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Gibt es ein Heimatbewusstsein in Salzburg? (Manfred König) – Langtext

Weltweit lassen Medien, Wirtschaft, Politik und Kultur im Aufbau von Super- und Netzstrukturen die Erde zusammenschrumpfen. Dadurch werden räumliche und zeitliche Entfernungen beseitigt, ebenso die Abstände, wodurch letztlich jeder Ort zur Heimat werden kann, aber andererseits auch kein Ort mehr emotional und intellektuell für den Menschen als seine Heimat gelten könnte. Demnach ist Heimat kein eindimensionaler Begriff, sondern eine komplexe dynamische Einheit, die an Widersprüchen wächst und vorankommt. Heimat und Heimatbewusstsein stehen heutzutage im Spannungsfeld von Nähe und Ferne, Sicherheit und Unsicherheit, Zufriedenheit und Sehnsucht, Eigenem und Fremdem.

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Heimat zunächst auf den Ort (auch als Landschaft, Region verstanden) bezogen, in den der Mensch hineingeboren wird, wo die frühen Sozialisationserlebnisse stattfinden, die weithin Identität, Charakter, Mentalität, Einstellungen und schließlich auch Weltauffassungen prägen. Insoweit kommen dem Begriff grundlegend eine äußere, auf den Erfahrungsraum zielende, und eine auf die Modellierung der Gefühle und Einstellungen zielende innere Dimension zu, die (zumal der Begriff Heimat zunächst mit der Erfahrung der Kindheit verbunden ist) dem Begriff eine meist stark gefühlsbetonte, ästhetische, nicht zuletzt ideologische Komponente verleihen. Ein solcher mehrdimensionaler, aber immer mit den gefühlsbetonten Komponenten „erster Erfahrungen“ versehener Begriff kann dann auch spätere „Beheimatungen“ im Erwachsenenalter, eine geistige, kulturelle und sprachliche, nicht zuletzt politische Heimat bezeichnen.

In ethnologischer und anthropologischer Hinsicht reflektiert Heimat zunächst das Bedürfnis nach Raumorientierung, nach einem Territorium, das für die eigene Existenz Identität, Stimulierung und Sicherheit bieten kann. In existenzphilosophischer Hinsicht stellt Heimat in Wechselbeziehung zum Begriff der Fremde eine räumliche und auch zeitbezogene (Traditionen) Orientierung zur Selbstgewinnung des Menschen bereit. In soziologischer Hinsicht zählt Heimat in Komplementarität zu Fremde zu den Konstitutionsbedingungen von Gruppenidentität. In diesen beiden letzten Betrachtungsweisen wird dem Begriff Heimat neben der inneren auch eine eigene historische Dimension zuerkannt. Denn trotz einer möglicherweise „allgemein-menschlichen“ Fundierung hat der Begriff Heimat historische Entwicklungen durchlaufen, die selbst wieder historische, soziale und psychische Prozesse widerspiegeln; von hier aus ergeben sich verschiedene Verwendungsweisen des Begriffs und unterschiedliche Schattierungen in der Bedeutung.

Gleichwohl gibt es eine – auch rechtlich relevante – Bedeutung, die den Begriff in den Zusammenhang des Besitzes von Haus und Hof, also eines festliegenden, geografisch bestimmten Raumes mit seinen entsprechend prägenden Erfahrungen, einbringt. Die relativ enge Bindung des Begriffs Heimat an Eigentum und Besitz zeigt sich u. a. in den Bestimmungen zum Heimatrecht, das in Österreich, unterbrochen durch die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich, von 1918 bis 1945 bestanden hat. Bis dahin war nach Artikel 6 Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929 das Heimatrecht in einer Gemeinde Voraussetzung der Landesbürgerschaft, mit welcher die Bundesbürgerschaft erworben wurde. Das 1945 erlassene Staatsbürgerschaftsgesetz kennt nur mehr eine einheitliche Staatsbürgerschaft, aber keine Landesbürgerschaft und kein Heimatrecht. Das Salzburger Landes-Verfassungsgesetz 1999 bestimmt in Artikel 4, dass Salzburger LandesbürgerInnen jene österreichischen StaatsbürgerInnen sind, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.

Erst die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 [Resolution der UN-Generalversammlung, UN-Doc. 217 / A (III)], die die Freizügigkeit und das Recht der Rückkehr in die jeweils eigene Heimat fordert, koppelte das Heimatrecht an die Existenz der Person und nicht mehr an die besondere Rechtslage eines Ortes oder an das Vorhandensein von Besitz. Artikel 13 lautet: „1. Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. 2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.“ Diese Rechte kommen, von der Freizügigkeit des Vermögens abgesehen, nach ständiger Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) heute jedermann zu. Sie haben aus dem Staatsbürgerrecht der Wohnsitzfreiheit ein Menschenrecht gemacht. Typisches verfassungsgesetzlich gewährleistetes Staatsbürgerrecht ist auch in Österreich das Ausweisungs-, Auslieferungs- und Durchlieferungsverbot.

Das Heimatrecht ist als Wohnsitzfreiheit und Freizügigkeit der Person im österreichischen Grundrechtssystem umfassend verankert. Die diesbezüglichen Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, Reichsgesetzblatt Nr. 142, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) garantieren bei rechtmäßigem Aufenthalt im Staatsgebiet jedermann die Freiheit der Wohnsitzwahl und die Bewegungsfreiheit. Artikel 4, erster Absatz lautet: „Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung.“ Dazu ergänzend Artikel 6, erster Absatz: „Jeder Staatsbürger kann an jedem Orte des Staatsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz nehmen, Liegenschaften jeder Art erwerben und über dieselben frei verfügen, sowie unter den gesetzlichen Bedingungen jeden Erwerbszweig ausüben.“ Die Rechtssprechung des VfGH bestätigt, dass Art. 4 StGG zwar davor schützt, durch die Staatsgewalt daran gehindert zu werden, sich nach einem bestimmten Ort oder in ein bestimmtes räumlich begrenztes Gebiet zu begeben. Dieser Schutz ist aber kein schrankenloser. Die Schranken liegen in der gesamten Rechtsordnung sowohl im Privatrechtsbereich (fremdes Eigentumsrecht) als auch im Bereich des öffentlichen Rechts (behördlich angeordnete Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung).

Auch Artikel 2 und 3 des 4. Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, Bundesgesetzblatt Nr. 210 / 1958 (EMRK) garantieren bei rechtmäßigem Aufenthalt im Staatsgebiet jedermann die Freiheit der Wohnsitzwahl und die Bewegungsfreiheit. Allerdings sind diese Freiheiten durch Art. 2 Abs 3 4. ZP zur EMRK einem Einschränkungsvorbehalt unterworfen. Obwohl diese Rechte nach dem StGG österreichischen Staatsbürgern uneingeschränkt zustehen, hat die Praxis bei der Handhabung dieser Rechte sachlich gerechtfertigte, sie beschränkende Ausnahmen zugelassen. Dieser Einschränkungsvorbehalt der EMRK ist eine juristische Legitimation der bisherigen und gleichzeitig auch die Grundlage für künftige Ausnahmen.

Mit dem Beitrittsvertrag vom 24. Juni 1994, Bundesgesetzblatt 1995/45 wurde Österreich Mitglied der Europäischen Union und Vertragspartei der die Union begründenden Verträge in ihrer aktuellen Fassung (Art. 1 Beitrittsvertrag). Der EG-Vertrag bildet so genanntes Primärrecht und bindet die österreichischen Organe und Rechtsunterworfenen. Es gilt der Grundsatz vom Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber dem österreichischen Recht. Gemäß Art. 18 EG-Vertrag hat jeder Unionsbürger das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten grundsätzlich frei zu bewegen und aufzuhalten. Die Gewährleistung der Freizügigkeit im Binnenraum ist für die Verfassung und das Selbstverständnis der Union und des Unionsbürgerstatus von grundlegender Bedeutung, da sich darin die Reichweite der Integration in einer für jeden einzelnen Unionsbürger erfahrbaren Dimension widerspiegelt. Ebenso gewährleistet die Charta der Grundrechte der EU in Art. 45 die Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit. Geschützte Verhaltensweisen sind für alle Unionsbürger die freie Bewegung und das Recht auf Heimat in den nunmehr 25 Mitgliedstaaten der EU.

Angesichts immer abstrakter werdender Zusammenhänge in Gesellschaft und Politik kommt das stärker werdende Interesse größerer Bevölkerungsgruppen an einer Betrachtung der eigenen Lebenswelt unter der Perspektive einer „Nahoptik“ zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang wurde auch Heimat neu definiert: Heimat nicht mehr als romantisch verklärtes, v. a. auf die Vergangenheit bezogenes Gefühl, das nur noch in vereinzelten Relikten in die Gegenwart hereinreicht, sondern als „konkrete Utopie“, als anzustrebende Ordnung einer Gemeinde oder einer Landschaft. In diesem Verständnis ist Tradition zwar nicht ausgeblendet, jedoch geht es nicht mehr primär um Konservierung isolierter Traditionsbestände, sondern v. a. um die tatkräftige Umformung der durch Anonymität gekennzeichneten Gemeinwesen, wobei freundnachbarliche Beziehungen und freie Entfaltung aller ermöglicht werden sollen.

Zeitgenössische Heimatforscher weisen darauf hin, dass Heimat nicht als passive Hinnahme von Gefühlslagen aufgefasst werden kann, sondern als Medium und Ziel einer praktischen (aktiven) Auseinandersetzung um die Gestaltung menschenwürdiger Verhältnisse verstanden werden soll. Heimat wäre demnach nicht lokal begrenzt und rückwärtsgewandt, sondern enthielte auch die Dimension einer „mobilen Heimat“ und einer offenen, auf Austausch mit „dem Fremden“ bezogenen und seine Integration ermöglichenden Struktur.

Die Heimat wurzelt in uns in metaphysischen Tiefen; sie ist ein Teil von uns selbst. Heimat ist nicht nur natürliche Umwelt, sondern auch die vom Menschen in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft. Dabei kann Brauchtum mit seiner gemeinschaftsbildenden Kraft das Heimatbewusstsein stärken. Heutzutage ist Heimat kein regionaler Begriff, sondern ein gefühlsmäßiger Bezugsrahmen. Der Mensch als soziales Wesen mit dem Wunsch nach Einordnung in eine Gemeinschaft, die ihm Halt und Sicherheit im Alltag bietet, sucht nach einem Identifikationsraum, in dem sich dieses Bedürfnis nach Heimat bestätigt findet. Gleichzeitig gibt nur eine starke Identität und Bejahung dessen, was einen prägt, die Kraft, offen zu sein für Neues und Fremdes, dieses positiv aufzunehmen und selbst zu verarbeiten. Gerade in einer großen europäischen Gesellschaft und Gemeinschaft wird der Mensch Wohlbefinden dann erleben können, wenn er gleichzeitig noch eine engere Heimat hat. Dies ist im Bereich der europäischen Massenkonsumkultur mit ihrer Einheitlichkeit und Austauschbarkeit von besonderer Bedeutung für die eigene Identitätsfindung.

In diesem Zusammenhang muss auch die Frage nach der Herkunft, der Funktion und dem Wandel heimatlicher Bräuche für alle Beteiligten immer wieder neu interpretiert werden. Bräuche geben den Menschen die Möglichkeit, aus dem Alltag herauszutreten, um sich Zeit zu nehmen für das Feiern in der Gemeinschaft. Daher ist in unserer komplexen Gesellschaft jeder gefordert, sich auf unterschiedlichen Ebenen, in sehr unterschiedlichen sozialen Rollen, Interessen, Ansprüchen und kulturellen Werten zugleich zu bewegen und für sich eine Auswahl zu treffen. Dazu muss Kulturarbeit in unserer Gesellschaft historisches Wissen und religiöse Denkmuster ebenso berücksichtigen wie ästhetische Ausdrucksformen und soziale Überschreitungen. Bei einer im Jahr 2003 in 13 Regionen einschließlich Stadt und Land Salzburg durchgeführten Umfrage gaben 97 Prozent der Teilnehmer im Lungau an, stolze Salzburger zu sein und gerne in ihrer Heimat zu leben, deren Vorzüge sie sehr schätzten. Im Vergleich mit anderen Bundesländern wurde Salzburg ein hoher Stellenwert eingeräumt und die Erhaltung der Lebensqualität auch in der Zukunft erwartet.

Die Landwerdung von Salzburg als staatsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Heimatbewusstseins hat sich im Spätmittelalter zugetragen. Die Salzburger werden urkundlich im Jahr 1323 als „ Landleute“ aus den Gerichtsbezirken genannt, nachdem bereits 1292 auf ein eigenes Salzburger Recht verwiesen wurde. Mit der Verleihung der vollen Gerichtsbarkeit durch dieses Salzburger Recht an das eben entstandene Fürstentum kann vom Land Salzburg gesprochen werden. Durch die Landesordnung von 1328 erfolgte die Abkehr vom bayerischen Rechts- und Friedensbereich und vollzog sich damit die endgültige Loslösung Salzburgs vom Mutterland Bayern. An der Spitze des Landes Salzburg standen bis 1803 die Erzbischöfe als Landesfürsten mit den weltlichen Hoheitsrechten als Grundlage ihrer Herrschaft. Die Bewohner von Stadt und Land Salzburg waren ihrer Herkunft nach fast durchwegs Bayern. Die Gesellschaft war nach der Drei-Stände-Ordnung des Mittelalters zunächst dreigeteilt in Klerus, Adel und Bauern, ab dem 12. Jahrhundert ergänzt durch die städtische Bürgerschaft.

Ein Salzburger Heimatbewusstsein hat seine Grundlagen nicht nur in der landesgeschichtlichen Entwicklung vom hochfürstlichen Erzstift über das kaiserliche Kronland bis zum heutigen Bundesland, sondern auch in den, wenn auch zeitlich und sozial unterschiedlichen Sitten und Bräuchen der in Salzburg lebenden Menschen sowie auch im geltenden Salzburger Landesrecht. So enthält Artikel 9 des Landes-Verfassungsgesetzes, Salzburger Landesgesetzblatt, Nr. 25 / 1999 die zentrale Grundsatzbestimmung als Verfassungsauftrag an die Landespolitik, für eine geordnete Gesamtentwicklung von Salzburg zu sorgen, die den wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnissen seiner Bevölkerung auch in Wahrnehmung der Verantwortung für künftige Generationen Rechnung trägt. Derartige verfassungsgesetzlich normierte Aufgaben und Zielsetzungen staatlichen Handelns des Landes sind insbesondere eine leistungsfähige Wirtschaft und hochwertige Infrastruktur, die Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft und Kulturlandschaft, die Bewahrung der natürlichen Umwelt und der Landschaft in ihrer Vielfalt, das Bestehen von bestmöglichen Bildungseinrichtungen und die Bewahrung erhaltenswerter Kulturwerte sowie die Schaffung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung für alle Landesbürger.

Die einfachgesetzlichen Ausführungsbestimmungen dieser verfassungsrechtlichen Aufgaben und Zielsetzungen an die Landespolitik finden sich für den Bereich von Heimat- und Brauchtumspflege als permanente Kulturarbeit im Rahmen eines Heimatbewusstsein in Salzburg in der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung mit deren Zuständigkeiten für das Landesarchiv, das Landespressebüro, die Salzburger Kulturschätze, das Landesinstitut für Volkskunde, die Erwachsenenbildung einschließlich Musikschulwesen, Ortsbildschutz, Altstadterhaltung, Landesplanung und Raumordnung, Kulturbetriebe und Museen, Erhaltung des kulturellen Erbes und Volkskultur.

Auch das Arbeitsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP für die 13. Legislaturperiode des Salzburger Landtags von 2004–2009 enthält ebenfalls aktuelle grundlegende programmatische Aussagen und Absichtserklärungen für die Umsetzung des Verfassungsauftrages an die Landespolitik zu Artikel 9 der Landesverfassung wie folgt: Salzburg soll nicht nur für die Gäste aus aller Welt, sondern auch für die Menschen, die Salzburg zur Heimat haben, als dynamische und attraktive Zukunftsregion positioniert werden. Dabei wird eine Kombination aus Wirtschaftsstandort, Wissens- und Kulturgesellschaft, Lebensqualität, sozialer Wärme und gesellschaftlichem Engagement angestrebt. Oberstes Ziel der neuen Landesregierung ist die Stärkung von Arbeit und Wirtschaft auf der Grundlage sozialer Sicherheit, einem funktionierenden Gesundheitssystem und neuen Impulsen für Wissenschaft und Bildung. Der Ausbau der Wohnbautätigkeit und der Verkehrsnetze, der Stellenwert der Salzburger Festspiele, die Stärkung regionaler Kulturangebote sowie die Förderung von Breiten- und Spitzensport sollen zu einer modernen und offenen Gesellschaft mit Nachhaltigkeit in allen Lebensbereichen führen.

Literaturauswahl:

[Bausinger 1984] Bausinger, Hermann u.a.: Heimat heute, 1984.

[Berka 1999] Berka, Walter: Die Grundrechte, 1999.

[Dengg 1990b] Dengg, Harald: Gestern, Heute, Morgen. Heimat- und Brauchtumspflege in Salzburg. In: Salzburger Landesfest 1990. 100 Jahre Brauchtumspflege, 1990, S. 26ff.

[Dopsch 2001] Dopsch, Heinz: Kleine Geschichte Salzburgs. Stadt und Land. [Die große Geschichte Salzburgs in einem kleinen Buch]. Salzburg [u. a.] 2001.

[Ilg 1985] Ilg, Karl: Brauchtum und Heimatpflege als Beitrag zu einem Landesbewusstsein. In: Salzburger Heimatpflege 1985/1, S. 63ff.

[Joisten 2003] Joisten, Karen: Philosophie der Heimat – Heimat der Philosophie, 2003.

[Kammerhofer-Aggermann 1993g] Kammerhofer-Aggermann, Ulrike: Spannungsfeld Volkskultur, in: Salzburger Volkskultur 1993/1, S. 38 ff.

[Kohl 1999] Kohl, Andreas: Durchbruch zur Bürgergesellschaft, 1999.

[König 1992] König, Manfred: Kulturpolitische Anmerkungen zur Dorf- und Stadterneuerung in Salzburg. In: Salzburger Volkskultur 1992/3, S. 94ff.

[Luidold 1999] Luidold, Lucia: Mit Volkskultur ins 3. Jahrtausend. In: Salzburger Volkskultur 1999/2, S. 7-11.

[Paarhammer 1992] Paarhammer, Hans: Feste feiern – Grundlagen, Bedeutung und Form. In: Salzburger Volkskultur 1992/3, S. 43-49.

[Pöllstötter 2003] Pollstötter, Susanna: Gisdat Umfrage zum Heimatbewusstsein der Salzburger (Salzburger Nachrichten vom 4. November 2003).

[Schreiner 1994] Schreiner, Helmut: Unsere Volkskultur im Vereinten Europa – Chancen und Gefahren. In: Salzburger Volkskultur 1994/ 1, S. 9ff.

[Stavenhagen 1948] Stavenhagen, Karl: Heimat als Grundlage menschlicher Existenz, 1948.

[Stöger 1985] Stöger, Josef u. a.: Unser Salzburg, 1985.

[Walter 2002b] Walter, Robert; Mayer, Heinz: Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts. 10. Aufl. 2002.

[Zaisberger 1998] Zaisberger, Friederike: Geschichte Salzburgs. Wien 1998 (Geschichte der österreichischen Bundesländer).

Anhang (Ulrike Kammerhofer-Aggermann)

Landessymbole

Staaten und vielfach auch Bundesländer repräsentieren sich nach innen wie nach außen durch öffentliche Symbole, wie Wappen, Fahne und Hymne. Erst durch solche Symbole wird ein Staat als solcher identifizierbar und hoheitliches Handeln als Ausdruck der Souveränität möglich. Die Auswahl dieser Symbole lässt Rückschlüsse auf das Selbstverständnis, die Geschichte oder auch die Brüche mit der Vorgeschichte eines Staates zu. Häufig sind die Symbole der Länder auch in den jeweiligen Verfassungen verankert und gesetzlich geschützt.[495]

Während Wappen und Fahne als Hoheitszeichen – zumindest in Mitteleuropa – oft eine lange, wenn auch oft wechselvolle Geschichte haben, sind die Hymnen unseres Staates und seiner Bundesländer jung (Einführungen im 20. Jahrhundert, die Texte und/oder Melodien von drei Hymnen stammen aus dem 19. Jahrhundert). Die Texte der österreichischen Landeshymnen wie der Bundeshymne entstammen vielfach dem Genre des „volkstümlichen Heimatliedes“, das – wie zuvor das Heimatgefühl – erst mit dem Umbruch der alten ständischen Lebens- und Gesellschaftsordnung ab der Französischen Revolution entstanden ist. Erst mit diesen Brüchen staatlicher Neuordnungen, industrieller Revolution, Verstädterung und Mobilität rückten Heimat und Heimatverlust ins Bewusstsein und fanden Ausdruck in der Dichtung. Das Genre Heimatlied tritt in Österreich erst ab den 1830ern in Erscheinung und wurde vielfach von den frühen Volksliedforschern des 19. Jahrhunderts – als zu neu – nicht in die Sammlungen aufgenommen.[496] Aus diesem Kontext heraus wird es verständlich, dass die Hymnen heute in der öffentlichen Debatte oft umstritten sind. Gleichzeitig bietet aber eine Homepage im Internet die Klingeltöne der Landeshymnen Handy-Besitzern zum Herunterladen an, was darauf schließen lässt, dass sie bei weiten Teilen der Bevölkerung bekannt und beliebt sind.

Text und Melodie der österreichischen Bundeshymne wie der Landeshymnen zählen jedenfalls zum Unterrichtsstoff der Schulen. Für Salzburg gelten das Verordnungsblatt des Salzburger Landesschulrates vom 18. Jänner 1949 für Volks-, Haupt- und Mittelschulen sowie das Landesgesetzblatt Nr. 84 aus 1982, mit der „Landwirtschaftlichen Lehrpläneverordnung“. Das jüngste österreichische Bundesland, Wien, hat bis heute noch keine eigene Landeshymne, was durchaus ein Zeichen der Zeit und ein Hinweis auf ein Landesverständnis der Gegenwart sein könnte. Allerdings wird häufig der Donauwalzer anstelle einer Landeshymne gespielt bzw. gesungen.

Die heutigen Hymnen der österreichischen Bundesländer wurden als solche zwischen 1911 (Kärnten) und 1965 (Niederösterreich) eingeführt. Sie hatten den Zweck, ein Landesbewusstsein zu erzeugen, zu heben und zu stärken. Auch heute haben sie diese Identifikatorfunktion. Die Texte loben und preisen das jeweilige Land sowohl in seinem Aussehen, in seiner Funktion als Heimat, Lebens- und Wirtschaftsraum als auch in seiner Funktion als Vaterland. Landeshymnen werden weltweit bei gleichen und ähnlichen Anlässen gespielt: an Nationalfeiertagen und Landespatrozinien, bei Bundes- und Landesfeiern, bei Festlichkeiten die einen patriotischen, öffentlichen oder festlichen Charakter erhalten sollen, bei Staatsbesuchen, bei internationalen offiziellen Zusammenkünften, bei internationalen Sportbewerben, Militärparaden etc.

Die Rezeption der Landeshymnen beschäftigt seit Jahren die Öffentlichkeit.[497] Teils werden zeitgerechtere Texte gefordert, teils werden die Hymnen als Symbole ihrer Entstehungszeit und sozialisierte Identifikatoren erläutert. Feministische ebenso wie Fragen des Gender Mainstreaming oder der geänderten Lebensumstände und Bewusstseinslagen fließen in die Debatten ein. In den letzten Jahren zeigte die Musikethnologin Gerlinde Haid in ORF 2 eine Geschichte der österreichischen Landeshymnen auf und deren für heutige Jugendliche oft missverständliche Texte. So wurde etwa in der steirischen Landeshymne „Hoch vom Dachstein an“ die Zeile „… wo der Aar (Adler) noch haust …“ als „Arnoch“, als angeblich „mythisches Fabeltier“ missdeutet.[498]

Am Österreichischen Nationalfeiertag (26. Oktober) des Jahres 2002 veranstaltete das Institut für Volkskultur und Kulturentwicklung in Innsbruck eine Enquete zum Thema „Fahnen – Flaggen – Hymnen“, die sowohl der Geschichte als auch den Positionen heutigen Gebrauchs wie heutiger Distanzierung nachging. In der Folge fand die Debatte Eingang in die Zeitschrift „Baustelle Volkskultur“.[499] In den Jahren 2003 und 2004 entstanden in Tirol, Salzburg und Steiermark teils ernsthafte, teils recht satirische Debatten um Umdichtungen von Landeshymnen bzw. kritische Kommentare dazu, u. a. vom Literaten Reinhard P. Gruber, dem Steirischen Sängerbund oder den Mitgliedern der Tiroler Landesregierung. In Salzburg machte der damalige Pressesprecher des Landes, Eberhard Zwink, beim Landessymposion 1981 den Vorschlag, mit Hilfe eines Wettbewerbs einen neuen Text für die Salzburger Landeshymne zu suchen – was nie ausgeführt wurde.[500]

Die staatlichen Symbole der Republik Österreich

Zu den Symbolen der Republik Österreich[501] gehört das Bundeswappen. Es „besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer“, so steht es in Artikel 8a des Bundes-Verfassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt 350/1981.

Weitere Symbole sind die aus den Staatsfarben Rot-Weiß-Rot gebildete Staatsfahne, die durch das Bundeswappen erweiterte Staatsflagge, das kreisförmige Staatssiegel, welches das Bundeswappen mit der Umschrift „Republik Österreich“ zeigt, der Nationalfeiertag am 26. Oktober als die Erinnerung an Souveränität und Neutralität (Neutralitätserklärung am 26. Oktober 1955 durch den Nationalrat) und die Bundeshymne.

Die österreichische Bundeshymne

Die österreichische Bundeshymne „Land der Berge, Land am Strome“ wurde am 25. Februar 1947 offiziell eingeführt, ihr Text (1947) stammt von Paula von Preradović, deren Söhne, die Brüder Molden, bereits die ersten ironischen Abwandlungen der Texte geschrieben haben sollen, etwa die Zeilen zur Hungersnot der Besatzungszeit „Land der Erbsen, Land der Bohnen, Land der vier geteilten Zonen“. 2004 etwa fügte der Komponist Gerhard Rühm die Version „Die österreichische Bundeshymne einen Schritt weiter“ hinzu, in der jeweils das nächstfolgende Wort im „Österreichischen Wörterbuch“ die Worte der Bundeshymne ersetzt.[502] Die Melodie wurde von Max Schönherr nach dem Bundeslied der Freimaurer (1791) von Wolfgang Amadeus Mozart bearbeitet.

Wappen- und Landesfarben

Eine Seite der Wappen und Hymnen im Online-Österreich-Lexikon „aeiou“ ist derzeit in Vorbereitung[503] das Wappen der Republik Österreich ist bereits abrufbar. Am 8. Mai 1919 beschloss die konstituierende Nationalversammlung mit dem „Gesetz über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutsch-Österreich“ das Wappen, das verändert im Ständestaat weiter bestand. Im Nationalsozialismus (1938–45) waren die österreichischen Hoheitszeichen verboten. 1945 wurde das Wappen von 1919 wieder eingeführt.

Die österreichischen Landesfarben Rot-Weiß-Rot wurden, zurückgehend auf die Farben des Babenberger Herzog Friedrich des Streitbaren (1230–46), am 31. Oktober 1918 vom Staatsrat als Staatsfarben beschlossen.

Die Verleihung der Bundes- bzw. Landeswappen an private Personen bzw. Betriebe ist gesetzlich geregelt und wird als Auszeichnung vergeben bzw. durch spezielle Prüfungen als Recht erworben (z. B. das Wappen der Republik im offiziellen Geschäftsstempel von Ziviltechnikern und Gutachtern).

Inoffizielle Symbole

Neben den offiziellen Symbolen existieren in Österreich und in den Bundesländern inoffizielle Symbole, die zeit- und schichtenspezifisch sind. Für Österreich gehören dazu der „Donauwalzer“, das Geläute der großen Stefansdomglocke, der „Pummerin“, die Staatsoper und die Wiener Philharmoniker, Augartenporzellan und Gmundner Keramik. Viele dieser Symbole beziehen sich noch deutlich auf die Bildung der bürgerlichen Gesellschaft im 19. Jahrhundert und auf die Rekonstruktion eines Österreichbewusstseins nach NS- und Besatzungszeit. Fußballvereine und Schi-Kader, alpine und viele andere Konnotationen wären ebenfalls zu nennen. Die letzten 50 Jahre zeigen, wie sehr durch den Tourismus auch touristische Klischees immer mehr in das österreichische Selbstverständnis – zumindest der betroffenen Menschengruppen eindringen: Zillertal, Mozartkugel[504] und Weißes Rössel, ‚Sound of Music’, Dürrnstein und die Berg-Isel-Schanze, neuerdings das Schloss(hotel) Orth oder Mozart (geboren im damals nicht österreichischen Salzburg), Haydn (geboren im damaligen Ungarn der österreichisch-ungarischen Monarchie, heute liegt sein Geburtsort in Niederösterreich), Beethoven (geboren in Bonn/Deutschland). Bürgerliche Kulturidentifikatoren und frühe Tourismusklischees des 19. Jahrhunderts, rezipierte Selbstdarstellungen und Staatsrepräsentationen der 1950er-Jahre wirken in diesen Klischeebildungen ebenso fort wie die Medienrezeption von Filmen und Fernsehserien.

Das „aeiou“, diese bis heute nicht geklärte Hervorhebung der Vokalreihe, die Kaiser Friedrich III. zugeschrieben wird, gehört oder gehörte zumindest bis ins letzte Viertel des 20. Jahrhunderts zu den inoffiziellen Symbolen eines österreichischen Bildungsbürgertums. Die Deutungen haben eine populäre Breite erlangt, der immer wieder etwas hinzugefügt wird, von „Austria est in orbe ultimo“ bzw. „Aller Erdkreis ist Österreichs Untertan“ bis zu „aber eigentlich ist Österreich unmöglich“ bzw. „am Ende ist olls umsonst!“

Mit der Suche nach dem Wesen Österreichs beschäftigt sich ein Videofilm von Harald Friedl „Land ohne Eigenschaften“, an dem österreichische Künstler und Autoren mitgewirkt haben und der von Fritz Popp mit einem Lehrbehelf versehen wurde. Damit soll im Schulunterricht ein kritisches Österreichbewusstsein angeregt werden.[505]

Die Salzburger Landessymbole

Die Salzburger Landessymbole sind im Artikel 8 des geltenden Landes-Verfassungsgesetzes genannt als das Landeswappen, die Landesfarben Rot-Weiß und das Landessiegel bestehend aus dem Landeswappen mit der Umschrift „Land Salzburg“.

Dazu gehören – nicht erwähnt – auch die Landeshymne und der Landesfeiertag, der Translationstag der Gebeine des Heiligen Rupert, am 24. September. Die Salzburger Landespatrone sind der Heilige Rupert und der Heilige Virgil.[506]

Laut Landesverfassung ist das Wappen des Landes Salzburg das historische Wappen. Dennoch zeigt ein ausführlicherer Blick in die Geschichte, dass sowohl das Wappen wie auch die Landesfarben viele Wandlungen durchlaufen haben.

Historische Erklärungen

Das spätere Erzstifts- und heutige Landeswappen erscheint erstmals auf einem Pfennig Erzbischofs Rudolf von Hohenegg (1284–1290) und in der „Züricher Wappenrolle“ aus dem 14. Jahrhundert. Die Festsetzung der Wappen dürfte unter dem erwählten Erzbischof Philipp von Spanheim bzw. Sponnheim, Herzog von Kärnten (EB 1246–1256) vorgenommen worden sein, der einen schwarzen Panther in Silber im Wappen führte. Damals führten Kärnten, Steiermark und Salzburg Pantherwappen, eine klare Differenzierung erschien daher notwendig. Vielfach wird vermutet, dass das Salzburger Wappentier damals vom Panther zum Löwen wurde. Daneben wird neuerdings auch eine Ableitung von den Staufern gesucht, sie führten einen rotbewehrten (rot bewaffneten) schwarzen Löwen in Gold in ihrem Wappen. Woher der silberne Balken in Rot kommt, ist noch ungeklärt, denn unter vielen wechselnden Farben des Erzstiftes findet sich Schwarz-Gelb-Rot-Weiß (Bänder der Urkunden von Erzbischof Michael von Kuenburg 1554–60) am häufigsten. Auch der Fürstenhut ist nicht eindeutig bestimmt, er verweist einerseits auf das Fürstentum Salzburg (1803–1805) unter Kurfürst Ferdinand III von Toskana und andererseits auf das Herzogtum Salzburg (1806–1808 und 1850–1918).[507] In dieser Wappengeschichte zeigt sich der Unterschied in der Regentschaft des Fürsterzbistums durch wechselnde Erzbischöfe unterschiedlicher familiärer Herkunft, die auch jeweils ihr eigenes Familienwappen mitbrachten, im Gegensatz zu Ländern, in denen eine Dynastie (mit einem Wappen) über einen längeren Zeitraum regierte.

Landesfarben und Flagge

Die heute gültigen Landesfarben Rot-Weiß wurden im Landesverfassungsgesetz vom 16. Februar 1921, in der Fassung des Landesgesetzblattes Nr. 11 aus 1931 festgelegt. Die Landesfahne besteht aus zwei horizontalen Balken, der obere rot, der untere weiß. Die Salzburger Flagge enthält zudem das Landeswappen.

Das gültige Landeswappen

„Im gespaltenen Schild, rechts in Gold ein rotbewehrter schwarzer Löwe, links in rot ein silberner Balken. Am oberen Schildrand ruht der Fürstenhut mit fünflappigem Hermelinstulp samt purpurner Haube, darauf drei perlenbesetzte Spangen, inmitten der goldene Reichsapfel.“ Auch die Sprache der Heraldiker ist formalisiert, sie beschreibt das Wappen aus dem Wappenschild selbst heraus, so als würde der Träger dahinter stehen. Für den Betrachter, der dem Wappen gegenüber steht, erscheint daher das Wappen seitenverkehrt.

Das Salzburger Landeswappengesetz 1989, Landesgesetzblatt Nr. 89 in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 42/1990 regelt auch, wer das Landeswappen führen oder verwenden darf. Im Wesentlichen steht die Verwendung von Gesetzes wegen nur den Organen, Ämtern und Einrichtungen des Landes zu. Als besondere Auszeichnung kann aber die Führung des Landeswappens, etwa in Verbindung mit einem Firmennamen, als Auszeichnung für besondere Leistungen für das Land per Bescheid verliehen werden.

Die Salzburger Landeshymne

Die Salzburger Landeshymne „Land uns’rer Väter lass jubelnd dich grüßen“ wurde am 24. Mai 1928 vom Landtag beschlossen, nachdem sie am 15. Mai vor den Landtags- und Regierungsmitgliedern in der Andräschule erstmalig aufgeführt worden war. Ihre Melodie stammt von Ernst Sompek, der Text von Anton Pichler. Anlässlich der Eröffnung des Landtages nach der neuen Landesverfassung im November 1934 wurde die Melodie der Landeshymne vom Komponisten in die Walze des Salzburger Glockenspieles eingesetzt und einen Monat lang gespielt.

Sie trägt, wie viele andere Hymnen auch, die romantisch-nationalen Züge des Heimatliedgenres. Dabei bezweifelte zur Einführungszeit Erzbischof Ignaz Rieder den Erfolg der Hymne, da ihr Text zwar „dichterisch und ganz schön [sei]; aber zu wenig einfach, zu wenig populär, um recht den Eingang ins Volk zu finden.“ Der Erzbischof verfasste selbst einen Text und sandte ihn Landeshauptmann Franz Rehrl (allerdings ohne Erfolg) zu, wie Eberhard Czwienk darstellte.[508] Der Text, den der Erzbischof anonym veröffentlicht haben wollte, lautet (holpernd zur Melodie): „Sei gegrüßt mein schönes Salzburg ,/ Du mein teures Heimatland, / Sei gegrüßt, der Städte schönste, / An der Salzach grünem Strand; / Auch die Almen möchte’ ich grüßen, / Wo der Hirte Lieder singt, / Auch die Felsen und die Firnen, / Wo die kühne Gemse springt.“

Der Textdichter der Salzburger Landeshymne, Anton Pichler (1874–1943) war Priester, Kooperator von Gnigl (1897–1903), Religionslehrer (1903–1923) und ab 1923 Ehrenkanonikus von Mattsee und für die „Eigenheim-Bewegung Wüstenrot“ tätig. Er wurde mehrfach als Heimatdichter preisgekrönt: 1905 in Saragossa, 1905 in Köln, 1908 in Pressburg und 1910 wiederum in Köln.

Der Komponist der Salzburger Landeshymne, Ernst Sompek (1876–1954) war Direktor der Hauptschule Haydnstraße in Salzburg und 29 Jahre Chormeister der Salzburger Liedertafel (einem damals bedeutenden bürgerlichen Musik- und Kulturverein). 1928 brachte der Komponist die Landeshymne in drei Ausgaben (Singstimme und Text im Kleinformat, Singstimme mit Klavierbegleitung, Instrumentalstimmen für den kompletten 29-stimmigen Satz für Musikkapellen) im Eigenverlag heraus, sie trägt Nr. 25 in seinem Werkverzeichnis.

Neben der Landshymne sollen das beliebte Lied „I bin halt aus Salzburg … halt oder i schiaß di zsamm!“ sowie „Mei Hoamat, mei Salzburg“ (Text Otto Pflanzl 1910, Melodie Julius Welser) als heimliche Hymnen gelten. Sie entspringen der kleinbürgerlichen, nationalen Vereinsbewegung, der Otto Pflanzl ebenso wie dem Henndorfer Kreis angehörte. Besonders das Lied Pflanzls sorgte am Rande des Landtagswahlkampfes im Februar 2004 für Aufregung, da es einerseits durchgängig beliebt, aber andererseits auch zu den im NS-Regime bevorzugten Werken Pflanzls zählt. So verwendeten es die Grünen für eine Wahlkampf-CD mit kritisch veränderten Texten. Die Folkgruppe „Der Berg“ bietet ebenfalls eine in Text und Melodie im Sinne des neuen Austrofolk veränderte Version an.

Otto Pflanzl (1865–1943) war der Sohn eines Sparkassenbeamten, der nach dem Tod seines Vaters seine Gymnasialausbildung in Freistadt abbrechen musste und Schreiber eines Advokaten wurde, um Mutter und Bruder finanziell zu unterstützen. Seine Berufslaufbahn ist von kurzfristigen Stellen bei Advokaten, Versicherungen und als Lebensmittelvertreter gekennzeichnet, bis er schließlich in der Stiegl-Brauerei in Salzburg aufgenommen wurde. Otto Pflanzl wurde u. a. zum Dichter der nationalen wie deutschnationalen Salzburger Heimat- und Trachtenverbände wie der „1. Österr. Gebirgstrachtenzeitung“ und ließ sich auch vom NS-Regime vereinnahmen – seine persönliche Lebensgeschichte prädestinierte ihn dafür. „Mei Hoamat, mei Salzburg“ wurde erstveröffentlicht 1914 und fand über die Heimatvereine große Verbreitung.[509]

Die Salzburger Landeshymne


Land unsrer Väter, lass' jubelnd dich grüßen, Garten behütet von ew'gem Schnee,
dunkelnden Wäldern träumend zu Füßen friedliche Dörfer am sonnigen See.
Ob an der Esse die Hämmer sich regen oder am Pfluge die nervige Hand,
Land unsrer Väter, dir jauchzt es entgegen: Salzburg, o Salzburg, du Heimatland!
Land unsrer Väter, dir jauchzt es entgegen: Salzburg, o Salzburg, du Heimatland.
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Wie aus des Ringes goldenem Reifen funkelt der Demant, der Wunderstein,
grüßt aus der Hügel grünendem Streifen Salzburg, die Feste im Morgenschein.
Und wenn die Glocken den Reigen beginnen rings von den Türmen vergangener Zeit,
schreitet durch einsamer Straßen-Sinnen Mozart und seine Unsterblichkeit.
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Sollten die Länder der Welt wir durchwallen, keins kann, o Heimat, dir werden gleich.
Mutter und Wiege bist du nur uns allen, Salzburg, du Kleinod von Österreich.
Scholle der Väter, hör' an, wir geloben, treu dich zu hüten den Kindern als Pfand!
Du, der in ewigen Höhen da droben, breite die Hände und schirme dies Land!

Die Bayernhymne

Die Bayernhymne „Gott mit dir, du Land der Bayern“ war seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebräuchlich und wurde mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 3. März 1953 zur Hymne des Freistaats erhoben. Der Komponist der Hymne war Konrad Max Kunz, Professor am Münchner Konservatorium und Chordirigent der Königlichen Staatsoper sowie Mitglied des Bayerischen Sängerbundes. Der Text stammt vom Münchner Lehrer Michael Öchsner. Die Diskussion über unterschiedliche Textgestaltungen und Neudichtungen wurde mit der Bekanntmachung vom 18. Juli 1980 und der Beschränkung auf zwei Strophen der Urfassung von 1860 beendet. Eine Darstellung der Hymnengeschichte wurde in der Zeitschrift „Schönere Heimat“ 4/1996 veröffentlicht.

Die Bayerische Hymne ist, wie auch einige andere Hymnen (noch) gesetzlich gegen Verunglimpfung geschützt (Bayern: Paragraph 90a StGB, Verbot der Verunglimpfung von Bundes- und Landeshymnen; u. a.: Gesetz über die Tiroler Landeshymne von 1948, das das Singen des Textes zu anderen Melodien und das Singen eines anderen Textes verbietet) doch wurde u. a. 2002 eine Umdichtung[510] für die Feier des 50. Geburtstages des beliebten bayerischen Kabarettisten Gerhard Polt durch Thomas Hermann vorgenommen.



[495] Bußjäger, Peter: Schwierige Symbole, schwierige Geschichte. Zur Rechtsentwicklung der Vorarlberger Landessymbole. Referat in der Reihe „Alte Symbole für ein neues Land“, gehalten am 24. März 2004 im Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz.

[496] Haid, Gerlinde: Heimatlied; Hymnen; Landeshymnen. http://hw.oeaw.ac.at:8000/ml/musik_H/musik_H_3 In: Rudolf Flotzinger (Hg.): Österreichisches Musiklexikon, Bd. 2: G–Kl, Bd. 3: Km–N. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. ISBN: 3-7001-3044-9 und ISBN: 3-70001-0345-7; ISBN Online: 3-70001-3267-0-Sachgebiet: Musikforschung. Letzte Änderung September 2003.

[497] [John 2003]

[498] Gerlinde Haid: Landeshymnen. Österreich-Bild, ORF 2, 2002.

[499] Baustelle Volkskultur. Der Newsletter des Instituts für Volkskultur und Kulturentwicklung. Darin: 1. Das Andreas-Hofer-Lied – die Tiroler Landeshymne, 2. Die Steirische Landeshymne. In: Nr. 2004/2 vom 16. April 2004 und Diskussion um die Tiroler Landeshymne In: Nr. 2004/3 vom 18. Mai 2004.

[500] [Unser Land], 11/2003, S. 27.

[502] Unter anderem am 15. November 2004 in ORF 2, Treffpunkt Kultur, Moderation Barbara Rett, aufgeführt von Christoph Wiedauer.

[503] Anm. der Redaktion: Diese Seite ist mittlerweile unter http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.h/h996907.htm abrufbar.

[505] Land ohne Eigenschaften. Videofilm von Harald Friedl, hergestellt mit Unterstützung des Bundeskanzleramtes, Kunstsektion, Abteilung Literatur, 2000. Empfohlener Lehrbehelf des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Medienservice 84033. – Vgl. [Menasse 1995] – [Menasse 2000]. – [Thuswaldner 2003].

[506] Der Heilige Rupert (um 650–ca. 716): Als Bischof von Worms kam der aus dem fränkischen Hochadel stammende Rupert auf Einladung Herzog Theodos um 700 an den bayerischen Herzogshof nach Regensburg, da er mit Hausmeier Pippin II. in Gegensätzen stand. Rupert wurde mit wichtigen kirchlichen und politischen Aufgaben bedacht. Als Zentren seiner Mission dienten ihm zuerst Lorch bei Enns und dann Salzburg. Er wirkte als erfolgreicher Missionar. In Salzburg erbaute Rupert u. a. das Peterskloster und die Peterskirche (an der Stelle des heutigen Domes). Der Dom trägt seit dem 10. Jahrhundert das Rupertspatrozinium. Reiche Schenkungen der Bayernherzöge an Rupert begründeten den wirtschaftlichen Aufstieg Salzburgs, so dass es Metropolitansitz werden konnte. Darunter war auch der Ort Reichenhall und der Hauptanteil an der Salzproduktion. Durch den Umschlag (Verlag) des Reichenhaller Salzes bekam Iuvavum 711/12 den Namen Salzburg.

Gegen Ende seines Lebens zog sich Rupert auf seinen Bischofssitz Worms zurück, wo er vermutlich am 27. März 716 (Frühlingsruperti) verstorben ist. Erst sein späterer Nachfolger Virgil legte 774 mit der Translation der Gebeine Ruperts an seinen Wirkungsort (am 24. September, dem so genannten Herbstruperti) den Grundstein für den Kult um den Salzburger Gründer-„Bischof“ – denn der Hl. Rupert war noch nicht Bischof von Salzburg. Auch die erste Lebensbeschreibung Ruperts entstand in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts auf Veranlassung Virgils.

Der Heilige Virgil (?–784): Virgil stammte aus einer Herrscherfamilie in Irland, das er um das Jahr 742 als Missionar verlassen haben dürfte. Im Jahr 743 ist er am Hof des Frankenkönigs Pippin erstmals nachweisbar. Virgil wirkte in Bayern als geistlicher Berater Herzog Odilos von Bayern, bevor Odilo ihm 746 oder 747 die Leitung der durch den Tod des Bischofs Johannes frei gewordene Diözese Salzburg übertrug. 749 wurde Virgil, der zugleich auch dem Kloster St. Peter in Salzburg als Abt vorstand, selbst zum Bischof geweiht. Virgil galt als bedeutender und genialer Gelehrter auf den Gebieten der Theologie, Philosophie und Geschichtsschreibung. Seine Identifizierung mit dem Geometer und Astronomen Abt Virgil wird heute angezweifelt. Virgil begann die Slawenmission und konnte die Salzburger Ländereien vervielfachen. Virgil starb am 27. November des Jahres 784 in Salzburg und wurde im Dom bestattet. Das Grab Virgils wurde erst beim Neubau des Salzburger Doms unter Erzbischof Konrad I. im Jahr 1181 wieder aufgefunden. Fünfzig Jahre später, am 18. Juni 1233, wurde er heilig gesprochen. Virgil wird im Gewand eines Bischofs mit einem Kirchenmodell, meist einem doppeltürmigen romanischen Dom dargestellt, das an die Errichtung des ersten Salzburger Doms durch ihn erinnert, manchmal auch bei der Heilung eines Besessenen – ein Wunder, das erst lange nach seinem Tod geschehen sein soll. Er gilt als Patron in Geburtsnöten und für Kinder.

[507] Das Wappen des Landes Salzburg. In: [Haslinger/Mittermayr 2001], S. 580.

[509] [Pflanzl 1911] S. 73ff. – [Pflanzl 1914], S. 1f.

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