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4.19. Krippenverbote der Aufklärungszeit (Ulrike Kammerhofer-Aggermann)

4.19.1. Jahrhundert der Reform

Für die Österreichischen Erblande begann Maria Theresia bereits 1752 mit Reformen der Religionssachen; sie standen in ständiger Wechselwirkung mit den salzburgischen. Maria Theresia verbot am 16. Jänner 1752 alle Schauspiele an Heiligenfesten und stellte mit Joseph II. 1772[1245] alle Spektakel und Theater am Land an Sonn- und Feiertagen ab. 1777 folgte per Patent für die Erblande das Verbot des Schießens bei Hochzeiten, Prozessionen, Gewittern und in den Rauchnächten. Im selben Patent werden Spiele mit lebenden Personen wie das Krippen-, Dreikönigs-, Lichtmessspiel, das Faschingbegraben u. a. untersagt.[1246]

Die fünf Salzburger Reform-Hirtenbriefe von Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredo stellen eine konsequente Neuordnung der Volksreligiosität dar. Der erste Hirtenbrief vom 31. Juli 1775 behandelt das Altar- und Firmsakrament. Der zweite vom 5. Jänner 1776 wendet sich gegen den Missbrauch der Exorzismen und Benediktionen, der dritte vom 14. Februar 1776 erläutert die Ablassgewinnung. Der vierte Hirtenbrief vom 14. März 1779 enthält das „Verboth der Passionsspiele und der Mummereyen bey Charfreitags- und anderen Prozessionen“. Der fünfte Hirtenbrief des großen Reform-Erzbischofs vom 29. Juni 1782 ist als die eigentliche Reform im Sinne des aufgeklärten Absolutismus zu nennen. Die Gesamtheit dieser Reformen wird im Beitrag „Volksfrömmigkeit und Zeitgeist im 18. Jahrhundert“ im zweiten Teil „Vom Frühling bis zum Herbst“ ausführlich dargestellt.

4.19.2. Der Reform-Hirtenbrief – Religiöse Grundhaltung gefordert

Der fünfte Hirtenbrief des großen Salzburger Reform-Erzbischofs Hieronymus Graf Colloredo vom 29. Juni 1782 ist als die eigentliche Reform im Sinne des aufgeklärten Absolutismus zu nennen. Allerdings stellt er sich nur aus kirchlicher und sozialökonomischer Sicht als Endpunkt der Reformen dar, denn diese waren bei Weitem nicht ins Volk durchgedrungen. Er gibt den Hauptinhalt der Reformen wieder, „zwischen Herzensreligion und gedankenlosem Mitmachen leerer Cermonien oder andächtelnder Mummereyen, zwischen wahrer Frömmigkeit und religiösem Grimassenspiel oder gaukelnder Heucheley“ zu unterscheiden. Der Hirtenbrief zeigt die Notwendigkeit der Reform auf und nennt als Weg dahin die „Wissens- und Charakterbildung der Priester“.[1247] Im Vergleich mit den Fragebögen von 2001/02 ist 13,7 % der Befragten „Religiöses“ wichtig, 61,7 % harmonisches Familienleben und 11 % „Friede, Verständnis, Harmonie“.

Der fünfte Hirtenbrief begründet ausführlich[1248] die Abschaffung übertriebenen Kirchenschmuckes und übertriebener Aufwände für die Ausschmückung von Andachtsübungen zugunsten der Nächstenliebe und Wohltätigkeit. Er „befiehlt“ die Einrichtung von örtlichen Sozialkassen zur Armen-, Witwen-, Waisen- und Krankenversorgung, die Änderung der Christenlehren zugunsten des Bibellesens[1249] und des deutschsprachigen Kirchengesanges,[1250] die Verpflichtung der vorhandenen Kirchensänger und Musikanten auf das Gesangbuch von 1776 und die Abschaffung der Kirchenchöre sowie das Lesen, Betrachten und Studieren von geistlichen Schriften für die Geistlichkeit. Die vielfältigen Begründungen und Zitate aus dem Schatz der Bibel, der Kirchenväter und anderer religiöser Werke zeigen hier die Brisanz des Befehles: Er musste vielfach theologisch begründet werden, da erst ein Jahrhundert davor viele dieser „Zierrate“ ebenso wie die Spiele vielfach von adeligen Konsistorialherren gestiftet worden waren.[1251]

4.19.3. Krippenverbot

1782 mussten unter Bezugnahme auf den fünften Hirtenbrief von Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredo im Generale (Verordnung) vom 22. November 1782 auch „[...] andere theils lächerliche, theils ungereimt und ärgerliche oder wenigstens unnöthige Dinge, also auch die Krippel, sie mögen von Welt- oder Regularpriestern versehen werden, entweder ganz aus den Gotteshäusern entfernt werden, oder doch, wenn sie an sich noch ferners beibehalten werden wollen oder können, alle andere unschickliche Nebendinge, Figuren und ungereimte Vorstellungen, die nicht zur Darstellung der Geheimnisse Nativitatis, Circumcisionis et Epiphaniae und so andere unentbehrlich sind, gänzlich wegbleiben.“[1252]

Die Visitationsberichte dazu weisen diese „Unschicklichkeiten“ aus: in Tittmoning die Soldatenfiguren, in Laufen der bewegliche, auf der Flöte spielende Hirte; auch eine Hochzeit zu Kana und die Taufe Christi wurden anderswo beanstandet. Neuerdings wurden diese Figuren am Dachboden der Kirche in Laufen wieder entdeckt, sie waren Bestandteile der im Barock so beliebten Ganzjahreskrippen.

Das Krippenverbot musste allerdings wieder eingeschränkt und teilweise zurückgenommen werden.[1253] Bis heute sind uns diese Figuren nicht nur Quelle der Volksfrömmigkeit, sondern auch des Alltagslebens. Eine zweite Welle schadete den historischen Krippen sehr. In den 1960er-Jahren waren die „bäuerlichen“, in (Stoff-)Tracht gekleideten großen Krippen in den Kirchen sehr beliebt, denen oft ältere Ensembles weichen mussten.

4.19.4. Verlegung der Christmette

1784 wurde in Salzburg die Verlegung der Christmette auf den Christtag-Morgen überlegt – wie es in den einzelnen deutschen Diözesen reformiert wurde –, aber vom Konsistorium (der obersten Stelle der erzbischöflichen Regierung und Verwaltung) verworfen. In einem „decretum proprium“ (Handschreiben) vom 26. November 1784 wandte sich auch der Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredo von diesem Thema ab, da die Missbräuche und Missstände während der Christnachtsfeier dafür nicht ausreichend Begründung wären.

Am selben Tag erließ daher das Konsistorium ein Generale an die Prediger, dass sie das Volk schon im Advent auf eine würdige Christnachtsfeier vorzubereiten hätten. Als sträfliches Betragen wurden unanständige Zusammenkünfte in der Heiligen Nacht, „abergläubische Thorheiten und andere Unziemlichkeiten“,[1254] bezeichnet. Damit war auch in Salzburg die barocke Form, den Weihnachtsabend als fröhliches Fest mit Bräuchen und abergläubischen Abwehrhandlungen und Zukunftsdeutungen zu begehen, zu Ende.

4.19.5. Weihnachten – ein öffentliches Fest

Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts und vielfach darüber hinaus war der Heilige Abend in allen großen Städten ein öffentliches Fest, das in Wirtshäusern oder an Essensbuden, mit Kutschenfahrten und Glücksspielen begangen wurde. Josef Richter beschrieb 1799 in seinen zeitkritischen „Briefen eines Eipeldauers an seinen Herrn Vetter in Kakran“ die Fahrten zu und von der Mette in Wien als lustige, laute Fiakerfahrten und Volksversammlungen. Abraham a San(c)ta Clara klagte über die Hoffart der Damen, die Kartenspiele und den üppigen Karpfenschmaus. Das „Sabathindl“ – den Heiligen Abend – im Wiener Biedermeier schilderte Karoline Pichler: Bis zur Mitternachtsmette vertrieb man sich in den Häusern wie Wirtshäusern die Zeit mit Spielen wie Pfänderverlosen, Rätselraten, Apfelschalenwerfen. Nach der Mette gingen die Feiern weiter u. a. mit Bleigießen am Christabend. Geschenke brachten im Biedermeier Nikolaus und Krampus am Heiligen Abend.[1255]

Und heute? Nicht nur in Wien finden neuerdings „Christmas-Clubbings“ am Heiligen Abend statt. Auch in Salzburg und Oberösterreich besuchen Jugendliche immer häufiger nach den Christmetten (die oft schon um 21 oder 22 Uhr beginnen) „Christmas-Partys“ in Jugendklubs, Diskotheken und bei Freunden, die bis in die Morgenstunden dauern. Danach geht man zum Umziehen und Frühstücken nach Hause, um pünktlich am Hochamt teilzunehmen bzw. auch in der Kirchenmusik mitzuwirken. „Multiplexe Identität“ sagen die Kulturwissenschaften dazu – und sehen darin einerseits die Verankerung in Traditionen und andererseits deren kreative Weiterführung in gegenwärtige Lebensformen. In den Weihnachtsfragebögen zu „Weihnachtsbräuche heute“ wandten sich allerdings noch 1,3 % aller Befragten gegen Wirtshausbesuche, 5,3 % gegen das „Ausgehen“, 26,4 % gegen öffentliches Tanzen und 6,2 % gegen öffentliches Lärmen an den Weihnachtsfeiertagen.

4.19.6. Räuchern verboten

1788 wurde ein Gutachten der Stadtkapläne über das Ausräuchern der Wohnungen an den Vorabenden der drei Weihnachtsfeiertage (Christnacht, Neujahr, Dreikönig) eingefordert, nachdem dies eine kaiserliche Verordnung von 1785 für Tirol verboten hatte und bereits 1777 ein Patent Maria Theresias für die Erblande ergangen war. In Salzburg wurde es weiterhin geduldet – vielfach wurde es von den Mönchen vorgenommen –, aber stattdessen eine Hausandacht empfohlen. Die aufgeklärten Kapläne bezeichneten es als Reste „jüdischer oder heidnischer Zeremonien“, als Unfug und Gefahrenquelle, wiesen aber auf die feste Verankerung in der Bevölkerung hin.[1256]

Besonders am Land und im bäuerlichen Milieu ist das Räuchern vielfach bis heute erhalten, bei dem der Haushaltsvorstand oder älteste Mann in der Familie mit einem Räucherpfandl durch Haus und Stall geht und die Hausangehörigen betend folgen. Räucherpfandln, Weihrauchmännchen und Weihrauch wie Räucherstäbchen gehören auch heute zum fixen Angebot der Weihnachtsmärkte. Was davon frommer Brauch und was die Schaffung von Ambiente ist, ist schwer zu sagen. Das Räuchern – vorrangig die Inzensation des Altares – zählt bis heute bei feierlichen Hochämtern und Prozessionen oder zur Haussegnung noch zu den Reinigungs- und Segenshandlungen der katholischen Kirche.

4.19.7. Heidnisch heißt veraltet

In den Bewertungen der Volksbräuche – auch des Räucherns – durch die Aufklärer fällt häufig die Bezeichnung „heidnisch“, in der Bedeutung von „eines aufgeklärten Christen unwürdig“, ungebildet und veraltet. Eine für die Romantisierung und politische Indienstnahme von Bräuchen von 1800 bis zur NS-Zeit bedeutsame Frage schließt sich daran an. Haben jene Aufklärer den Grundstein für die Auslegung von Bräuchen als „heidnische Relikte“ gelegt?

Die Hirtenbriefe[1257] wurden von den Kanzeln verkündet und in den Christenlehren erläutert. Dabei könnte sich die Bewertung „heidnisch“ eingeprägt haben. Als dann zur Mitte des 19. Jahrhunderts Städter das Leben der Gebirgler als romantisch heile Welt entdeckten und darin naturkultische Wurzeln suchten, bekam das Wort „heidnisch“ sehr bald eine andere Bedeutung. Im Zuge nationalromantischer und deutschnationaler Wurzelsuche erhielt es bald eine biologistische Komponente und wurde auch als „urkultisch“ im Sinne vor der Katholisierung verstanden. Schließlich ab dem Ende des 19. Jahrhunderts verwendete man es rassistisch im Sinne einer direkten Ableitung von germanischen Kulten.

4.19.8. Widerstand und Beharrung

In der Bevölkerung führten die nicht verstandenen Reformen (im religiösen Bereich: Verbote von Bruderschaften, Prozessionsausstattungen, Grabtheater, Kirchenschmuck etc.) zu Beharrung, Verfestigung und Innovation (Neueinführung). Matthias Koch zeigt noch 1846 solche „Verfestigungen“, die allerdings bereits freie Überformungen in anderem, nämlich privatem oder dörflichem Umfeld waren, auf. Im lobenden Bericht über die Reformen von Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredo, die das Volk teils „noch verstockter machten“, nennt er die „Volksbräuche“ einen „aufgehäuften Wust von Missbräuchen, Gebrechen und Armseligkeiten, womit das Volk belastet war [...]“,[1258] und stellt voll Missfallen fest: „Überbleibsel religiöser Gebräuche aus der älteren Zeit haben sich in der Hauptstadt einige, auf dem Lande und im Gebirge deren noch sehr viele erhalten.“[1259]

„Die religiösen Begriffe des Volkes sind unklar und dessen Sinn für abergläubische Meinungen und Gebräuche sehr empfänglich. Der salzburgische Bauer von heute glaubt noch eben so fest wie vor 150 Jahren an Hexen, Zauberer, [...] Geistererscheinungen [...]“[1260] „So sind Gebirgsvölker! Darum eben thut bei ihnen die Begriffserläuterung und die allmähliche Entwöhnung von schlechten Gewohnheiten dringend Noth.“[1261] So stellte auch Franz Michael Vierthaler 1799 fest, dass die Religion von der Bevölkerung in den 1730ern, im Zuge der Missionen nach der Protestantenvertreibung, „zum Deckmantel der Zügellosigkeit“ missbraucht worden sei.[1262]

4.19.9. Bräuche erfüllen Bedürfnisse

Matthias Koch nannte noch 1846 die „Volksbräuche“ einen „aufgehäuften Wust von Missbräuchen, Gebrechen und Armseligkeiten, womit das Volk belastet war [...]“[1263] So einfach ist es aber nicht, denn Bräuche erfüllen Bedürfnisse und ermöglichen im gegenseitigen und teilnehmendem Handeln eine Vertiefung der Inhalte durch psychodramatische Prozesse (persönlichkeitsbezogene und -wirksame Erfahrung im Spiel), wie sie etwa heute in Religionsunterricht und Predigtspiel für Kinder wieder verwendet werden. Der aktive wie passive Zugang zu den Künsten wurde durch die Reformen (Verbot der Spiele, des Schmuckes) ebenso eingeschränkt. Auch heute noch halten 80,7 % der Befragten der Weihnachtsfragebogenaktion „Weihnachtsbräuche heute“ vor allem Dekorationen für wesentliche Zeichen von Advent und Weihnachten. In diesem Sinne lässt sich das Abdriften vieler Spielteile in die Häuser und den dörflichen Bereich erklären, die im Laufe des 19. Jahrhunderts zu neueren Genres von Volksschauspiel und Volksbräuchen wurden.

Thomas Hochradner sieht das unveränderte Weiterleben des Halleiner Weihnachtsspieles trotz der Reformen darin gegeben, dass es als winterlicher Nebenerwerb der Salzachschiffer nicht unter die Verbote religiöser Übungen fiel.[1264] So wurden im Zuge der Krippenverbote auch nicht alle Kirchenkrippen abgeliefert oder vernichtet, sondern viele auf Dachböden versteckt. Eine neue Kultur der Krippen in den Häusern entstand über diese Verbote im 18. Jahrhundert. Reste der Halleiner Kirchenkrippe des 18. Jahrhunderts oder jener in Laufen führen uns, wie viele andere auch, in diese Welt des Nacherlebens biblischer Geschichte im Ambiente des alltäglichen Lebensraumes. Der Krippenbesuch mit Kindern sowie die „Krippenfahrten“ kultureller Vereine zählen noch heute zum beliebten Zeitvertreib an den Weihnachtsfeiertagen.

Zum Weiterlesen

[Colloredo 1782] Sr. Hochfürstlichen Gnaden des Hochwürdigsten Herrn Hieronymus Joseph Erzbischofs und des H. R. Reichs Fürsten zu Salzburg des heil Stuhls zu Rom gebohrnen Legaten, und Deutschlands Primaten ec. ec. Hirtenbriefe gesammelt und auf die am 1. Herbstmonat dieses 1782. Jahres, nach zurückgelegtem zwölften Jahrhundert, eintrettende Jubelfeyer Salzburgs seinem großen gnädigsten Wohlthäter als ein Opfer der ehrfurchtsvollen Dankbarkeit dargebracht von dem Waisenhause dahier. Salzburg 1782.

[Kammerhofer-Aggermann 2004] Kammerhofer-Aggermann, Ulrike: „Volksfrömmigkeit“ als Ausdruck des Zeitgeistes. Kirchliche Reformen im Geiste des aufgeklärten Absolutismus in Salzburg als Quellen und Indikatoren der populären Glaubenspraxis. In: Loose, Rainer (Hg.): Kirche, religiöse Bewegungen, Volksfrömmigkeit im Mittleren Alpenraum. Historikertagung in Sigmaringen 11.–13. Mai 2000. Stuttgart 2004 (Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer / ARGE Alp-Abhandlungsbd., Historikertagung Sigmaringen 2000), S. 131–169.

[Weiß 1999] Weiß, Alfred Stefan: Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredo, die Säkularisation Salzburgs und der Fortbestand des Erzbistums. In: Dopsch, Heinz; Kramml, Peter F.; Weiß, Alfred Stefan (Hg.): 1200 Jahre Erzbistum Salzburg. Die älteste Metropole im deutschen Sprachraum. Beiträge des Internationalen Kongresses in Salzburg vom 11. bis 13. Juni 1998. Salzburg 1999 (Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Ergänzungsbd. 18 / Salzburg-Studien 1), S. 275–294.

[Weiß 1993] Weiß, Alfred Stefan: „Providum imperium felix“ – Glücklich ist eine voraussehende Regierung. Aspekte der Sozialfürsorge im Zeitalter der Aufklärung dargestellt anhand Salzburger Quellen (ca. 1770–1803). Diss. Salzburg 1993.



[1245] [Protokoll 1782], Bd. 1, Nr. 11 (heute Steiermärkische Landesbibliothek, LB-C7501.III., LB-C505.562.III. und LB-C68.063.III.).

[1246] [Protokoll 1782], Bd. 1. Darin u. a. Normen und Patente Maria Theresias in Religionssachen für die Erblande sowie die Josephinischen Verordnungen und Patente in Religionssachen an das Bauernvolk 1752–1778, erstellt vom Stadtpfarrer 1778.

[1247] 1793 zählte der Regularstand der geistlichen Männer und Frauen in Salzburg 327 Personen; [Hübner 1792], Bd. 2, S. 315 und S. 338.

[1248] Auf 72 Seiten.

[1249] Übersetzung für das einfache Volk, S. 58.

[1250] Übersetzung für das einfache Volk, S. 64 ff.

[1253] [Hübner 1792], Bd. 2, S. 387.

[1257] Der erste Hirtenbrief vom 31. Juli 1775 behandelt das Altar- und Firmsakrament. Der zweite vom 5. Jänner 1776 wendet sich gegen den Missbrauch der Exorzismen und Benediktionen, der dritte vom 14. Februar 1776 erläutert die Ablassgewinnung. Der vierte Hirtenbrief vom 14. März 1779 enthält das „Verboth der Passionsspiele und der Mummereyen bey Charfreitags- und anderen Prozessionen“.

[1258] [Koch 1846], S. 546 f.

[1259] [Koch 1846], S. 183.

[1260] [Koch 1846], S. 181.

[1261] [Koch 1846], S. 185.

[1263] [Koch 1846], S. 546 f.

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