatskirche zurückkehren. Jene Bittgänge, die nur das eigene Gotteshaus und den Friedhof umrundeten, blieben weiterhin erlaubt.[1318] Die genannten Punkte wurden für so wichtig erachtet, dass sie auch in das Kirchenreformprogramm des Emser Kongresses, der ab Juli 1786 in Bad Ems tagte, teilweise Eingang fanden. Der ausformulierte Text der „Disziplinar-Punktation” wurde allerdings geheim gehalten und die Beschlüsse fanden daher kaum praktische Anwendung und Durchsetzung.[1319]

Da auch einige Seelsorger die Durchführung der Ordinariatsweisung verweigerten, verwundert es nicht, dass die Gläubigen wenig Interesse für die neue Verordnung zeigten. Die Landgemeinden petitionierten um die Beibehaltung ihrer speziellen Kreuzgänge, doch wurde ihr Ansinnen stets abgewiesen. Auf Ansuchen durfte jedoch bei „allgemeinen Unglücksfällen oder Landplagen” ab Januar 1787 eine Andacht, in späteren Jahren auch ein Kreuzgang abgehalten werden. Da sogar das Konsistorium diese Umgänge als „unschuldige Handlungen” einstufte, wurde „hauptsächlich in jenen Fällen, wo die dem Landmann so nahe am Herzen liegenden Feldfrüchten der nächsten Gefahr des Verderbens ausgesetzt”[1320] waren, eine Ausnahme bewilligt. Der Erlass des Hofrats aus dem Jahr 1787 zeigt einerseits die unnachgiebige Haltung in der Frage des Prozessionswesens, ließ aber auch die Möglichkeit gewisser Ausnahmen in Einzelfällen zu.[1321] Neue Reformversuche wurden nun nicht mehr mit Nachdruck unternommen, „und von mehreren bisher gemachten ließ man es theils ausdrücklich, theils stillschweigend wieder [...] abkommen.”[1322]

Besonders hart griff der Landesherr allerdings in den 1780er und noch zu Beginn der 1790er Jahre durch. Mehrere Beispiele mögen diese Haltung illustrieren: 1783 untersagte er die beliebte Brotweihe in der Wallfahrtskirche Maria Mülln am Tag des heiligen Nikolaus von Tolentino (10. September). Noch im selben Jahr ließ er die Kapelle zu Unserer Lieben Frau „Maria Elend” bei Embach dem Erdboden gleichmachen und den Kultgegenstand in die Pfarrkirche übertragen. Immerhin hatten jährlich ca. 30.000 Gläubige diesen Gnadenort aufgesucht.[1323]

Maria Plain im Dekanat Bergheim musste seine Votivtafelsammlung auflösen. Noch im Jahr 1784 hatte ein Reisender in einem deutschen Journal kritisiert: „Die ganze Kirche ist durch und durch mit Votivtafeln überhängt; türkische Roßschweife, zerfezte Fahnen und Krücken ohne Zahl zeigen sich in der Höhe und am Eingange der Kirche.”[1324]1792 erteilte Colloredo überdies den Befehl, bei der Sixtuskapelle in Wald im Pinzgau einen Schliefstein – es handelte sich dabei um zwei mit einer Eisenstange verbundene Felsblöcke, zwischen denen die Pilger besonders bei Hals- und Rückenschmerzen durchkrochen – zu sprengen.[1325]

Rief der Publizist Lorenz Hübner im Jahr 1793 hinsichtlich der Neuerungen in der „kirchlichen Verfassung” noch auf, sich nicht „durch die elenden Einwendungen der Dummen und Heuchler irre machen zu lassen”,[1326] so fanden die überzeugten Aufklärer Judas Thaddäus Zauner und Friedrich Graf Spaur bereits mäßigendere Worte. So stellte der Erstere dem Leser die nur allzu berechtigte Frage: „Wie mußte nun der fromme Greis, das andächtige Mütterchen erstaunen, wenn sie nun gähling eine Verordnung herablesen hörten, die ihnen die fernere Ausübung eines Kirchenbrauches untersagte, welchen ihnen vorher die Prediger (vielleicht eben der, welcher ihnen die neue Verordnung herablas) so oft, und so laut empfohlen hatte?”[1327] Ähnlich äußerte sich auch Spaur Ende des 18. Jahrhunderts zum kirchlichen Reformwerk: „Denn so unsinnig und wiedernatürlich es seyn würde, einem vom grauen Staare kaum geheilten Patienten plözlich und ohne alle Vorbereitung ein allzugrelles, seinem schwachen Auge noch unverträgliches Licht aufdringen zu wollen; eben so unvernünftig wäre es, bey Verbreitung der geistlichen Aufklärung eine gleiche höchstnöthige Vorsicht zu vernachlässigen. Jene Stürmer vernünfteln also augenscheinlich ohne alle ächte Menschenkenntnis, indem sie gewisse durch Alter ehrwürdig gewordene und aus wahrer Weisheit noch geduldete Gebräuche aus dem einzigen höchst seichten Grunde verdammen, weil sie mit ihren einseitigen Begriffen von Volksaufklärung nicht übereinstimmen.”[1328]

8.6.4. Der Kampf gegen das Wetterläuten und -schießen

In den 1780er Jahren bemühte sich der Landesherr, auch einen anderen in der Volksreligiosität wurzelnden Brauch abzustellen: das häufig lang andauernde Wetterläuten und –schießen. Der Klang der Glocken sollte die Leute auf dem Feld und im Haus auf die drohende Unwettergefahr aufmerksam machen und zum Gebet aufrufen. Bereits in der Antike fand sich die Anschauung, durch Lärmen mit Metall die Dämonen vertreiben zu können. Im christlichen Kult erfuhr dieser Brauch insofern eine Umdeutung, dass nicht mehr das Metall, sondern die an ihm haftenden Gebete des Priesters die Kraft hätten, Wetterdämonen zu bannen.[1329] In den Jahren 1783, 1784, 1785 und 1788 ergingen Verordnungen, die erneut das Gespür für die bewahrende Mentalität der Landbevölkerung gänzlich vermissen ließen. Die ausgesprochenen Verbote wurden überdies im Salzburger Intelligenzblatt abgedruckt.[1330]

In der detaillierten Anweisung vom 1. Februar 1785 hieß es unmissverständlich: „1) Soll in Zukunft bey einem aufsteigenden Hochgewitter mehr nicht, als ein kurzes dreymaliges Glockenzeichen, eben so wie man den englischen Gruß zu läuten pflegt, gegeben, und das nämliche Zeichen, sobald das Gewitter vorüber gegangen ist, wiederholet werden. [...] Um aber 2) die mit dem Geläute der Glocken von jeher verknüpft gewesenen christlichen Absichten zu erfüllen; so mag ein jeder bey dem ersten dreymaligen Glockenzeichen Gott um Abwendung alles Schadens und Unglücks durch ein frommes Gebeth anrufen; bey dem zweyten und letzten Zeichen aber dem Allerhöchsten für die Bewahrung danken.”[1331] Das Schießen mit Böllern, die meist mit geweihtem Pulver gefüllt waren, dem die Schützen auch Zweige von „Palmkätzchen” oder von „Weihbuschen” beifügten, und „anderem groben Geschütze” wurde gänzlich verboten und Zuwiderhandlungen mit hohen Geld- und sogar Gefängnisstrafen bedroht. Die zahlreichen vorhandenen Böller sollten ohne Verzögerung gegen Ersatz des Metallwertes bei den hochfürstlichen Hüttenwerken abgeliefert werden.[1332]

Der gegen die katholische Aufklärung eingestellte Priester und Chronist Felix Adauktus Haslberger überlieferte uns für den Mai 1789 einen groben Verstoß gegen die neuen gesetzlichen Regelungen. Mehrere Bauern aus dem Gericht Strasswalchen hatten den Mesner zum Wetterläuten gezwungen und wurden sodann aufgrund einer Anzeige in Gewahrsam genommen. Der Landesherr reagierte äußerst ungehalten und verurteilte die Bauern wie „Rebellen auf gewisse Zeit” zur Schanzarbeit.[1333] Die Frauen der Verurteilten ließen sich davon allerdings nicht beeindrucken und läuteten auch bei künftigen Gewittern wiederum die Glocken, wofür zwei von ihnen mit sechs Monaten Arbeitshaus bestraft wurden.[1334]

Mit den kläglichen Versuchen, die Unwetter zu vertreiben, war der Gedanke verbunden, das Gewitter eventuell auf benachbartes Territorium „abschieben” zu können. Gegenseitige Beschwerden aus Bayern und Salzburg waren die Folge dieses Denkens. Da den Salzburger Bauern das Schießen untersagt war, sahen sie sich den ihnen angeblich aus Bayern zugetriebenen Wolken wehrlos ausgesetzt. Colloredo wandte sich daraufhin an das Nachbarland und verlangte auch dort das Verbot des Wetterschießens. Außerdem ließ er darauf achten, dass die Mesner die Kirchen- und Turmschlüssel sicher verwahrten und sich die Seelsorger bemühten, die volkstümlichen Theorien durch die physikalischen zu korrigieren.[1335] Die diesbezüglichen Verordnungen des Landesherrn waren nicht von reiner Willkür geprägt, denn das Wetterläuten war keineswegs ungefährlich, wie die zahlreichen Unfälle, die sich dabei ereigneten, bewiesen. Mehrere Personen wurden beim Läuten der Glocken vom Blitz getroffen und dabei verletzt oder sogar getötet.[1336] Im Mai 1805 war das Wetterläuten nur mehr unter der Bedingung gestattet, dass die Gemeinden ihre Kirchen mit „Gewitterableithern” versahen, was auch nachgewiesen werden musste.[1337] Diese Maßnahme war auch dringend nötig, wie ein Beispiel – von vielen möglichen – demonstrieren soll: Am Mariä Himmelfahrtsfest 1802 schlug der Blitz in die Turmspitze der Vikariatskirche in Vigaun (Dekanat Hallein) ein, „fuhr zu der 1727 aufgestellten Orgel, welche er zertrümmerte und Zinnpfeifen davon bis zum Speisgitter schleuderte.”[1338] Trotz dieser Gefahren und der bestehenden Verbote hielt die ländliche Bevölkerung unbeirrt an ihrem Brauchtum fest und meinte: „Das Läuten der Glocke wird fürs Ungewitter helfen [...].”[1339] Die Verbote gerieten zur Jahrhundertwende immer mehr in Vergessenheit, die Untertanen erfanden stets neue Ausreden und die Strafen blieben meistens aus. Erst im Jahr 1817 reagierte die nunmehrige österreichische Regierung auf das wiederauflebende Brauchtum mit einem harten Interdikt und den schon gewohnten Strafandrohungen.[1340]

8.6.5. Fazit

Erklärtes Ziel des letzten regierenden Fürsterzbischofs Hieronymus Graf Colloredo und seiner der Aufklärung verpflichteten Ratgeber war es von Beginn an der 1770er Jahre, die „Volks=Religion von allen Schlacken”[1341] zu reinigen. Die „Reformatoren” – so lautet eine zeitgenössische Bezeichnung – erwarben sich mit ihrem ungestümen Vorgehen allerdings nicht das Wohlwollen der – vor allem – ländlichen Bevölkerung „und noch weniger die ihrer vielen in Anspruch genommenen Amtskollegen.”[1342] Nicht ohne Grund prägten die Untertanen aufgrund der schwindenden Frömmigkeit den bekannten Spottvers: „Unser Fürst Colloredo hat weder Gloria noch Credo”, der uns vom Chronisten Haslberger überliefert wurde.[1343]

Was waren aber die entscheidenden Gründe für das letztendliche Scheitern der Reform trotz der vielfach unternommenen Versuche, Verbesserungen durchzusetzen? Zunächst ist das überhastete Vorgehen des Landesherrn zu konstatieren, der – vergleichbar zu Joseph II. – mit seinen Untertanen zu wenig Geduld hatte und seine Reformen – die besprochenen Beispiele zeigen dies sehr deutlich – mit aggressivem Vorgehen verwirklichen wollte. Oder in den Worten des Juristen Judas Thaddäus Zauner formuliert: „Man hätte vorerst aufklären, und dann reformiren sollen; allein man machte mit dem letztern den Anfang; indem man Religionsedicte erließ, und verschiedene Lieblingsandachten des Volkes abschaffte, noch ehe man es durch gründliche Belehrungen zu solchen Reformen vorbereitet hatte.”[1344] Die Empfehlung, „mit weniger Geräusch” vorzugehen, entbehrte dabei nicht ihrer Berechtigung.[1345] Der Landesherr genoss es durchaus, vom Ausland für seinen Eifer gelobt zu werden, sein Land in einen aufgeklärten „Musterstaat” umzuwandeln. War auch die Zahl der erlassenen Verordnungen und Verbote beachtlich, so ließ die praktische Durchführung sehr zu wünschen übrig,[1346] und die Normen wurden durch zugebilligte Ausnahmen bald ausgehöhlt. Neben dem sich verschlechternden Arbeitsklima im Konsistorium[1347] und dem niedrigen Bildungsniveau der Bevölkerung scheiterte die Neugestaltung auch an den sich bereits abzeichnenden ungünstigen politischen Ereignissen im Zusammenhang mit der Französischen Revolution und den Napoleonischen Kriegen.[1348] Die Bevölkerung zeigte dabei die Tendenz, die „Drangsale der Zeit” traditionell den Neuerungen zuzuschreiben.[1349] Gegen Ende der Regierungszeit Colloredos erlahmte der Reformwille, andere, wichtigere Probleme drängten in den Vordergrund. An der Wende zum 19. Jahrhundert wurden aus Rücksicht auf das Volk viele traditionelle Bräuche wieder toleriert und in den ländlichen Gemeinden erneut gelebt.[1350]

8.6.6. Anhang

Ordinariats=Weisung die künftige Abhaltung der Prozeßionen, und Kreuzgänge betreffend[1351]

Es läßt sich nicht mißkennen, und sowohl unbefangene Seelsorger, als Gemeinden sahen es immerhin selbsten ein, daß die Vervielfältigung der Kreuzgänge und Prozeßionen nicht mit der wahren allgemeinen Seelenfrucht und Erbauung verbunden sey, sondern von der reinen Kirchenzucht um so mehr abweiche, als die Folgen davon insgemein in Vernachläßigung der ordentlichen sonn= und feyertäglichen Gottesdienste zu Haus, in Verursachung grosser der Andacht abträglichen Volksgedränge und Gastgelage, insonders aber an den zur Arbeit gewiedmeten Zeit und Werktägen in Verhinderung des Fleißes, und der Gewerbsamkeit bestehen; sohin dem gemeinen Manne meistens nur Verlurst an Zeit und Kösten zum merkbaren Nachstande des Nahrungsstandes ohne Wirkung sonderbaren Seelenheils zuziehen. Um also hierinnen heilsame Ordnung und Gleichförmigkeit, worauf bey allen die Kirchenzucht betreffenden Gesetzen der vorzüglichste Bedacht zu nehmen ist, im ganzen Lande herzustellen, sehen Se. hochfüstl. Gnaden sich in die Nothwendigkeit gesetzet, im Belange der bis zum auffallenden Mißbrauche vervielfältigten Prozeßionen und Kreuzgänge nachstehend=neuerlich allgemeine Vorschrift zu ertheilen, und zwar

Erstens werden keine andere Prozeßionen und Kreuzgänge von einem Orte oder Kirche in ein anderes, es sey ein nächst, nahe, oder weiters entlegenes Ort und Kirche mehr gestattet, als die bisher an dem Feste des heil. Markus, an den drey sogenannten Bittägen, in den Pfingstfeyertägen zur hiesigen Metropolitankirche, oder Haupt= und Residenzstadt, und an Fronleichnamstägen abgehalten worden sind. Uebrigens und

Zweytens sollen die sämmentlichen Seelsorger ihren anvertrauten Gemeinden wohl begreiflich machen, daß eben nur diese Prozeßionen und Kreuzgänge, besonders jene an dem Markus= dann Bitt= und Fronleichnamstägen zu Erbittung eines fruchtbaren Jahrs, um Abwendung aller Landesübel und zur Danksagung für alle empfangene Gutthaten von der katholischen Kirche ursprünglich eingesetzet, und von den Glaubigen mit besonders erbaulicher Andacht gehalten worden seyen: da hingegen alle übrigen erst in den spätern Zeiten der Kirche ihren Anfang genommen haben; und auch der allgütigste Gott selbst nicht so fast darauf sieht, wie oft und wie lang man bethe und danke, sondern wie gebethet und gedanket werde: und wie man insonders durch Arbeitsamkeit und emsige Erfüllung der obliegenden Berufs= und Nahrungsgeschäfte dem Allerhöchsten ein angenehmes Opfer bringen, und dessen Segen dadurch erflehen möge. Sollte jedoch

Drittens ein so anderer Seelsorger nicht im Stande seyn, seine Gemeinden genüglich darüber zu belehren, und den Wunsch nach besondern Bitt= und Dankgängen ganz zu erlöschen; so wollen Se. hochfürstl. Gnaden aus Nachsicht gegen nicht genug unterrichtete schwächers denkende Seelen und für dermalen geschehen lassen, daß dergleichen Seelsorger in ihrem Bezirke über obige ordentliche Bitt= und Dank=Prozeßionen noch im Fruhjahre einen Bittgang, und im Herbst eine Dankprozeßion anstellen mögen. Wobey aber die Seelsorger, dann die Meßner, Musikanten und übrige Kirchendiener etwas für den Gang aufzurechnen nicht befugt seyn sollen. Desgleichen sind

Viertens bey allen hievor bewilligt= und zugelassenen Kreuzgängen zwey Regeln unverrückt zu beobachten. Erstens daß sie weder an Sonntägen, noch an gebothenen= oder auch dispensirt= oder sogenannt abgebrachten Feyertägen für sich gehen. Zweytens daß sie nur in so nahe gelegene Orte angestellet werden, wovon das Kreuzvolk gar leicht um Mittagszeit wieder nach Hause kommen kann. Hiebey soll keine Ausnahme Platz greifen, außer in Ansehung der ersten Regel bey den Fronleichnams Prozeßionen, und jenen, welche besag § I. in den Pfingstfeyertägen zur hiesigen Haupt= und Residenzstadt geschehen mögen, und in Rücksicht der zweyten Regel ebenfalls bey den letztgedachten in den Pfingstfeyertägen auch von weiteren Orten annoch hieher gestatteten Kreuzgängen. Was aber

Fünftens die Prozeßionen und Kreuzgänge an den Fronleichnamstägen insonderheit anbelanget; so sind dieselbe in Zukunft nachstehendermassen abzuhalten, als nämlich in ipso Festo bey der Pfarr, wobey die dazu gehörigen Vikariaten (jene, wo nur ein einziger Priester vorhanden ist, ausgenommen) mit dem Kreuze zu erscheinen haben; Dominica infra Octauam bey den sammentlichen Vikariaten; in die Octaua aber in den Landstädten und Märkten, wo es bisher an diesem Tage eine Prozeßion abzuhalten üblich war.

Sechstens nach jenem, was hievor geordnet wird, folget von selbsten, daß außer in obigen Fällen alle andere Prozeßionen und Kreuzgänge von einem Orte und Kirche in ein nahe, oder weiters gelegenes Ort, oder Kirche unter was immer für einem Titel, und es mögen dieselbe bisher in Festis Patrociniorum, et Dedicationum, aus Verlobniß, oder anderer Ursache in= oder außer der Pfarr, mit= oder ohne Priester abgehalten worden seyn, anmit vollends abgeschaffet, und aufgehoben seyn. Dahingegen werden

Siebentens unter dieser allgemeinen Einschränkung jene Prozeßionen und Umgänge nicht begriffen, welche nicht von einem Orte, oder Kirche in die andere, sondern in dem nämlichen Orte, und in= oder um die nämliche Kirche, wo die Prozeßion veranstaltet wird, bisher für sich gegangen: und zwar benanntlich die bisher üblichen Prozeßionen an den sogenannten Monatsonntägen, dann Haupt= und mindern Prinzipalfesten der jeden Orts befindlichen Bruderschaften, wie auch jene Prozeßionen, welche bis anjezt am Freytage in der Marterwoche, am Sonntage nach dem Feste des heil. Sebastian, dann an gewissen Sonn= und Feyertägen entweder nach geendigter Fruhmeß, und Sermon, oder gleich vor dem Hochamte, um die Mutterkirche in dem Freyhofe, oder in der Nähe herum mit oder ohne Absingung der gewöhnlichen vier Evangelien angestellet wurden. Nur ist dabey zu beobachten, daß diese Prozeßionen, außer jener am Freytage in der Marterwoche [Karwoche], in Zukunft auf dem Lande überall vormittags abgehalten werden. Und da selten wahre Andacht und Erbauung damit erzielet wird, ehender auf deren Minderung, als Vermehrung oder neeurliche [sic! = neuerliche] Einführung das Augenmerk genommen werde. Im übrigen

Achtens versehen sich Se. hochfürstl. Gnaden, daß sämmtliche Seelsorger das Volk ab offener Kanzel, und bey jeder schicklichen Gelegenheit über die in dieser Ordinariats=Verordnung bemerkten Einschränkungen, und deren in einer reinern Kirchenzucht gegründete Ursachen belehren werden. Höchstdieselbe wollen aber anbey, daß in jedem Jahre von dem Feste der Himmelfahrt des Herrn bis zu jenem der Himmelfahrt Maria täglich 5 Vater unser und Ave Maria nebst der verdeutschten Kollekte Deus refugium etc. nach geendigtem Gottesdienste eoram Sanctissimo in Ciborio exposito um Abwendung alles Uebels von dem Vaterlande, und um Erhaltung eines fruchtbaren Jahres laut vor= und abgebethet werden sollen. Gegeben Salzburg im hochfürstl. Konsistorium den 20 May 1786.

Joseph Graf von Starhemberg,
 Präsident.
 Franz Xav. Hochbichler, Direktor.
 Anton Medard Krenner, Kanzler.
 

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[WeißASt 1998b] Weiß, Alfred Stefan: Innerer und äußerer Wandel im Erzstift und Erzbistum Salzburg (ca. 1731/32–1816). In: Domkapitel zu Salzburg (Hg.): Festschrift 1200 Jahre Erzbistum Salzburg. Dom und Geschichte. Salzburg 1998, S. 163–172.

[Widmann 1914] Widmann, Hans: Geschichte Salzburgs. Bd. 3. Gotha 1914 (Allgemeine Staatengeschichte III / Deutsche Landesgeschichten 9).

[Widmann 1900] Widmann, Hans: Der Kampf um die Zaunrith´sche Druckerei (1801–1802). In: Programm des k. k. Staats=Gymnasiums in Salzburg. Veröffentlicht am Schlusse des Schuljahres 1900–1901, S. 3–15.

[WolfV 1994] Wolf, Valentin: Veränderungen im Verhältnis von Kirche und Staat im Salzachkreis während der bayerischen Herrschaft von 1810 bis 1816. Mammendorf/Obb. 1994.

[ZaunerJT 1785] Zauner, Judas Thaddäus (Hg.): Auszug der wichtigsten hochfürstl. Salzburgischen Landesgesetze zum gemeinnützigen Gebrauch nach alphabetischer Ordnung. 4 Bde. Salzburg 1785–1805.

[ZaunerJT 1791] Zauner, Judas Thaddäus: Ueber das unredliche Betragen der Feinde der Aufklärung. Ein Wort zu seiner Zeit. Salzburg 1791.

[ZaunerJT 1805] Zauner, Judas Thaddäus (Hg.): Sammlung der wichtigsten Salzburgischen Landesgesetze seit dem Jahr 1790 bis zum Schluße der hochfürstlichen Erzbischöflichen Regierung. Salzburg 1805.

[ZaunerJT 1784] Zauner, J(udas) Th(addäus): Chronologisches Verzeichniß der merkwürdigsten hochfürstl. Salzburgischen Landesgesetze und Verordnungen. In: Neues juristisches Magazin 1 (1784), S. 244–277.

[ZaunerJT/Gärtner 1826] Zauner, Judas Thaddäus; Gärtner, Corbinian: Chronik von Salzburg. Bd. 11/1. Salzburg 1826



[1258] [ZaunerJT 1971], S. 12.

[1259] [Briefe 1792], hier S. 376; vgl. die ähnlich lautende Interpretation im Salzburger Landesarchiv, Handschrift 172, Bemerkungen über den Geist der Salzburg Hierarchie beym Antritte des Erzbischofes Hieronymus und während seiner geistl. Regierung bis zu seinem Tode, 1812.

[1260] Vgl. [Schultes 1987], S. 236.

[1262] Zum Text des Hirtenbriefes vgl. die Edition bei [Hersche 1976], S. 45–102. Die Grundgedanken dieses bischöflichen Sendschreibens stammen von Erzbischof Colloredo, die Abfassung übernahm sein engster Mitarbeit Johann Michael Bönike.

[1263] [Brief 1784], hier S. 427; [Andreasen 1937], S. 377; vgl. [Reichssiegel 1783], S. 17f.

[1267] [Hammermayer 1993], hier S. 353.

[1268] Vgl. [HaasH 1998], hier S. 146.

[1269] [Putzer 1991], hier S. 58.

[1272] Einen immer noch brauchbaren ersten Einblick in das Thema bietet [Schöttl 1939].

[1273] [Hersche 1990], hier S. 104; [Pfeilschifter-Baumeister 1929], S. 174f., Anm. 1.

[1274] [Hersche 1990], hier S. 105f.; vgl. für die folgende Darstellung [WeißASt 2003], hier S. 437–440.

[1275] Archiv der Diözese Gurk, Urkundensammlung 3471; Archivprotokoll von den Jahren 1768–1775, pag. 132, 16. September 1771.

[1276] [Sammlung 1776], hier S. 30; vgl. [Obersteiner 1969], S. 476.

[1278] [Pfeilschifter-Baumeister 1929], S. 316–324, Anhang Nr. 19, S. 706f.

[1279] Archivio Vaticano (Rom), Secretario di Stato Principi, Vol. 258, fol. 320r-v, Colloredo an Papst Clemens XIV., 3 Mai 1772; Vol. 258, fol. 354r–355v, 10. August 1772; [ZaunerJT/Gärtner 1826], S. 370 f. mit genauer Auflistung der verbleibenden Feiertage.

[1280] Konsistorialarchiv Salzburg, 1/7.

[1281] [Pfeilschifter-Baumeister 1929], S. 412–417; [Putzer 1991], hier S. 65f.; [Mack 1912], S. 46; [Widmann 1914], S. 481f.; [ZaunerJT 1785], S. 65–69; [WolfV 1994], S. 86f.

[1282] [Hersche 1990], hier S. 109; [Tomek 1959], S. 496.

[1283] [Ortner 1991], hier S. 1427; [Ortner 2002], hier S. 39; Salzburger Landesarchiv, Churf. und k. k. österr. Regierung IX/238 (Nachtrag zu den Kalendern für das Jahr 1773); vgl. Konsistorialarchiv Salzburg, 1/7 (gedruckter Festkalender für Salzburg in lateinischer Sprache). Es wurde der Vorschlag erwogen, die früheren Feiertage in den Kalendern nicht mehr mit roten Buchstaben zu kennzeichnen – [Schöttl 1939], S. 30f.; [Masel 1997], S. 65. In diese Richtung zielte auch das Verkaufsverbot für ausländische Kalender in Salzburg – [ZaunerJT 1785], S. 113f. (4. März 1775). Im Oktober 1802 und August 1803 wurde dieses Verbot erneuert.

[1284] Zit. nach [Tomek 1959], S. 496.

[1285] Salzburger Landesarchiv, Churf. und k. k. österr. Regierung IX/238.

[1286] Salzburger Landesarchiv, Churf. und k. k. österr. Regierung IX/238.

[1287] [ZaunerJT 1785]. Bd. 3, S. 59–61; [Mack 1912], S. 47; [Schöttl 1939], S. 27–32.

[1288] [Hersche 1990], hier S. 117f.; [Ortner 1988a], S. 130; vgl. zuletzt zur Frage der Feiertagsreduktion aus volkskundlicher Sicht [Kammerhofer-Aggermann 2004].

[1289] Vgl. zur Destabilisierung des Machtanspruches des Fürsterzbischofs Colloredo [SchindlerN 2001a], S. 235ff.; [WeißASt 1999b], hier S. 283f.

[1290] [Reb 1995], S. 574–576; [Widmann 1914], S. 482 Anm. 1.

[1291] [Hübner 1792], S. 381 Anm.

[1292] Salzburger Landesarchiv, Geheimes Archiv XV/23 ½, Protocolla Inquisitionis specialis wegen der Schrift des Francisk. P. Clarentius gegen die Abschaffung d. Feiertage 1773, S. 359.

[1293] Salzburger Landesarchiv, Geheimes Archiv XV/23 ½, Protocolla Inquisitionis specialis wegen der Schrift des Francisk. P. Clarentius gegen die Abschaffung d. Feiertage 1773, S. 5–19, 23, 36, 41; [Schöttl 1939], S. 24f.

[1296] Salzburger Landesarchiv, Geheimes Archiv XV/23 ½, Protocolla Inquisitionis specialis wegen der Schrift des Francisk. P. Clarentius gegen die Abschaffung d. Feiertage 1773, S. 112–122, 226–228.

[1298] [SüßMV 1845a], S. 10–12; [WagnerHF 1910], hier S. 333f.; [Widmann 1900], hier S. 4f.; [MartinF 1928], hier S. 53; [ZaunerJT/Gärtner 1826], S. 376f.

[1299] [ZaunerJT 1784], hier S. 273. „Da dergleich schwärmerische Schriften nur dahin zielen, das Volk aufzuwiegeln und in seinem Ungehorsam gegen die Erzbischöflichen Verordnungen in Kirchensachen noch mehr zu bestärken; so ist jüngsthin den beyden Buchhandlungen in Salzburg die Verbreitung derselben bey scharfer Strafe verboten worden."

[1301] [Pezzl 1784], S. 243; vgl. [Ammerer 1991], hier S. 2158.

[1302] [MartinF 1929], hier S. 106.

[1305] [Putzer 1991], hier S. 68f.

[1306] [Colloredo 1782], hier S. 34f.; vgl. [Hartinger 1990].

[1307] [ZaunerJT 1785]. Bd. 1, S. 164 (9. März 1782).

[1308] Wöchentlicher Anhang zur Oberdeutschen Staatszeitung oder Salzburger Kundschaftsblatt 1785 St. 9 (5. März 1785); [WeißASt 1993], S. 148f.

[1310] [WeißASt 1999b], hier S. 279; [WeißASt 1997a], S. 25–27; [Hederer 1998], S. 214, 216.

[1313] [Schöttl 1939], S. 83–90; [StadlerG 1986], hier S. 41–44.

[1314] [Rinnerthaler 1998], hier S. 247; [HutterE 1998], hier S. 610; [Alpi 1972], S. 29f.; [MartinF 1929], hier S. 98.

[1315] [Hueber 1983], S. 28, 30.

[1316] [SteinerG 1996], hier S. 23–26.

[1317] Vgl. dazu den Anhang und [ZaunerJT 1785]. Bd. 2, S. 358–362.

[1318] Vgl. dazu den Anhang; [Schöttl 1939], S. 97f.

[1319] [Höhler 1915], S. 92–106, hier S. 96 (VI. Missbräuche bei den Prozessionen a-f); [WeißASt 2003], hier S. 448f.

[1320] Salzburger Landesarchiv, Regierung IX/240; [ZaunerJT 1785]. Bd. 2, S. 362f.

[1322] Archiv der Stadt Salzburg, PA 555–4 (Matthias Rumpler, Salzburg unter dem letzten Fürst-Erzbischofe, um 1810.

[1323] [Neuhardt 1982], S. 61f., 108.

[1324] [Brief 1784], hier S. 430; [DopschH/HoffmannR 1996], S. 388.

[1325] [Neuhardt 1982], S. 117f.; [Spaur 1985], S. 209.

[1326] [Hübner 1982]. Bd. 2, S. 394.

[1329] [Goy 1969], S. 183.

[1330] [ZaunerJT 1785]. Bd. 2, S. 423–427; Bd. 3, S. 184f.; [MartinF 1928], hier S. 64f.

[1331] [ZaunerJT 1785]. Bd. 2, S. 423f.

[1332] [Adrian 1945], hier S. 8, 17.

[1333] [MartinF 1929], hier S. 108; [DopschH/HoffmannR 1996], S. 388.

[1334] [Adrian 1945], hier S. 9.

[1335] [Mack 1912], S. 57–59; vgl. [Goy 1969], S. 184–188.

[1336] [WeißASt 1990], hier S. 90.

[1337] Salzburger Landesarchiv, Konsistorium 147.

[1338] Bibliothek Sankt Peter Salzburg, A. Ebner, Das Decanat Hallein (1890–1897) (= Campus Sanctus, Bd. 12), Vigaun, S. 36; [WeißASt 1990], hier S. 90.

[1340] [Adrian 1945], hier S. 17; Archiv der Stadt Salzburg, PA 555–4 (Matthias Rumpler, Salzburg unter dem letzten Fürst-Erzbischofe, um 1810).

[1341] [Brief 1784], hier S. 427.

[1343] [MartinF 1929], hier S. 113.

[1346] Vgl. [Brief 1784], hier S. 426.

[1347] Vgl. [Schöttl 1939], S. 180–183.

[1349] [MayrJ 1868], hier S. 41.

[1351] Salzburger Landesarchiv, Regierung IX/240.

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