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8.13. Die Entwicklung der Fronleichnamsprozession (Ulrike Kammerhofer-Aggermann) - Langtext

8.13.1. Die Inhalte der Fronleichnamsprozession

Die Prozession am „Festum Sanctissimi Corporis Christi” nimmt eine Sonderstellung innerhalb der christlichen Prozessionen ein. Sie ist eine rein theophorische Prozession – sie trägt Gott mit – und huldigt Jesum Christum als eucharistischen König, der im Altarsakrament gegenwärtig ist. In dieser Form ist sie Triumphzug und Huldigung; eine Rangordnung ergibt sich aus der Beziehung der Begleiter zum Begleiteten.[1625] So haftet ihr keinerlei Bitt- oder Segenscharakter an.[1626] Dennoch wurde sie im deutschen Sprachraum in ihren Anfängen vielfach mit Elementen der Bittprozessionen und Flurumgänge verquickt, was sowohl die Ausgestaltung als auch die Bewertung durch die Bevölkerung betrifft. In vielen ländlichen Regionen haben sich Fronleichnamsprozessionen mit dem Charakter der Flurbegehung und Segnung erhalten. In diesem Sinne sind auch die Seeprozessionen – etwa am Hallstättersee – zu verstehen.

In den großen Städten und besonders im Gefolge des Jesuitenordens erlangte die Prozession die Bedeutung der Segnung und Befestigung von Stadt und Bürgerschaft und übernahm Inhalte der römischen Lustrationes und frühchristlichen Circambulationes – reinigende und dämonenabwehrende Stadtumschreitungen.[1627] In der Gegenreformation wurde ihr schließlich die Funktion eines Triumphzuges über die Andersgläubigen zuteil. Das war bereits Begründung für die Einführung „... ad confundendam specialiter haereticorum insaniam et perfidiam ...” bzw. wie es in der Bestätigung durch das II. Tridentinum bezeichnet wurde, dass die Widersacher der Transsubstantiation von Scham und Verwirrung erfasst würden bei der Betrachtung der Freude der gesamten Kirche und ihres Glanzes.[1628] Wieweit die Fronleichnamsprozessionen im Alpenbereich ältere Sommer- und Kranzfeste übernahmen – wie dies ältere Forscher meinen – bzw. in ihrer Entstehungszeit unter städtischem Einfluss wechselseitig neue Formen ausprägten, ist heute nicht geklärt. Seit dem 5. Jahrhundert wurde das Geburtsfest Johannis des Täufers (24. Juni) als Fest erster Klasse mit Vigilfasten, dreifachem Gottesdienst und Oktav (erst 1955 aufgehoben) begannen und hatte wohl große Vorbildwirkung.[1629] Im kirchlichen Festkalender bildet die Fronleichnamsprozession den Beginn der Sommerfeste.

Da die großen Entwicklungen innerhalb der katholischen Kirche stets international waren und auch durch die wesentlichen Würdenträger – aus international tätigen Adelshäusern – durch Europa verbreitet wurden, wird hier eine großräumige Entwicklung dargestellt. In ihr finden sich einzelne Personen und Orden als Anstoß gebend, doch kulminieren in ihren Leistungen stets die Strömungen des Zeitgeistes. Eine spezielle Entwicklungsgeschichte für die einzelnen österreichischen Städte oder Diözesen zu geben, hieße langwierige Archivrecherchen über Jahre einzuleiten. So bleibt die Hoffnung, dass dies im Zusammenhang mit der Ausbildung von Studierenden in Zukunft einmal fächerübergreifend geschehen kann.

8.13.2. Das Prozessionswesen der katholischen Kirche

Das Prozessionswesen der katholischen Kirche nahm bereits in den ersten Jahrhunderten n.Chr. Formen antiker Herrscher- und Gottesgeleite, kriegerischer Triumphzüge sowie der römischen Bitt- und Segensprozessionen ebenso wie der jüdischen Bitt- und Bußprozessionen auf. Die Umtragung der Heiltümer durch das Gemeinwesen bzw. als Verstärkung die Umgürtung des Gemeinwesens durch den Segen mit dem Heiltum, standen, besonders nach dem Bilderstreit im 8. Jahrhundert, im Mittelpunkt.[1630]

Nach diesen Vorbildern entwickelten sich auch die großen Reliquientranslationen ab dem 4. Jahrhundert. Sie stellten zuerst die Übertragung Heiliger Leichname in eine Kirche der Verehrung dar und wurden mit den Kreuzzügen zur Übertragung der Heiltümer auf christliches Gebiet. Die sterblichen Überreste bedeutender Heiliger sollten vor den Türken sichergestellt und in christliches Land gebracht werden, um dort der Verehrung zu dienen und als Heilsquelle zu wirken.[1631] Mit der Übertragung des Heiligen Nikolaus von Myra nach Bari (1087) und der Legende des 11. Jahrhunderts, Karl der Große habe die Aachener Reliquien aus dem Heiligen Land nach Europa gebracht, begann eine wahre Sucht der Reliquienverehrung und des Pilgerns. Jede Kirche, die Heiltümer besaß, trug diese oft bei jeder Messe, gemeinsam mit dem Allerheiligsten um. Von den Reliquientranslationen ausgehend entwickelten sich Formen festlicher Umzüge für die großen Kirchenfeste.[1632] Als Beispiel für diese Entwicklung sei das Heilige Jahr 1349 genannt, da waren vom Beginn der Fastenzeit bis zum Beginn des Sommers 2.200.000 Pilger in Rom. Oder: im 15. Jahrhundert besaß Halle an der Saale den ausgedehntesten Reliquienschatz in Europa mit 8.833 Partikeln und 42 ganzen Körpern.[1633]

Dazu kamen die mittelalterlichen Benediktionen, die Segnungen, unter denen speziell die Flursegnungen im Frühjahr (rogationes, supplicationes; ab 5. Jahrhundert litaniae über das prägende Wechselgebet) – basierend auf römischen Buß- und Bittprozessionen – bereits in den ersten Jahrhunderten formal ausgebildet waren.[1634] Anfangs kannte die Christenheit nur das Begräbnis als Umgang, doch seit dem 4. Jahrhundert wurden die Wege Jesu Christi als feierliche Prozessionen nachgebildet (processiones, occursi). Daraus, wie aus der Prozession der Juden zum Laubhüttenfest (Weidenzweige!), entstand unsere Palmprozession.[1635]

Aus der Begleitung des Altarsakraments zur Krankensegnung und den frühmittelalterlichen Theophorien der Hostie in der Messe entwickelten sich, von Spanien ausgehend, die öffentlichen Sakramentsgeleite. Seit dem 11. Jahrhundert wurde es dort den Bürgerbruderschaften zum Anliegen in Prozessionsmänteln, mit Fahnen, hoch zu Ross, sowie mit Fackeln, Kerzen und unter Auflegung von Teppichen – also mit allem Prunk, der einem Fürsten gebührt – die Hostie zu begleiten.[1636] 12 Das üppige Prozessionswesen wurde 1614 im Rituale Romanum (dort die erste, allgemeingültige Nennung der Fronleichnamsprozession) eingeschränkt. Allerdings berücksichtigen die Processionalia, die offizielle Regelung der liturgischen Ordnung der Prozessionen, auch einen regionalen Spielraum in Rücksicht auf das „pium exercitium”, die fromme Übung, der im Diözesanrecht fixiert werden konnte und sowohl Termine wie Ausgestaltung betraf.[1637]

In Salzburg hatte bis 1657 das Erzstift St. Peter bei öffentlichen Umgängen den Vorrang vor dem Domkapitel. Seither geht es direkt nach dem Pontifikalkreuz und sitzt in der Domkirche zur linken Seite in den Chorstühlen der Domkapitularen.[1638]

8.13.3. Eine lange Geschichte kurz gefasst

Mit der Fronleichnamsprozession (Transsubstantiationsfest 1264, Prozession 1311) erfuhr das Prozessionswesen eine erneute Steigerung. Während die Fronleichnamsprozession im ländlichen Raum den Grünprang der Bitt- und Flurumgänge wechselseitig aufnahm bzw. steigerte, erfuhr diese im städtischen Milieu unter Anleitung, speziell der Dominikaner, Jesuiten und Kapuziner, reiche Ausgestaltung in Kombination mittelalterlicher Spiel- und Darstellungsformen mit spanischen Sakramentsgeleiten. Neben dem Nachempfinden im Spiel waren diese „lebenden Bilder” und „Spielszenen” eine wesentliche Form des Volkstheaters. Dazu kam die zeitspezifische Darstellung der ständischen Hierarchie, welche Prozessionsordnungen zu einem Spiegel der jeweiligen lokalen Gesellschaft macht. Bekenntnischarakter und siegreiche Glaubensdemonstration prägten die Fronleichnamsprozession besonders in der Gegenreformation. Den Höhepunkt erlebte diese Entwicklung im Barock und Rokoko. Neben den zünftischen Bruderschaften präsentierten sich die, vielfach in jener Zeit neu gegründeten, nachtridentinischen, Standes- und Titelbruderschaften prunkvoll in Prozessionsmänteln, mit tragbaren Statuen (Fercula), Schaubühnen, Figurationen, Spielszenen, Bruderschafts- (Vortrag-)stangen und -kreuzen sowie der Hauptfahne, dem „labarum” oder „großen Frohnfahn”, die von mehreren Trägern mit Haupt- und Seitenstangen getragen wurde. Wechselseitig – und häufig unterschiedlich nach Regionen – beeinflussten sich Fronleichnamsprozession, Karwochenprozessionen, Bittprozessionen im Frühsommer und Prangtage im Sommer. Aus Bruderschaftsbüchern und Rechnungen sind die Gestaltungsformen und Ordnungen dieser Fronleichnamsprozession und der Karwochenprozessionen erhalten.

In die Fronleichnamsikonographie und -emblematik flossen Symbole der Sakraments- und Heiligblut-Verehrung ein. So finden wir häufig Darstellungen des „Lebensbrunnen-” wie des „Weinstock-Christus” auf Beichtzetteln und Bruderschaftsbildern von Fronleichnamsbruderschaften.

8.13.4. Salzburger Entwicklungen und Details

8.13.4.1. Früheste Nennungen

Lorenz Hübner (1793) nennt für Salzburg das ununterbrochene Bestehen der Fronleichnamsprozession seit 1364.[1639] 15 Diese Nennung ist jedenfalls zu bezweifeln und ist vermutlich aus der Überlegung entstanden, dass in einem geistlichen Fürstentum auch die Einsetzung eines Festes sofort berücksichtigt worden ist. Dagegen ist zu setzen: 1. Der Vergleich der Einführungen in anderen Residenzstädten und umliegenden Städten, der eine lange Einführungszeit zeigt; 2. Jener Erzbischof Ulrich (1256–1265), der die Prozession in Salzburg eingeführt haben soll, wurde als armer und machtloser Mann im Lande nie anerkannt. Er betrat 1264, acht Jahre nach seiner Wahl, zum zweiten Mal die Stadt Salzburg und resignierte kurz darauf „recognoscens insufficientiam protpter malitiam plebis”, also in Erkenntnis seiner Unfähigkeit gegenüber der Bosheit der Bevölkerung.[1640]

Gesichert ist jedenfalls, dass das Fest im 14. Jahrhundert in der Stadt Salzburg bekannt war. Die Kleriker trugen dazu grüne Kränze am Kopf, eine weithin in Europa verbreitete Sitte. Die Bäcker stifteten eine Zunftprozession in der Fronleichnamsoktav, die ab 1450 bezeugt ist und deren Prozessionsweg genannt wird. Auch die alte Bürgerbruderschaft, die 1613 in die Corporis-Christi-Bruderschaft übernommen wurde, hatte die Teilnahme an der Fronleichnamsprozession mit Kerzen in ihrem Statut von 1501. Im Jahre 1500 werden Bäume zur Besäumung der Prozessionswege genannt, für die die Bäcker Buße an die Stadt zahlten, da sie damit Löcher in die Straßen bohrten (Nennungen bis 1617). Für 1512 ist ein Teil des Weges bekannt, Ausgangspunkt war der Dom, Ziel die Kirche St. Sebastian, bis 1508 ging die Bäckerbruderschaft am Oktavtag nach St. Johann am Imberg. Die Kerzenträger erhielten für ihr Amt Geld, Suppe und Wein.[1641]

Da hier eine Oktavprozession einer Zunft genannt wird, hat zu jener Zeit auch eine Hauptstadtprozession bestanden, die wohl zumindest gleich, wenn nicht wesentlich prunkvoller als jene der Bäcker ausgestattet gewesen sein muss. Da die Bäcker zu einer Zielkirche gingen, also eine Mischform aus Umgang und Wallfahrt vorliegt, erhebt sich die Frage, ob die Hauptprozession ein Rundgang in den Straßen war, oder ob sie andere Kirchen im Zentrum als Stationen – etwa für die Errichtung der vier Prozessionsaltäre – einbezog. Der für die Fronleichnamsprozession so charakteristische „circuitus civitatis” – ein Wort, das Alois Mitterwieser entwickelt, um die Verknüpfung der Bürgerschaft mit der Stadt durch einen Rundgang um dieselbe auszudrücken – war daher in Salzburg noch nicht für alle Fronleichnamsprozessionen erreicht.[1642]

Im Pfannhauser-Stiftsbrief von Hallein vom 1. Februar 1347 wird das Fronleichnamsfest erwähnt, offen bleibt aber, ob es sich bei der umgetragenen Kerze um eine Kerze für eine Fronleichnamsprozession handelt oder um eine Viaticum (Krankensakrament)- Begleitung, wie sie einer Bruderschaft, deren Ziel das Heil der Seelen ist, entsprechen würde. Die Salzarbeiter aus Täking, Teil der Pfannhauser-Bruderschaft, stifteten aus ihrem Brotfuder-Lohn ein: „chertzen ... die man trayt vor Gotes Leichnam in der stat”.[1643]

In Tamsweg bestand 1460 eine Corporis-Christi- und St. Leonharts-Bruderschaft, wobei nicht ganz geklärt ist, welcher Titel der frühere war. Derzeit dürfte diese 1434 als Kramer-Bruderschaft genannte zuerst dem Heiligen Leonhard geweiht worden sein. Seit 1591 soll eine Fronleichnamsbruderschaft in Ke(ö)stendorf im Flachgau bestanden haben.[1644]

8.13.4.2. Stiftungen und Sakramentsgeleite

Im 13. und 14. Jahrhundert erscheinen großzügige Stiftungen auf die verschiedenen Heiligentitel, für die Karwoche, für Seelenmessen und Jahrtage und auch einige Stiftungen zum Ewigen Licht beim Altarsakrament, das fallweise auch „Gottsleichnam” genannt wird. Dennoch ist die Sakramentsverehrung nicht auffallend gestiegen oder eine besondere Verehrung des Fronleichnamsfestes durch die Bevölkerung anzunehmen.[1645] Bemerkenswert erscheint allerdings die Stiftung vom 13. August 1300, in welcher ein erzbischöflicher Ritter und Hofbeamter dem Stadtpfarrer und einem Begleiter zum Gang mit dem Krankensakrament ein Pferd und eine festliche rote Prozessionskleidung stiftet: „unam cappam rubeam de Ypra” und „unam aliam cappam de Paltikim, quam sacerdos in civitate portet sereno tempore, cum corpore dominico ad infirmos ...”.[1646] D. h., die spanischen Sakramentsgeleite, die wesentlich auch zur Einführung und Formung der Fronleichnamsprozession beitrugen, hatten Salzburg bereits erreicht.

In der gesamteuropäischen Entwicklung nimmt die Sakramentsbegleitung in Spanien im 11. und 12. Jahrhundert durch nicht kirchliche, adelige „Hermandades Sacramentales” ihren Ausgang, die es sich zur Ehre machen, in besonderer Bekleidung, oft zu Pferd, das Altarsakramente zu begleiten. 1317 entstand die erste kirchliche Bruderschaft zu Ehren des Altarsakramentes in Pamplona. 1328 wurde die Kongregation zur Anbetung des Allerheiligsten in Assisi/Italien begründet, 1374 formierte sich in Laon in Frankreich eine Bruderschaft, die als „zwölf Apostel” die Fronleichnamsprozession verkleidet. 1380 schließlich entstand in Troyes/Frankreich die erste Bruderschaft, die das Wort „Fronleichnam” in ihrem Titel trägt. Sie existiert 1539 noch und wird von Papst Paul III. erneut bestätigt und der nachfolgend genannten Bruderschaft als erste eingegliedert. Im Sinne des Tridentinischen Konzils gründet Papst Paul III. die Erzbruderschaft vom heiligen Fronleichnam in Rom, stattete sie mit besonderen Ablässen aus und machte sie zum Vorbild weiterer Bruderschaften im Sinne der katholischen Gegenreformation bzw. Restauration (Bulle „Dominus noster Jesus Christus”, 30.11.1539). Im gesamten 16. Jahrhundert gliedern sich nun viele Sakramentsbruderschaften dieser an und führen im Titel das Fronleichnamsfest.[1647]

8.13.4.3. Die erste für Salzburg genannte Fronleichnamsprozession in Werfen

Die erste bis heute dezitiert bekannte Fronleichnamsstiftung geht auf den Landrichter von Werfen zurück, der der St. Cyriak-Kirche in Werfen 1398 stiftet: „Zue einer wandlung kertzen di man trait vor gotes Leichnam Gotzleichnamstag nach Pfingsten”.[1648] Hier wird nun erstmalig ein Umgang mit dem Allerheiligsten am Fronleichnamstag genannt. Der Festtag war aber offensichtlich noch nicht allzu bekannt, da das Fest noch über den Pfingsttermin definiert wird.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Fronleichnamsprozession im Laufe des 14. Jahrhunderts in Salzburg Einzug fand und dass es zu städtischen wie ländlichen Sonderformen in der Gestaltung kam. Ebenso machten Prozession und Bruderschaften die Neuerungen des Tridentinischen Konzils im Hinblick auf ihre Organisation und die moderneren Verehrungsformen mit. Dazu gehörte auch das Vorrangsrecht aller Bruderschaften vor allen anderen Kongregationen am Feste ihres Titels.

8.13.4.4. Die Salzburger Fronleichnams-Bruderschaft

Die Reformationsideen erreichten auch Salzburg. Zwischen 1580 und 1587 wurde – im Sinne des Augsburger Religionsfriedens von 1555: „cuius regio, eius et religio” – jedoch der äußere Gehorsam gegen den Erzbischof (Georg von Kuenburg) als Landesfürsten und gegenüber der katholischen Kirche wieder hergestellt. 1594 führte Erzbischof Wolf- Dietrich von Raitenau das Römische Brevier und Missale in Salzburg ein – damit zählte die Fronleichnamsprozession zu den verpflichtenden religiösen Übungen. Zwischen 1613 und 1617 führte Erzbischof Markus Sittikus eine Generalvisitation der Diözese und strenge Gegenreformation durch. Mit 1628 waren die Religionsstreitigkeiten vorläufig beigelegt und bis zum Westfälischen Friedens von 1648 versuchte man die katholische Religion vor allem aufrecht zu erhalten. So wurden 1617 die Benediktiner nach Salzburg berufen (die Berufung der Jesuiten misslang 1615) und 1622 die Universität begründet.[1649]

In diesem Umfeld gründete Erzbischof Markus Sittikus am 29.6.1613 auf Basis der alten Bürgerbruderschaft in der Stadt Salzburg – sie hatte die Begleitung der Fronleichnamsprozession mit Kerzen schon in ihrem Statut von 1501 – die „Christi- Fronleichnams-Confraternität” und unterstellte sie der römischen Erzbruderschaft. Die Bruderschaft wurde auch „Corporis-Christi-Bruderschaft”, „des hocheiligsten zarten Fronleichnams-Bruderschaft” und von der Bevölkerung, nach der Farbe ihrer Prozessionsröcke, „die Rothe Bruderschaft” genannt. Ausgehend von der Bürgerbruderschaft sowie von den Vorgaben der Erzbruderschaft umfasste sie alle Standesgruppen mit Frauen und Männern.

Laut Statut wurde sie der erzbischöflichen „Authorität und Gewalt” unterstellt und mit 14 Bruderschaftsvorstehern bedacht, zu denen die höchsten bischöflichen Würdenträger, Ratsherren und der Bürgermeister bestellt wurden. Sie wurde mit reichen Stiftungen der hochgeistlichen und hochadeligen Mitglieder bedacht, die im „Protocollum”, der Chronik, aufscheinen. So hatten die einzelnen einfachen Mitglieder keinerlei Ausgaben für Messkleider, Prozessionsausstattungen wie Fahnen, Stangen, Schauwägen etc. zu tragen, nur die Reinigungen und Reparaturen mussten aus der Bruderschaftskasse bestritten werden. Die prachtvollen roten Bruderschaftsmäntel, mit weiß gestickten Monstranzen darauf sowie die dazugehörigen geschnitzten Bruderschaftsstangen in der Form von Monstranzen mit metallenem Strahlenkranz, stiftete Erzbischof Markus Sittikus selbst.[1650] Die Abbildung eines Bruderschaftsmitgliedes in dieser Ausrüstung ist in der Kuenburg-Sammlung erhalten.[1651]

Ihre Bruderschaftskapelle, die „Corpus-Christi- oder Salvator-Kapelle“ (1619 fertig gestellt, 1805 profaniert) war in der Kaigasse, im heutigen Haus Nr. 4.[1652] Markus Sittikus, „ein Liebhaber von Aufzügen und Mummereyen”, stiftete viele Bruderschaften und schrieb ihnen (vielfach nach der kirchlichen Farbordnung) die Mantelfarben vor. Er stiftete, ebenfalls 1613, auf eigene Kosten die Figuren der Leidensgeschichte für die Karfreitagsprozession.[1653] Die Hauptausgaben der Corporis-Christi-Bruderschaft fallen jährlich für den Heiliggrab-Aufbau in der Bruderschaftskapelle und die Ausstattungen für die Karwoche an. Jährlich wurden zu Fronleichnam Fahnen- und Stangenträger, je zwei Laternen- und Kreuzträger, der Kalkantor (Sänger) und Musiker entlohnt. Ab 1640 wurde die Hofquardaroba für die „herleichung der Tapezereien- Stückh” bezahlt und erstmals fünf Personen für „den großen Fronfahn”, die offenbar neue, mehrstängige Prunkfahne engagiert. Ab 1650 werden grüne Bäume für die Bruderschaftskapelle und die Wege gekauft, sowie zwei Körbe Gras, vier „Altar Pluemen Püsch” und „glain plimerlwerkh zum Aufstreuen”. Ebenfalls 1650 werden ein Engelführer und 300 Tafeln Oblaten für die Engel erwähnt – gleichzeitig nehmen die großen Stiftungen ab.[1654] In der großen Domprozession von 1682[1655] scheinen geflügelte Engelknaben mit Montranzen und zwei Pagen mit so genannten „Torzen”, den großen Prozessionsfackeln, im Geleit der Corporis-Christi-Bruderschaft auf. Die Rechnungsbücher zeigen daher, dass der maximale Prozessionsprunk in den Jahren zwischen 1640 und 1650 in Salzburg erreicht wurde und bis zu dieser Zeit noch ständig am Gepräge der Fronleichnamsprozession verbessert worden war.

Diese Salzburger Entwicklung steht ganz im Geiste der Zeit. Wie Martin Scheutz betont, bildeten in dieser Zeit der Gegenreformation die Fronleichnamsprozessionen nicht nur die religiöse wie örtliche Hierarchie ab, sondern sie inszenierten und schufen sie neu. Damit sind sie einerseits Indikator für die Gegenreformation wie andererseits sichtbares konfessionelles Zeichen für die rekatholisierte Bürgerschaft.[1656]

Die oben genannte Domprozession – ursprünglich als Reliqiuenprozession in der Literatur bezeichnet, durch den Titel der Radierung aber eindeutig als Prozession zu Ehren der Dreifaltigkeit und der Gottesmutter ausgewiesen, zeigt 43 Bruderschaften und Standesgruppen: Nach der Reiterei gehen die Zünfte, danach die Bruderschaften, auf sie folgen die Religioses und die Universität, danach die einfachen Kleriker. Bis 1657 war der Konvent von St. Peter auch im Range vor dem Domkapitel. Die Fülle der Prozessionsteilnehmer auf diesem Bild, die große Anzahl der Kongregationen mit ihren Ausstattungen zeigt einen der Fronleichnamsprozession vergleichbaren Prunk.

8.13.4.5. Eine Nachricht vom Dürrnberg

Ob es sich in der folgenden Nachricht aus den Dürrnberger Kirchenrechnungen um eine einfache „Unachtsamkeit” oder um eine kryptoprotestantische Missachtung der Prozession handelt – wie sie im 17. und 18. Jahrhundert in vielen Städten vorkam –, ist heute nicht mehr feststellbar. Für das Jahr 1694 wird vom Dürrnberg mitgeteilt: „fünf Personen (Männer) die während des Fronleichnams-Umbgang mit und bei den Schützen im GlockTurm Tobak getrunken haben” wurden mit einer Wachsstrafe bedacht, sie mussten also Wachs oder die entsprechende Geldsumme an die Kirche für ihr Vergehen abliefern.[1657] „Das Tabakrauchen wurde im Salzburgischen bald nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges [Anm. Ka.: 1618–48] bekannt und vom Erzbischof Guidobald Thun im Jahre 1657 verboten; 1661 besteuerte die Regierung den Tabak, da das Verbot nicht half, mit einem Aufschlage, der dem Kaufspreise gleichkam.”, so schreibt Matthias Koch im Jahre 1846. Das Rauchen war daher bereits erlaubt, aber teures Hobby bzw. kostspielige Widerständigkeit.[1658]

8.13.5. Details zur Fronleichnamsprozession in der Aufklärungszeit

Aus der Aufklärungszeit (Dekanatsberichte von 1783) erfahren wir über die Fronleichnamsprozessionen in Salzburg, dass sie mit einer Oktavfeier verbunden waren, dass also die gesamte Woche feierlich begangen und die Prozession des Donnerstages am Sonntag wiederholt wurde. So wurden etwa in Altenmarkt Fronleichnamsprozessionen an mehreren Tagen der Oktav gehalten, ebenso, in verkleinerter Form, an allen Sonntagen von Fronleichnam bis Anfang September.[1659] Von den „gewohnlich-zwoonn” – also den beiden üblichen – Fronleichnamsprozessionen im Markt Werfen (also bei der Hauptkirche des Pfleggerichtes Werfen) berichtet das unten genannte Regest von 1775.

8.13.6. Die Abschaffung der Ausstattungen und Baumspaliere

8.13.6.1. Baumschmuck und Spaliere

Mit 17. Juni 1787 wurde „Die Aufstellung deren bäumen und gesträuchern zu Spalieren bey den fronleichnams Prozessionen (ist) nach dem beyspiel anderer benachbarten Orten in Kirchen und gassen abgebotten und eingestellt” wie es in der Inhaltsangabe für die Registratur auf diesem Regest heißt, mit welchem das Generalmandat versandt wurde. Gründe dafür waren der Schutz der Jagd und die Flurschäden: „... denen Waldungen durch Schlag und Niederhauung junger Bäum und Gesträussen grosser Nachtheil zugefüget auch derlwy Holzverschwendung in benachbarten Orten geraume schon nicht mehr gestattet wird .”. So wird befohlen, „... daß von nun an diese Abhauung aller Orten bey allen Prozessionen auf Gassen und Kirchen gänzlich Ernstlich abgestellet werden solle ...” Ein Vermerk zeigt, dass „wegen zu spät angelangten befehl” er 1787 noch nicht vollzogen, aber den Landsknechten verlesen, dem Oberwaldmeister eine Abschrift ausgefertigt und den Unterwaldmeistern in ihre Bücher eingetragen werden konnte.[1660] Über das Amt der Oberstwaldmeisterey schreibt Hübner: „den Vorsitz führt der Oberstwaldcommisär, der zugleich Hofkammerrath und Referent im Forst- und Waldwesen ist, dann ein Concipist und ein Registrator. 5 Oberwaldmeister bestehen im Lungau, zu Stuhlfelden, im flachen Lande, zu Werfen und zu Saalfelden. 1 Waldmeister ist im Zillertal. 1791 wurde auch ein Oberforst- und Wildmeister (sic) in Oberndorf eingestellt”.[1661] Bis heute gelten die Birkenzweige von der Fronleichnamsprozession in der Bevölkerung als abwehr- und segenskräftig. Sie werden in Zweigen und Büscheln mit nach Hause genommen und wie Palmkätzchen verwendet.

1782 war mit denselben Begründungen das Aufstellen der Maibäume wiederholt verboten worden, denn: „... dieße Maybäume neuerlichen allen Ernstes unter Strafe, an all und ienen Orten abgestellt, und so acu die bishero bey denen Würthen, Gastgebern und Zächlern vor denen Haustüren aufzusetzen gewöhnliche grüne Bäume, und Poschen von nun an auf alle Zeit gänzlich abgebotten werden solle; wobea aber denen benannten unbenommen bleibt, anstatt solcher Bäume andere den Waldstand unabträgliche Kennzeichen ihrer Gewerbschaft auszustellen mögen ... ”.[1662]

Dennoch hat sich bis heute – auch nach einer Renaissance im 19. Jahrhundert – viel ländlicher Grünprang erhalten. In Städten wie Märkten werden bis heute die Prozessionswege und die Stationsaltäre der Fronleichnamsprozession mit Birkenspalieren gesäumt, mit gestreuten Blumen dekoriert, werden Häuser am Prozessionsweg mit Teppichen, Vorhängen, Blumenvasen und Kerzenleuchtern dekoriert, die die Zugehörigkeit der Bewohner zum katholischen Glauben demonstrieren und der Prozession einen festlichen Charakter geben. Erfreulich ist auch die Toleranz anders denkender Menschen. Auch in Stadtteilen, in denen viele Menschen ohne religiöses Bekenntnis und viele Immigranten anderer Religionen leben, wird die Fronleichnamsprozession respektiert. Die Polizeibegleitung wird ausschließlich Gründen der Verkehrssicherheit benötigt und entspricht den Bedingungen heutiger Meldepflicht für Prozessionen als Aufmärsche auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Die religiöse Seite der Reformen galt der Abschaffung der Äußerlichkeiten, die nicht mehr von den Glaubensinhalten ablenken oder das monotheistische Prinzip der katholischen Religion hinter einem Heiligenhimmel und Fahnenwald verschwinden lassen sollten. In diesem Sinne führte ja sogar die Fronleichnamsprozession mit ihrer Fülle an Schauwägen, Bühnen, Heiligenstatuen und Prangstangen weg vom Gedanken des Umzuges mit dem einzigen Gott. So erging 1782 im Auftrag des Erzbischofs einerseits ein Verbot an die weltlichen Beamten und andererseits eine Note des Hofrates an das Konsistorium, damit dieses die notwendigen Befehle zur Einschränkung der Prozessionsausstattungen an die Geistlichen erlassen solle: das Abschlagen von Bäumen für die Fronleichnamsprozession sei zu unterlassen. Werfen wurde wegen der „Aufstellung deren jungen Bäumen und Gesträuchen zu Spalieren bey den Fronleichnams Prozessionen ... in Kirchen und Gassen” am 27.5.1782 vermahnt und entschuldigte sich mit dem zu späten Einlagen des Verbotes. „Inzwischen wurde dieser Befehl bey den Land Knechten verleßen, den Oberwaldnern eine Abschrift ertheilt, den Unterwaldnern aber in ihre Bücher (ein-) getragen. ” D.h., auch die Forstbeamten erhielten die Verordnung zugestellt, offenbar um das Abholzen der Bäume zu verhindern.[1663] In einem weiteren Hofratserlass wurden gleichzeitig die Prangstangen verboten: „die sogenannten Prangstangen, die in beträchtlicher Anzahl von etlichen Klaftern Holz zu namhafter Verwüstung und Nachstand deren Waldungen ” bei der Fronleichnamsprozession herum getragen wurden. Allerdings musste das Verbot 1784 erneuert werden.[1664] Doch schon 1775 wurden die Prang-, Rothen- bzw. Rottenstangen beanstandet und für den Markt Werfen eine Verminderung der Höhe auf ein gleiches Maß verordnet:

”... Zumalen uns allerdings zuverläßlich zuvernehmen gekommen, wasmaßen bey den gewohlichen-zwoonn Pfarr- und Markt Werfnerischen Fronleichnams-Prozessionen bisher allzu übermäßig lange Rotten – oder sogenannte Prang-Stangen seyen herumgetragen worden, wodurch, wie ganz leicht zuvermuthen, eine nicht geringe Unordnung, und Andachts Störrung bis nunzu entstanden ist; Als werdet ihr sothanner Stangen halber eine gewiße, und durchgehendes gleichmäßige Länge, nach eueren beyderseitigen gutbefund zubestimmen, dann, womit solcher gestalten zu möglichster beförderung der Andacht, und der dem hochwürdigsten Gut schuldigen Anbethung die diesfällig-zeitherige ungeziemlichkeiten hinkünftig allstäts beseitigt werden, sich bestens angelegen seyn lassen ...”.[1665]

Die Bezeichnungen Rothen- (in der originalen Inhaltsangabe außen am Dokument) bzw. Rottenstangen (im Volltext) lassen mehrere Überlegungen zu: häufig, und besonders für die Fronleichnamsprozession waren die Schäfte der Stangen rot bemalt, denn rot ist die Kirchenfarbe für freudige Feste. Wesentlich wahrscheinlicher aber ist die Bedeutung des Wortes im Sinne von „Rotte” – kleinste Gruppierung. In den Grazer wie Salzburger Akten werden Bruderschaften bei Kirchen und in Prozessionen oft als „Rotte” bezeichnet, offenbar als kleinste organisierte religiöse Einheit, abgeleitet vom Verwaltungsbegriff.[1666] Jede „Rotte” war an ihren Prozessionsmänteln, Kreuzen, Fahnen und Stangen erkennbar.

Eine Wiener Schilderung von 1650 bringt einen interessanten Vergleich zu den Lungauer und Pongauer Prangstangen, die durchaus Licht in deren Herkunft bringen könnte. Die Wiener Zimmerleute führten 1650 eine etwa 34 Meter hohe Zunftstange in der Fronleichnamsprozession mit, die ganz mit Wachs umwickelt war und wegen ihrer großen Höhe und Windanfälligkeit von 20 Männern getragen werden musste.[1667] Im Vergleich könnten daher die Lungauer Stangen das kostbare Wachs durch Blumengirlanden ersetzt haben. Woll- und Webborten-Litzen dürften wohl nur wenig billiger gewesen sein.

8.13.6.2. Verbot der Figurationen und Schaubühnen

1779 wurde ein gedrucktes Generalmandat für die gesamte Erzdiözese erlassen und den Pflegern und Geistlichen zugestellt. Mit ihm wurden alle „Passions-Spielen, und Prozessionen mit verkleideten Personen” verboten, in denen bekleidete Figuren verwendet wurden. Damit waren auch den Fronleichnamsprozessionen die mitgetragenen Figuren und die Schaubühnen bzw. -wägen mit Bildnissen oder von den Bruderschaften figurierten biblischen Szenen genommen.[1668]

8.13.6.3. Verbot der tragbaren Statuen und Bilder

1784 wurde, wie auch schon Josef Schöttl[1669] ausführte, „das Mittragen der Bildniße oder geschnitzten Figuren bey den nächst bevorstehenden sowohl, als auch sonstigen Prozessionen” verboten. Ein Generale vom 8. Mai 1784 wurde durch Currende „die sämtl: Innländische Welt, und Regular Geistlichkeit” bekannt gemacht und der Vollzug musste per Unterschrift gemeldet werden.[1670] Im 22. Generale vom 12. November 1784 wird der Befehl „Daß keine Statue oder Figur bey Prozessionen zum Sanctissimo solle ferner getragen werden” „nebst einer Belehrung” wiederholt. Darin hieß es, dass:

„1tens in der Stadt Salzburg ohne Ausnahme und gar keine Prozession mit derley Statuen und Figuren, wenn auch auswärtige Kreutztrachten herein kommen, mehr statt haben, ja auch

2tens bey Prozessionen wo das allerheiligste Gut umgetragen wird gar kein derley Statuen oder Figur mit zu tragen erlaubt seyn soll, gleich wie auch

3tens bey Bittgängen in der Kreitz und Pfingstwoche bey Buß und Dankprozessionen nur das Biltnis des gekreitzigten Heilands zum Mittragen das Schicklichste ist; wo übrigens

4tens bey jenen Prozessionen, die zu Festtagen der Heiligsten Jungfrau Maria und anderen Heiligen oder an denen ihnen zu Ehren gewöhnlich. Bruderschafts und Schutzpatronfesten gehalten werden, ein bild der seligsten Jungfrau oder des betrefenden Heiligen /: jedoch ohne aufputz und nach No. 2 mit dem Allerheiligsten niemals zugleich :/ mitzutragen nicht verwehret seyn soll :/ auf solche Art glauben Se. Hochfürstlichen Gnaden könne sich Verwechslung der Gottschuldigen Anbettung und der denen Heiligen zu kommenden Verehrung werkthätig verhütet und der Unwissende dagegen auf eine sinnliche Weise verwähret werden.

5tens soll diese gnädige Erklärung von allen Kanzlen mit den verkündet werden, so nun eine gemeinde gegen alles verhoffen dem Verbothe No. 2 zuwider eine Statue mitzutragen sich unterstunde jeder das Allerheiligste tragende Priester, sobald er einen Unfug gewahr oder dessen von den Kirchendienern, wird ers Ihnen schon vorhinein gewissenst anzubefehlen hat, erinnert wird, ohne Verzug mit Allerhöhst demselben umkehren und es in dem Tabernackl einsetzen würde. Ein und allemal sind Se.hochfürstl: Gnaden eine Gott gefällige Heiligen Verehrung finden zu wollen, so weit entfernt, dass sich vielmehr denienigen durch ihre in Handen habende Geistliche und weltliche Gewalt in die gehörigen Schranken zurückweisen sich vorbehalten der eines nach der Pastoral=Verordnung vom 29. Juny 1782 § 46 angemessene Verehrung der seeligsten Jungfrau und anderen Heiligen zu tadeln erfrechen wird. … .”

Das Beibehalten dieser Gewohnheiten wird bei den „Unterthanen” als „Ausbrüche von rohen Unverstand und Grobheit” bezeichnet und bei den „Seelsorgern” als „Unwissenheit und Verdrossenheit sich weiter zu Belehren durch Lauigkeit und zweydeutiges Betragen oder Reden und um unlauterer Absichten Willen jene Ausbrüche gewähret und veranlasset haben.” Den Geistlichen wird eine Liste an Literatur genannt, in der sie sich überzeugen können, dass diese Verbote „... gar keine bloß willkührliche noch weniger für die katholische Religion bedenkliche Neuerungen seyen.” Die bereits mit 28. Februar 1783 verordnete Geldbuße soll bei Zuwiderhandelnden „unnachsichtlich” eingetrieben werden. Die Verbreitung der betreffenden Currende wird genau verordnet, damit auch jeder Priester davon Kenntnis erhält. Der Inhalt ist mit „erforderlicher Belehrung” auch „von offener Kanzl” zu verkünden. Die Currende ist von allen persönlich unterschrieben und mit „neuerem Vollzugs-Bericht” wieder zu retournieren. „Salbzurg, ein hochfürstl. Consistorium, den 12. November 1784 ...”.[1671]

Das Generale ließ daher keine Möglichkeit der Unkenntnis bei der Bevölkerung und dem Klerus mehr zu und machte bereits vorweg eine Unfähigkeit des jeweiligen Geistlichen für das etwaige Weiterbestehen solcher Bräuche verantwortlich. Dennoch antwortete das Pfleggericht Werfen (wie unter obiger Anmerkung vermerkt) noch am 11. Dezember 1784 auf den Vorwurf (Dennuntiation vom 12. November), dass der Befehl offenbar noch nicht bekannt war, denn „ist von dem Dekanal Amt noch keine Communication anhero gemacht worden”. Am 15. Dezember 1784 hatten offenbar die „hochfürstlichen hofgerichtlichen Beamten” noch immer keine Nachricht von diesem Generale, so dass erneut gemahnt wurde. Die Durchführung wurde mit 2. Jänner 1785 zurück gemeldet.[1672]

8.13.6.4. Verbot des Pöllerschießens

Das Pöllerschießen wurde bereits mit 3. Juni 1783 verboten, zwischen dem 31. Juli und 7. August im Pfleggeriucht Werfen „an gewöhnlichen 4 Orten publucirt und affigirt” und offensichtlich im Juli 1785 nochmals eingemahnt, denn eine Bestätigung der Kenntnis erging mit 25.7.1785 erneut ans Konsistorium. Im Regest vom 3.6.1783 heißt es: „Der Gebrauch des Pöllerschüssens hat sich auf dem Lande von Zeit zu Zeit immer mehr ausgebreitet, so daß man sich dessen nicht nur bey öffentlichen Prozessionen, und Kreuzgängen, sondern auch bey andern Gelegenheiten, als Hochzeiten, Tünzltagen, und so weiters bedient hat. Es wird aber dabei vielfältig so sorgenloß gehandelt, daß sich schon mehrere Unglücke durch Un(ge)schicklich- und Fahrlässigkeit deren, die sich im Laden, und Abschüssen gebrauchen lassen, und durch das schon an sich selbst schadhafte Geschütze ergeben, und eben daher wird bey den kirchlichen Verrichtungen und Prozessionen, die Andacht und Ehre Gottes mehr gehindert, als befördert. ...”.

Daher lässt der Fürsterzbischof „die Abschüssung der Pöller auf dem Lande in Zukunft bey allen Gelegenheiten folglich auch bey Fronleichnams und Daksagungs Prozessionen, dann Kreuzgängen gänzlich ein und abstellen ” mit der Hoffnung, dass, „ihre Untergebenen dergleichen Feste, und andachts Übungen durch Gebett und Erhebung ihres Gemüths und Dankes zu Gott, welches der eigentliche Zweck und Absicht der Kirche hiebey iat, feyern, heiligen und verherrlichen werden ”. Die Wiederholung des Verbots erfolgte mit 22.11.1785, schränkte das Verbot des „Pöller Schiessen, und Salve geben bey Prozessionen, und Danksagungen ” aber auf das Land ein. Dort wo erfahrene Militärs oder Bürger vorhanden wären, wurde es ausschließlich für Fronleichnam erlaubt: „... solches nur in der Residenz Stadt, und den übrigen Landstädten, wo Kunstäbler und Bürger vorhanden sind, denen man mehrere Erfahrenheit und Behutsamkeit zutrauen kann, zu gestatten ... ”.

Ein weiteres Regest wurde mit 17. April erlassen und mit 12. Juni 1799 dem Pfleggericht übersandt, worin verordnet wird, dass das Pulver für das Pöllerschießen bei Fronleichnamsprozessionen von „jene Gemeinden, oder Privaten, welche am Schießen so große Freude oder Auferbauung finden ... auf eigene Kosten selbst beyzuschaffen” sei. Keinesfalls dürfe es von „milden Orten” – also den Stiftungen – den Kirchenverwaltern oder aus den Kirchenrechnungen bezahlt werden.[1673]

8.13.7. Die Reformen der Aufklärung im Allgemeinen

Die Reformen Kaiser Joseph II. „In publico ecclesiasticis” und die damit in enger Verbindung stehenden Salzburger Reformen durch Erzbischof Hieronymus Colloredo zwischen 1782 und 1784 verboten aus religiösem wie sozioökonomischem Reformwillen viele kosten- und zeitaufwändige Ausformungen dieser Prozessionen und einzelner Termine und Anlässe (u.a. Reduktion der Feiertage, Verbot von Terminen, Anlässen und Wallfahrten zu entfernten Zielen, Verbot der Spiele, Bühnen, bekleideten Tragfiguren, Vortragstangen; Einschränkung der Fackeln, Kerzen, des Blumenaufwandes, schließlich die Aufhebung der Bruderschaften, etc.). Wenige Schaustücke überlebten die Vernichtung bzw. Einziehung und wurden vielfach in unserem Jahrhundert wieder entdeckt. Im 19. Jahrhundert erlebte das Prozessionswesen unter kirchlicher Leitung eine vereinfachende Beschränkung auf die Gebetsinhalte, die hierarchische Gliederung nach Berufsständen entfiel großteils zu Gunsten der natürlichen Stände (Frauen, Männer – Ledige und Verheiratete -, Kinder).

Aus der Lebensgeschichte Franz Zillners erfahren wir, dass in den 1830er Jahren noch oder wieder die „Kranzltage” einzelner Stände gehalten wurden. So war der Montag nach dem Fronleichnamssonntag der „Kranzltag” der Studenten von St. Peter, an welchem die Studenten des Lyceum, des Rupertinum und die Professoren eine Prozession von der Kollegienkirche durch die Stadt führten und der Nachmittag zu einem gemeinsamen Ausflug genützt wurde.[1674]

In ländlichen Regionen wurde vereinzelt auf Relikte barocken Prozessionsprunkes zurückgegriffen. Dabei stellen heute als volkstümlich angesehene Ausstattungsformen oft die Spielarten barocker Prozessionsbräuche einfacher Bevölkerungsschichten dar. Im Zuge der Braucherneuerungen leben seit der Jahrhundertwende 1900 einzelne Spielformen der Prozessionen, oft missgedeutet, wieder auf.[1675]

8.13.7.1. Die neue Salzburger Prozessionsordnung von 1786

Die „Ordinariats-Weisung die künftige Abhaltung der Prozessionen, und Kreuzgänge betreffend” vom 20. Mai 1786 zeigt in acht Punkten, was als Ziel aller dieser Reformen angestrebt wurde. Die Fronleichnamsprozession betreffen davon folgende Regelungen:

„Erstens es werden keine andere Prozessionen und Kreuzgänge von einem Orte oder Kirche in ein anderes, es sey ein nächst, nahe, oder weiters entlegenes Ort und Kirche mehr gestattet, als die bisher an dem Feste des heil. Markus, an den drey sogenannten Bittägen, in den Pfingstfeyertägen zur hiesigen Metropolitankirche, oder Haupt- und Residenzstadt, und an Fronleichnamstägen abgehalten worden sind.

Zeitens sollen die sammentlichen Seelsorger ihren anvertrauten Gemeinden begreiflich machen, daß eben nur die Prozessionen und Kreuzgänge, ... besonders jene an dem Markus- dann Bitt- und Fronleichnamstagen ... von der katholischen Kirche ursprünglich eingesetzet ... seyen: da hingegen alle übrigen erst in den spätern Zeiten der Kirche ihren Anfang genommen haben ...; und auch der allgütigste Gott selbst nicht so darauf sieht, wie oft und wie lang man bethe und danke, sondern wie gebethet und gedanket werde: und wie man insonders durch Arbeitsamkeit und emsige Erfüllung der obliegenden Berufs- und Nahrungsgeschäfte dem Allerhöchsten ein angenehmes Opfer bringen, und dessen Segen dadurch erflehen möge.“

Diese Erläuterung enthält eine weitere Begründung für die Abschaffung der Feiertage wie des Zeit- und Geldaufwandes für religiöse Übungen.

„Viertens bey allen hievon bewilligt- und zugelassenen Kreuzgängen ” soll nur so weit gegangen werden, dass „das Kreuzvolk [Anm. Ka.: die Mitgehenden] gar leicht um Mittagzeit wieder nach Hause kommen ... Hiebei soll keine Ausnahme Platz greifen, außer in Ansehung der ersten Tegel bey den Fronleichnams Prozessionen, und jenen, welche besag § 1. In den Pfingstfeyertägen zur hiesigen Haupt- und Residenzstadt geschen mögen ... Was aber

Fünftens die Prozessionen und Kreuzgänge an den Fronleichnamstägen insonderheit anbelanget; so sind dieselbe in Zukunft nachstehndermassen abzuhalten, als nämlich in ipso Festo [Anm. Ka.: am Festtag selbst] bey der Pfarr, wobey die dazu gehörigen Vikariaten (jene, wo nur ein einziger Priester vorhanden ist, ausgenommen) mit dem Kreuze zu erscheinen haben; Dominica intra Octavam [Anm. Ka.: am Oktavsonntag] bey den sammentlichen Vikariaten; in die Octavam [Anm. Ka.: am achten Tag nach dem eigentlichen Fest] aber in den Landstädten und Märkten, wo es bisher an diesem Tage eine Prozession abzuhalten üblich war.”

Das heißt konkret, dass am Fronleichnamstage selbst in allen Pfarren eine Fronleichnamsprozession erlaubt war, an der die Vikariate teilnehmen mussten. Daher auch die Ausnahmeregelung bei der Zeitbeschränkung, da Leute aus entlegenen Vikariaten wohl für den Rückweg länger als bis Mittag brauchten. Am Oktavsonntag, dem Sonntag nach Fronleichnam, durften dann auch die Vikariate eine eigene Fronleichnamsprozession abhalten. Jene Märkte, die schon immer eine Oktavprozession am Donnerstag nach Fronleichnam hatten, durften diese weiter durchführen. Verboten waren damit aber alle Bruderschafts-, Ordens- und sonstigen Prozessionen innerhalb der Fronleichnamsoktav.

Paragraph sechs fügt dann weiter an, dass auch verlobte (gestiftete und auf ein Gelöbnis zurückgehende) Prozessionen damit abgeschafft seien.

„Achtens ..., daß sämmentliche Seelsorger das Volk ab offener Kanzel ... belehren werden. ... daß in jedem Jahre von dem Feste Himmelfahrt des Herrn bis zu jenem der Himmelfahrt Mira täglich 5 Vater unser und Ave Maria nebst der verdeutschten Kollekte Deus refugium [Anm. Ka.: Herr, meine Zuflucht] etc. nach geendigtem Gottesdienste coram Sanctissimo in Ciborio exposito [Anm. Ka.: vor dem im Kelch/Hostienbehälter/Monstranz ausgestellten Allerheiligsten] um Abwendung alles Uebels von dem Vaterlande, und um Erhaltung eines fruchtbaren Jahres laut vor- und abgebetet werden solle. Gegeben Salzburg im hochfürstl. Kosistorium den 20 May 1786.”[1676]

Als Ersatz der vielen sommerlichen Flurumgänge und zu deren bisherigen Inhalten – Schutz vor allen Übeln und Bitte um Erntesegen – sowie der bisher dafür gespendeten, votierten und verlobten Gegenstände wurden die Gebete und eine Sammlung für denselben Zeitraum eingeführt. Die am 10.6.1786 als Regest nachgesandte Weisung auch die „Gerichts-Ausschüsse” und Ordinariate im Amtsbereich davon in Kenntnis zu setzen und besonders den wirtschaftlichen Nutzen der neuen Ordnung dem Volk begreiflich zu machen, sowie „allein jede Überschreitung ... schleinigst anhero anzeigen” zeigt, dass die Durchführung noch nicht selbstverständlich war.

8.13.8. Die Entstehung des Fronleichnamfestes

Die Entstehung des Fronleichnamsfestes fußt auf dem Transsubstantiationsdogma, das beim IV. Laterankonzil 1215 verkündet wurde. Es stellte die tatsächliche und wahrhaftige Gegenwart Jesu Christi in der Eucharistie in den Mittelpunkt der Lehre. Die tägliche Feier des Messopfers als Erinnerung an die Einsetzung des Altarsakramentes am Gründonnerstag wurde zur zentralen Glaubensübung.[1677] Die Eucharistie wurde nun nicht mehr als Opfermahl im Gedenken an die Passion Christi gefeiert, sondern im Sinne der Mystik war das Bedürfnis, den herrlich Auferstandenen im Sakrament schauend nachzuempfinden, vorrangig.[1678]

Die Entstehung des Transsubstantiations-Dogmas und des Fronleichnamsfestes führt tief in die Kirchen- und Sozialgeschichte jener Zeit. Die Abspaltung verschiedener kirchlicher Sichtweisen, die Sicherung der Kirche als weltliche Macht sowie die territoriale Abgrenzung der christlichen Welt spiegeln sich darin ebenso, wie der allgemeine intellektuelle Aufschwung jener Zeit. Neben anderen Ketzern leugnete Berengar von Tours im 11. Jahrhundert die Transsubstantiation und forcierte damit die Sakramentsverehrung unter deren Vertretern.[1679] In Spanien waren die Dominikaner seit dem 11. Jahrhundert mit der Verbreitung des Glaubens und dem Kampf gegen die Ketzer befasst.

8.13.8.1. Eine Vision gibt den Anstoß

Die Heilige Juliana von Lüttich, Nonne von Mont Cornillon, hatte 1209 die erste Vision einer Vollmondscheibe mit einem schwarzen Fleck. Sie legte die Erscheinung – ganz im Zeitgeist – als die Kirche aus, der das wichtigste Fest der Eucharistie fehle. Auf ihre Anregung hin führte Bischof Robert de Tourotte 1246 das Fest in seinem Bistum Lüttich ein und legte dafür den Donnerstag nach der Pfingstoktav fest, der bis heute gültiger Termin ist. In seiner Begründung finden sich Widerlegung der Ketzer und Erinnerung an die Einsetzung der Eucharistie.[1680] 1247 wurde das Fest für die Diözese Lièges eingesetzt und schließlich 1252, durch den päpstlichen Legaten, Kardinal Hugo di San Caro, für ganz Deutschland.

Als sich Papst Urban IV., früherer Bischof von Lièges, 1263 in Bolsena aufhielt wurde er Zeuge einer blutenden Hostie. Daraufhin führte er das Fronleichnamsfest am 8. September 1264 mit der Bulle „Transiturus de mundo”[1681] für die gesamte Christenheit ein. 1311 wurde die Bulle beim Konzil von Vienne erneuert und 1314 von Papst Clemens V. bestätigt. Papst Johannes XXII. veröffentlichte die Bulle 1317 in den Klementinen und verschaffte ihr damit allgemeine Gültigkeit. Allerdings war die Durchführung noch von Land zu Land verschieden. Die Dominikaner nahmen sich besonders der Verbreitung und Gestaltung des Festes an.[1682]

8.13.8.2. Die Messfeier

Das erste Offizium zum Fronleichnamsfest, also den Ritus für den Gottesdienst, soll Frater Giovanni in Mont Cornillon unter Anleitung der Heilige Juliana verfasst haben. Das erste allgemeingültige Offizium wird dem Heiligen Thomas von Aquin in der „Historia Ecclesiastica” (1313–1317) des Dominikaners Bartholomeo von Lucca zugeschrieben. Die älteste bekannte Abschrift davon wurde vor 1280 ins Brevier des Abtes Perman (1233–1258) von St. Lambrecht in der Steiermark eingeheftet. Vermutlich kamen Offizium und Fest mit einem römischen Ablassbrief 1265 nach St. Lambrecht. Damit ist dies eine besonders frühe Nennung, denn erst um 1285 wurde das Fest in Österreich verbreitet.[1683] In den steirischen Missalen an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert ist es durchwegs vorhanden.[1684] Ein Salzburger Missale um 1480 kennt das Fest noch nicht, ein Seggauer Missale von 1462 nennt das Fest, aber ohne Oktav.[1685]

8.13.9. Die Entwicklung der Fronleichnamsprozession

8.13.9.1. Die unklare Entstehungsgeschichte

Die Entstehung der Fronleichnamsprozession ist schwer nachvollziehbar und auch die Wissenschaft hat dazu unterschiedliche Meinungen. Während Georg Schreiber der Meinung ist, dass vielfach Fronleichnamsprozessionen im spanisch-italienisch beeinflussten Raum nicht erwähnt werden, weil sie an die üblichen mittelalterlichen theophorischen Prozessionen während der Messen anschließen, sieht Xaver Haimerl im 13. und frühen 14. Jahrhundert Prozessionen nur im deutschen Sprachraum. Dort sollen sie eine Kombination von Flurumgängen und Sakramentsumtragung gewesen sein; ihre Existenz wird vielfach durch Stiftungen der Bürgerschaft belegt.[1686]

Bereits Papst Johannes XXII. soll dem Fest 1316 eine Prozession beigegeben haben. Am Konzil von Sens, 1320, wurde die Einführung der Fronleichnamsprozession dem Gutdünken von Klerus und Volk überlassen. 1429 richtete Papst Martin V. einen hunderttägigen Ablass für die Teilnehmer an der Fronleichnamsprozession ein, der nach 1437 auch von den Diözesen vergeben werden durfte. Dieser Ablass kann durchaus als ein Anstoß verstanden werden, Prozessionen einzurichten bzw. häufiger an ihnen teilzunehmen. Offizielle Regelungen der Prozessionen finden sich allerdings erst 1600 im Ceremoniale Episcoporum und 1614 im Rituale Romanum. So zeichnet sich eine allgemeine Ausbreitung der Prozession zwischen der Mitte des 15. und dem Ende des 16. Jahrhunderts ab. Die erste durch Quellen belegte Fronleichnamsprozession fand 1277 in Köln statt, danach folgten 1279 St. Gereon in Köln, 1286 Benediktbeuern, 1298 Würzburg, 1301 Hildesheim, 1305 Augsburg, 1318 Straßburg und 1360 München. Neben Dominikanern und Jesuiten wurden im deutschsprachigen Raum auch die Benediktiner bedeutsam für die Verbreitung des Festes.[1687]

8.13.10. Die Verbreitung in Österreich

Auch für Österreich finden sich frühe Hinweise. 1285 ergeht eine Stiftung an das Stift St. Lambrecht in der Steiermark „ad expensas pro nova solemnitate corporis et sanguinis Jesu Christi”, wobei daraus nicht hervorgeht, ob bereits eine Prozession bei diesem als neu bezeichneten Fest abgehalten wurde. Ebenso unbeantwortet bleibt die Frage nach der Prozession in einer Verordnung des Stiftes Klosterneuburg von 1288, in der angeordnet wird, das Fest mit gebührender Feierlichkeit zu begehen.[1688] In Innsbruck soll bereits 1391 ein Fronleichnamsspiel existiert haben.[1689]

Die erste eindeutig nachgewiesene Fronleichnamsprozession fand 1324 im steirischen Stift Vorau statt, die Anweisung für die Gestaltung ist erhalten; sie ist in allen wesentlichen Punkten deckungsgleich mit jenen im derzeitigen Rituale.[1690] Im Land Salzburg ist die 1398 in Werfen neu gestiftete Fronleichnamsprozession die erste Nennung. In der Stadt Salzburg bestand vermutlich im 14. Jahrhundert eine Prozession, genannt wird die 1501 bereits bestehende Bruderschaftsprozession. (siehe oben) In der Zechenordnung der Linzer Kürschner von 1460 wird ein Fronleichnamsprozession in der Fronleichnamsoktav erwähnt, an der die Zunftangehörigen mit Kerzen teilzunehmen haben: „Auch sullen alle gesellen, allt und jung, vor iren maystern an gotsleycensamstag mit iren kertzen ordennlich in der process geen gott ze lob.”[1691]

8.13.10.1. Ritus und Ausstattung der Prozession

Seit dem 7. Jahrhundert wurde in Prozessionen das Evangeliar als Sinnbild für Christus mitgeführt, im 10. und 11. Jahrhundert bildete die Hostie im Ziborium den zentralen Punkt der Prozession. Zwischen dem 11. und dem 15. Jahrhundert wurde es – regional sehr unterschiedlich – üblich, die Hostie in einer Monstranz sichtbar und unter einem Himmel (baldachino, tectus/coelum portabile) oder auf einer Tragbühne (ferculum) mitzutragen. Das Tragen des Himmels war von Anfang an Ehrenamt für weltliche wie kirchliche Amts- und Standespersonen. Mitterwieser nennt Monstranzen für Bayern im 11. Jahrhundert, Haimerl erwähnt eine Monstranz beim Mainzer Provinzialkonzil von 1451 als Novität, die Vorauer Handschrift von 1324 fordert einen Traghimmel, unter dem die Hostie in der Prozession getragen und während der Fronleichnamsoktav am Altar zur Anbetung ausgesetzt werden kann. In Vorau wurden Reliquien, mit derselben Verehrung wie die Hostie, in der Prozession mitgetragen.[1692] Neben den Reliquien wurden ebenfalls seit der Frühzeit der Prozessionen auch Bilder, Statuen und andere Heiltümer mitgetragen.

Die Handschrift der ÖNB cod. 3805, aus dem Besitz des Klosters Mondsee – verfasst von Johannes Torquemada: Contemplationes (lat.), 2. bis 3. Viertel 15. Jahrhundert – enthält die Darstellung einer Prozession mit Monstranz. Die Bildunterschrift darunter lautet: Instituto Eucharistie.[1693] Die Darstellung zeigt zwei bekränzte Chorknaben mit hohen Vortragleuchtern, gefolgt von einem Bischof mit gotischer Monstranz, in der offen sichtbar eine Hostie getragen wird. Dahinter reihen sich in Paaren Geistliche, einer davon hält ein Ziborium in Händen, reiche Bürger oder Adelige, Handwerksbürger, Bürgerfrauen, die Rosenkränze in den Händen tragen. Ein Baldachin ist nicht abgebildet.[1694]

Dem spanischen Dominikaner Torquemada war die Sakramentsbegleitung wohl vertraut und besonderes Anliegen als Mittel der Missionierung und Kernfrage der Inquisition. Ob er oder sein Provinzial – beide waren Konzilsteilnehmer – die Fronleichnamsprozession beim Konzil von Konstanz (5.11.1414–22.4.1418), 1416, initiierten, ist heute nicht feststellbar. In der „Chronik des Constanzer Conzils” von Ulrich Richental (erschienen in Augsburg 1483) ist für 1415 eine Fronleichnamsprozession abgebildet: der Priester trägt dort die Hostie unter einem Baldachin.[1695] In den Contemplationes Torquemadas wird in deutscher Sprache die Einsetzung des „Heilligen Leichnam” „an dem Heiligen Antlas Tag” dargestellt und dieser als Hilfe gepriesen. Die Abbildung steht offenbar als Beispiel, wie die Hostie zu begleiten ist.[1696]

In Salzburg erfolgte auch die Einführung der Prozession punktuell – mit dem Ausbau der Pfarren – sehr verschieden. So wurde etwa in der Pfarre Großarl erst 1621 eine „mößingene Monstranzen, so man am Fronleichnamstag braucht” mit anderen Kirchengeräten angeschafft.[1697] In Radstadt wurde dagegen schon 1502 von zwei Bürgern eine Sakramentsanbetung am Altar für die Donnerstage gestiftet. 1614 wurde, auf Anregung der Salzburger Kapuziner dort vom Pfleger, dem Bürgermeister und einem Bürger eine Fronleichnamsbruderschaft begründet, die vom Erzbischof zum Einstand 100 Gulden als Geschenk erhielt. Auch die St. Johanner Fronleichnamsbruderschaft wurde erst 1623 begründet und erhielt 400 Gulden von Erzbischof Paris Lodron als Geschenk; doch bereits 1629 soll sie wieder vernachlässigt und verleumdet gewesen sein. Allerdings besaß die St. Annakapelle bei der Pfarrkirche 1686 eine ältere Mess-Stiftung der Fronleichnamsbruderschaft.[1698] So kann man aus den Fallbeispielen sagen, dass in den Salzburger Gebirgspfarren wenig Ausstattung durch den Mangel an pfarrlicher Größe und Organisation wie durch den starken protestantischen Einfluss vorhanden war. Erst im Zuge der Gegenreformation fand daher die Fronleichnamsprozession dort ihre Anfänge.

Vor Beginn der Prozession werden die mitgetragenen Heiltümer sowie die Personen beweihräuchert und besprengt und während der Prozession auch häufig die Windrichtungen, die Fluren oder Stadtgebäude. Beide Sakramentale, Thurification (in älteren Texten) bzw. Inzensation und Aspersion, sind als Symbole der Gnade eingesetzte Formen der Reinigung und damit auch Segnung. Sie haben ebenfalls vorchristliche Vorläufer.[1699] Das Vortragkreuz ist das älteste Requisit christlicher Prozessionen, als oberstes Sieges- und Feldzeichen der Kirche. Fackeln, Kerzen und Laternen übernahm die Kirche von den antiken Pompe, wobei deren Bedeutung sich vom Sonnenzeichen als Apotropaion, über das Opfer an die Gottheit, bis zum Zeichen der Verehrung des „Lichtes der Welt” wandelte.[1700]

Als Weg geben die Prozessionalien nach dem Offizium in der Kirche nur einen ununterbrochenen Umgang vor, der von Gebeten und Gesängen begleitet und mit einem Segen beschlossen wird.[1701] Über die Entstehung der nur im deutschen Sprachraum üblichen vier Prozessionsaltäre, an denen die Anfänge der Evangelien verlesen werden, ist sich die Forschung nicht einig. Während Xaver Haimerl für das Bistum Bamberg darin eine Neuheit des 14. Jahrhunderts sieht, die später in die Flur- und Bittprozessionen übernommen wurde, finden Karl Amon und Philipp Harnoncourt bereits in den steirischen Flurprozessionen des 15. Jahrhunderts sakramentale Initien (Evangelienanfänge), auch wenn noch keine Fronleichnamsprozession gehalten wird. Hier handelt es sich also um spätere Übernahmen in die Fronleichnamsprozession, als Hauptprozession.[1702] Die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen, die in Europa über zweihundert Jahre die Ausgestaltung und Einführung der Prozession begleitet, macht allgemein gültige Aussagen schwer. Der Einfluss der Diözesen wie der großen Orden kommt dabei zum Tragen.

Bis zum 12. Jahrhundert wurden alle Hochfeste der Kirche nur in der Pfarr- oder Kathedralkirche begangen und alle Nebenpfarren, Filialpriester und Ordensleute mussten mit ihren Pfarren und Angehörigen dort erscheinen. Darin wird die Fortsetzung des Gedankens der römischen Ambarvalien, einer Segnung der Stadtgemeinschaft, sichtbar, weshalb Gestaltung und Ausgaben der Prozessionen meist durch das Gemeinwesen getragen wurden. Die Fronleichnamsprozession schloss an diese bereits überholte Tradition der Hervorhebung der Hauptkirche an, offenbar um dem Sinn des Triumphzuges über die Andersgläubigen mehr Kraft zu verleihen und einen großen „circuitus civitatis” zu veranstalten.[1703]

8.13.10.2. Prunk, Prang und Verbote

Neben Heiligtümern wurden Statuen und lebende Bilder mitgetragen bzw. auf Wägen geführt, die im Wesentlichen Christi Leidensgeschichte darstellten. Die Barockzeit entwickelte eine Fülle der Darstellungen und prunkvollen Objekte, oft im Konkurrenzkampf der einzelnen ständischen Gruppierungen und Bruderschaften untereinander. Mit den Verboten der Aufklärung verlor auch die Fronleichnamsprozession ihren Grünprang wie ihr städtisches Schaugepränge: 1752 verbot eine Norma Maria Theresias alle Schauspiele im Zusammenhang mit kirchlichen Festen, u.a. jene in der Fronleichnamsoktav. 1782 verbot Erzbischof Hieronymus Colloredo den Grünschmuck bei kirchlichen Festen, auch die Birkenzweige bei der Fronleichnamsprozession. 1784/85 erfolgte schließlich ein Generalverbot aller Prozessionen mit Ausnahme der Fronleichnamsprozession durch Kaiser Joseph II.[1704] Viele der Kunstgegenstände, Ornate und Prozessionsmäntel fielen dem Vernichtungsbefehl zum Opfer. Nur Bruderschaftsrechnungen können heute noch über die großen mehrstangigen Fahnen, die Vortragstäbe und Tragaltäre Auskunft geben.

8.13.10.3. Im 20. Jahrhundert: Manifest und Erneuerung

Im 19. Jahrhundert entwickelten sich neue Formen der Ausstattung der Fronleichnamsprozession, die von den Pfarren und vielfach auch von den Frauenklöstern ausgingen. Die Fahnen und Statuen wurden einfacher, die Rangordnung in erster Linie nach den natürlichen Ständen gegliedert, vor denen öffentliche Vereinigungen und hervorstechende Gruppierungen marschierten. Weiterhin folgen dem Himmel mit dem Allerheiligsten die Honoratioren des Ortes. In Gastein ging in den Jahren 1856 und 1877 der k.k. Badearzt Dr. Benedikt Hönig Edler von Hönigsberg als Ehrenbürger als Erster.[1705] Dem Allerheiligsten voran zogen nun vielfach die weiß gekleideten, Blumen streuenden Mädchen als Nachfolge der barocken Engelknaben. Solche weißen Mädchen und Knaben sind auf einem Bild der Salzburger Fronleichnamsprozession erhalten. Die Kinder (Mädchen teils in weißen Kleidern, teils in Dirndeln mit weißen Schürzen sowie Knaben in Lederhosen mit weißen Hemden) tragen Blumenkränze auf dem Kopf und bilden mit blumengeschmückten Hirtenstäben bzw. Handsträußen ein Spalier. Das Bild von 1947 griff offenbar auf bereits vor der NS-Zeit praktizierte Formen zurück.[1706]

8.13.10.4. Salzburger Beispiele

In der NS-Zeit war die Teilnahme an der Fronleichnamsprozession für viele Menschen Mutprobe und Demonstration gegen das Regime. Von Spitzeln beobachtet, registriert, oder zumindest beschimpft und verhöhnt von der HJ – der Varianten gab es viele. Das Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg zeigt für die NS-Zeit wenige Einträge hinsichtlich der Fronleichnamsprozession; aus ihm geht aber hervor, dass die Prozession und auch der übliche Prang nicht verboten war. 1938 heißt es: „Mit einer verbindlichen Teilnahme der Schulen und Anstalten an der Fronleichnamsprozession ist heuer nicht zu rechnen. Es entfällt darum auch die offizielle Beaufsichtigung durch die Lehrerschaft. Die Seelsorgsgeistlichkeit wird umsomehr alles aufbieten, um insbesondere unter Heranziehung der ‚Seelsorgshilfe' einen triumphalen Verlauf des Eucharistischen Hochfestes zu erwirken, das an seelischer Innigkeit gewinnen soll, was ihm an äußerem Prunk verloren gegangen ist. Vor allem möge der dienstfreie Klerus der größeren Orte selbst mit dem besten Beispiel vorangehen; kein Priester bleibe ohne ganz ernste Gründe der Fronleichnamsprozession ferne. Für sie gilt Canon 1291, §1: ... Fürsterzbischöfliches Ordinariat, am 8. Juni 1938, Z1.2737.”[1707]

So war also die Verbindlichkeit für Laien, Schulen, Anstalten und Lehrpersonal zurück genommen worden, um die Personen nicht zu gefährden. Die Priester aber wurden zum öffentlichen Bekenntnis verpflichtet.

1940 brachte das – offenbar staatlich auferlegte – Verbot des Aufstellens von Birkenbäumen in Hinblick auf die Kriegswirtschaft bei gleichzeitiger Ausdehnung der Luftschutzbestimmungen für Kirchen folgende Auswirkungen auf die Prozession: „In dieser Zeit, in der alle Kräfte zur Erhaltung des Großdeutschen Reiches bis zum Äussersten eingesetzt sind und in der alle Rohprodukte, die kriegswirtschaftlich wichtig sind, insbesondere Holz, ihrer planmäßigen Benutzung zugeführt werden müssen, erscheint es unangebracht, dass wahllos ganze Birkenbestände zur Ausschmückung von Straßen und Plätzen zusammen geschlagen werden. Es wird daher die Verwendung von in den Staatsforsten oder in den Privatwaldungen stehenden Birkenstämmen für solche Zwecke verboten, da sie dadurch ihrer eigentlichen Verwendung entzogen werden. Zur Ausschmückung von Straßen und Häusern dürfen nur Birkenreisige und Abfallholz, keinesfalls aber stehende Bäume jeden Alters verwendet werden (Regierungsforstamt Salzburg-Oberdonau, Zl. V/5734 vom 15. Mai 1940). Fürsterzbischöfliches Ordinariat, 25. Mai 1940, Zl 2679.”[1708]

1942 trat eine Verschärfung ein, denn die Prozessionen mussten nun direkt an die örtlichen Polizeibehörden gemeldet werden und die geschlossene Teilnahme aufgehobener Vereine mit deren Zeichen und Insignien wurde untersagt. Durch diese Verordnung wurde den Prozessionen viel von ihrem Glanz und Prunk genommen. Offenbar war die Fronleichnamsprozession sowohl für kirchliche wir für örtliche Vereine eine Möglichkeit, das Verbot zu ignorieren und ihr kryptisches Weiterbestehen zu signalisieren. Im Verordnungsblatt heißt es: „Prozessionen außerhalb der Kirche sind genehmigungspflichtig; sie sind daher sofort der zuständigen Ortspolizeibehörde (Bürgermeister) und Gendarmerie mit Angabe des Prozessionsweges anzumelden. Die geschlossene Teilnahme von Angehörigen ehemaliger Vereine wie das Mittragen von Vereinsfahne oder von Fahnen aufgehobener Vereine (Kongregationen) ist untersagt, es kommen daher nur Kirchenfahnen in Betracht ...” Hinsichtlich der Birkenzweige wurde die vorhin zitierte Verordnung wiederholt.[1709]

Viele Neuerungen brachten die 1960er und 1970er Jahre, die – in den Diözesen zeitlich unterschiedlich – weg führten vom triumphalen, demonstrativen Siegesmarsch in Standesgruppen und Vereinen und damit eine andere Deutung und Wertung des Festes ausdrückten. Vielfach setzte sich in den Städten die Idee des freudigen Gemeindefestes, ganz dem eigentlichen Sinne der Theophorie – der freudigen Umtragung des transsubstantiierten Gottessohnes – entsprechend durch. Egon Kapellari, damals Hochschulseelsorger in Graz, hat dazu viele Anstöße mit der an die Prozession anschließenden Agape und den Lesungen am Grazer Hauptplatz gegeben. Heute findet sich in vielen katholischen Pfarren nach der Fronleichnamsprozession – die seit dem II. Vatikanischen Konzil (1965) in jeder Pfarre am eigentlichen Festtag stattfinden darf – die gesamte Pfarrgemeinde zu einem Gemeindefest zusammen.

In Salzburg wurden 1961 zwei Verordnungen zur Fronleichnamsprozession erlassen, die den Weg zur Modernisierung zeigen, doch diese noch nicht konkret verwirklichten. Einerseits sollte auch das Fronleichnamsfest in Salzburg „... Stufe zum Weltfronleichnamsfest des Eucharistischen Kongresses in München sein ...” und dazu wurde die Behandlung des Themas in einer Predigt vor dem Fest und in der Festpredigt des Fronleichnamstages anempfohlen. Weiters wurde aber der alte Ritus beibehalten: „Erinnerung, dass der Fronleichnamsritus der Diözesanrituale einzuhalten ist. Die von einigen österreichischen Diözesen übernommene neue Ordnung der Fronleichnamsprozession ist für die Salzburger Diözese nicht approbiert und daher nicht einzuführen.”[1710]

Heute sind die Formen der Fronleichnamsprozessionen nach Pfarre und Region sehr unterschiedlich. Während etwa in Mauterndorf noch ein großer Flurumgang mit Statuen und Fahnen über die Felder zieht, viele Prozessionen wieder stolz ihre Prangstangen mitführen, ist die Prozession der Dompfarre ein prunkvoller Stadtumgang oder die Lehener Prozession ein bescheidener Umzug durch die Gassen und Parks rund um die Kirche. Im Zuge ökologischen Denkens wie auch städtischen Wohnens finden sich nur noch wenige Blumen streuende Kinder in den Prozessionen. Vielfach gehen noch die Erstkommunionmädchen in ihren weißen Kleidern und Blumenkränzen in der Prozession. Die weißen Kleider in der Fronleichnamsprozession tauchen im 19. Jahrhundert erstmalig im städtischen Umkreis der Mädchen erziehenden Frauenklöster auf. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts wurden die weißen Kleider vielfach noch von allen Jungfrauen – egal welchen Alters sie waren – getragen. Ihre Kleidung und ihre Kränze schließen an die Priesterkleidungen sowie an die in der Renaissance auch für Männer üblichen Blumenkränze als Festschmuck an. Dem verbindet sich der Bezug der weißen Farbe auf Reinheit und Jungfräulichkeit. Im Zuge der Vergangenheitssuche und der touristischen Einflüsse werden Seeprozessionen zu Fremdenverkehrs- Attraktionen. Die unterschiedlichen Formen des Selbstverständnisses und der Mitgestaltungsbedürfnisse der einzelnen Pfarren und Menschen spiegeln sich darin.



[1625] [Wetzer/Welte 1882]. Bd. 3, Sp. 214–216; Gebhard, Torsten: Vorwort. In: [Mitterwieser 1949], S. 11.

[1627] [Klausner 1954]. Bd. 1, Sp. 373f. und Bd. 2, Sp. 426f.

[1628] [Potthast 1875], S. 1538, Nr. 18.989: Bulle: „Transiturs de mundo” vom 11.8.1264; [Nitschke 1956].

[1629] [Dörrer 1975], S. 72; [Dörrer 1941], S. 160–171; [Melchers 1978], S. 386f.

[1630] [Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens 1927]. Bd. 8, Sp. 1377; [Klausner 1954]. Bd. 2, Sp. 423f. und Bd. 4, Sp. 42

[1631] [Hartinger 1992], S. 74–99.

[1632] [Lexikon für Theologie 1957]. Bd. 8, Sp. 834; [Klausner 1954]. Bd. 3, Sp. 149 und Bd. 4, Sp. 1426; [Beissel 1976], S. 130 und 199f.

[1633] [Beissel 1976], S. 116, 119 und 131.

[1634] [Lexikon für Theologie 1957]. Bd. 4, Sp. 406 und Bd. 8, Sp. 834; [Klausner 1954]. Bd. 2, Sp. 422f; Bd. 3, Sp. 149; Bd. 4, Sp. 1426.

[1635] [Klausner 1954]. Bd. 1, Sp. 373f. und Bd. 4, Sp. 425–428; [Lexikon für Theologie 1957]. Bd. 8, Sp. 834.

[1640] [DopschH/Spatzenegger 1983], S. 440ff. Dort zitiert die Annales Sancti Rudberti.

[1641] [Greinz 1929], S. 130f. und 191.

[1642] [Mitterwieser 1949], S. 24f., S. 138ff. Vgl. [Klausner 1954]. Bd. 3, Sp. 11043–11046, s.v. circambulatio.

[1643] Zitiert nach Dokumentensammlung Johann F. Schatteiner, dem ich für den Hinweis danke.

[1645] [Doppler 1870], S. 127–199; [Doppler 1871], S. 72–128; [Doppler 1872], S. 179–344.

[1647] [Matern 1962], S. 72f.; [Wetzer/Welte 1882]. Bd. 3, Sp. 214–216.

[1649] [Ortner 1981], S. 54–62; [KollerF 1981], S. 138.

[1650] Konsistorialarchiv Salzburg (AES), Handschrift (HS) 11/100, „Protocollum” und Faszikel 1/103, 1/104, 23/102, 22/56 Rechnungsbücher 1605 (fälschlich!, ab 1613)–1785.

[1651] [Prodinger/Heinisch 1983], Farbtafel 45 und Kat. Nr. 84, auf S. 173.

[1653] [Hübner 1793], S. 396; er zitiert den Freiherrn von Dücker.

[1654] Konsistorialarchiv Salzburg, Faszikel 1/103, Rechnungsbücher der Corporis-Christi-Bruderschaft.

[1655] Die Salzburger Domprozession vom 18.10.1682 zu Ehren der Dreifaltigkeit, der Gottesmutter Maria und aller Heiligen des Erzstiftes, Radierung von Christoph Lederwasch, Salzburger Museum Carolino Augusteum, Inv. Nr. 5173/49.

[1656] [Scheutz 2003], S. 64, 70.

[1657] Ältere Kirchengeschichte bis 1899. Maschinschrift von Hw. Pfarrer Josef Lackner. O. Nr. Pfarrarchiv Dürrnberg, S. 83. Herrn Johann Schatteiner danke ich herzlich für diese Mitteilung.

[1659] [Schöttl 1939], S. 83. Dort zitiert: Generale vom 8. Oktober 1783.

[1660] 36 SLA, Pfleggericht Werfen 4 (1776–1810) Fach 64 Bund 3/Nr. 103/Karton 478, Regest und Generalmandat des Hofraths-Präsidenten an den Pfleger von Werfen, Patritz Anton Kurz von Goldenstein vom 27. May 1782.

[1662] SLA, Pfleggericht Werfen 4 (1776–1807/1810) Fach 64 Bund 3/Nr. 104, Generale vom 2.7.1782.

[1663] SLA, Pfleggericht Werfen 4 (1776–1810) Fach 64 Bund 3/Nr. 103/Karton 478, Hoffkammer Regest vom 27. May 1782, die Antwort vorgelegt am 17. Juny 1782. Vgl. [Schöttl 1939], S. 88.

[1665] SLA, Pfleggericht Werfen 1 (1675–1775) Fach 31 Bund 2/Nr. 66/Karton 229, Regest des Präsidiums vom 20.5.1775 an Johann Veit Ritter, Pfarrer, und Patritio Kurz von Goldenstein, Pfleger zu Werfen.

[1666] Alfred Stefan Weiß danke ich für die bei Hübner verwendete und von ihm erläuterte Definition als: „Rotte”: im ursprünglichen Sinn die kleinste Verwaltungseinheit eines (Land- oder Pfleg-)Gerichtes (Rotte, Rügat oder Riege Jede Rotte stellte einen Verantwortlichen, der für die Einsammlung der gemeinen Anlage, d. h. die Beiträge für Bürden der Landgemeinde, verantwortlich war.

[1667] [Scheutz 2003], S. 84; dort zitiert: Schilderung der Wiener Fronleichnamsprozession von 1650 durch den Augsburger Benediktiner Reginald Möhner, veröffentlicht von [Czerny 1874], S. 118f.

[1668] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810) Fach 38 Bund 9/Nr. 541/Karton 291, Regest des Hofrathspräsidenten an den Pfleger von Werfen vom 27.3.1779 mit beiliegendem gedruckten Generale. – Den Damen Mag. Gerda Dohle und Mag. Andrea Weiß danke ich sehr herzlich. Sie haben im Rahmen von Werkverträgen der Salzburger Volkskultur des Salzburger Landesinstitutes für Volkskunde den Aktenbestand des Pfleggerichtes Werfen gesichtet und aufbereitet. Herrn HR. Dr. Fritz Koller und seinem Team ist für die freundliche Beratung und zuvorkommende, praktische Unterstützung durch das Salzburger Landesarchiv herzlich zu danken.

[1670] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810) Fach 31 Bund 3/Nr. 114/Karton 230, Anweisung für das Generale vom 28.5.1784, unterzeichnet vom Präsidenten Graf Starhemberg; Beiliegend die Vollzugsnachricht des Salzburger Dekanalamtes vom 3. 1.1785, dass das Generalmandat per Currende den Beamten des Bezirkes mitgeteilt wurde. Die erwähnte Kommunikantenliste fehlt.

[1671] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810) Fach 31 Bund 3/Nr. 118/1/2/Karton 230, Generale 22 (Konzept) vom 12.11.1784, durch den Hofratspräsidenten ausgeführt am 28.11.1784; SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810) Fach 39 Bund 13/Nr. 548/Karton 303, Regest vom 26. November 1784, Antwort vom 11. Dezember 1784.

[1672] 48 Vgl. oben SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810) Fach 39 Bund 13/Nr. 548/Karton 303, Regest vom 26. November 1784, Antwort vom 11. Dezember 1784; SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810) Fach 31 Bund 3/Nr. 122/Karton 230, Regest vom 2. Jänner 1785.

[1673] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810) Fach 38 Bund 9/Nr. 582/Karton 291, Regest vom 25. Juli 1785 in Antwort auf die Verordnung vom 3. Juni 1783, mit Publikationsnotiz vom 31.7.–7.8.1783; SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810) Fach 38 Bund9/Nr. 588/Karton 291, Wiederholung des Verbotes mit 22.11.1785, Rückantwort am 24.12.1785, Kundmachung am 8., 22. und 29. Jänner 1786; SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810) Fach 31 Bund 7/Nr. 254/Karton 232, Regest über die private Bezahlung des Pulvers vom 12. Juny 1799.

[1674] [Widman 1897], S. I.-XXIII.

[1676] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810) Fach 31 Bund 3/Nr. 140/Karton 230, Ordinariats=Weisung ... gedruckt, 20.5.1786, unterzeichnet vom Konsistorial-Präsidenten Joseph Graf von Starhemberg, Franz Xav. Hochbichler Dire im Anton Medard Krenner, Kanzler; SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810) Fach 38 Bund 9/Nr. 591/Karton 291 Regest vom 10.6.1786 betreffend die Verbreitung voran stehender Weisung.

[1677] [Sengspiel 1977], S. 7; Neues Testament, Lukas-Evangelium, 22, 19–20.

[1679] [Lexikon für Theologie 1957]. Bd. 2, Sp. 215f: Berengar von Tours, †1088, Domherr und Kanzler von Tours, entwickelte um 1044 eine neue, symbolisch-spiritualistische Eucharistielehre nach dem Sakramentsverständnis des Heiligen Augustinus.

[1680] [Lexikon für Theologie 1957]. Bd. 4, Sp. 405; [Toschi 1955]. Bd. 2, Sp. 611.

[1681] [Potthast 1875], S. 1538, Nr. 18.989; Bulle: „Transiturs de mundo” vom 11.8.1264.

[1682] [Lexikon für Theologie 1957]. Bd. 4, Sp. 405ff.; [Toschi 1955], Sp. 611; [Heer 1977], S. 477 und S. 504; [Melchers 1978], S. 465.

[1683] [Toschi 1955], Sp. 611; [KernA 1952], S. 1; [Toschi 1954]; bes. S. 50–54.

[1684] [KöckJ 1916], S. 19ff.

[1685] Diözesanarchiv Graz, Bibliothek, Handschrift (HS) 8802-VIII. 4/6: Missale ohne Titel, Handschrift (HS), vermutlich salzburgisch von 1480; Diözesanarchiv Graz, Bibliothek, Handschrift (HS) 8801-XVIII. C7/33: Missale ohne Titel, Handschrift (HS), 1462 für Bischof Georg Überacker für die Marienkapelle auf Schloss Seggau bei Leibnitz geschrieben.

[1687] [Lexikon für Theologie 1957]. Bd. 4, Sp. 406; [HaimerlX 1937], S. 32ff.

[1688] [KernA 1954]; bes. S. 50 und S. 54.

[1689] [Reupke 1930], S. 1 und 3.

[1690] [KernA 1954], bes. S. 66f: dort Abdruck der Handschrift Nota de modo festum corporis Christi Voravii celebrandi, Handschrift (HS) 99 Universitätsbibliothek-Graz, bes. fol. 12; vgl. [Bischofskonferenz 1987]; vgl. [Collectio Rituum 1951], S. 472–489, Caput 13: De Processione in Festo SS. Corporis Christi.

[1691] Diesen Hinweis verdanke ich Frau Dr. Elisabeth Vavra.

[1692] [Mitterwieser 1949], S. 12; [HaimerlX 1937], S. 36; [KernA 1954], bes. S. 66; [Toschi 1955], Sp. 612; vgl. [Matern 1962], S. 46.

[1693] Das Bild samt Herkunftshinweis verdanke ich Frau Dr. Elisabeth Vavra, die es aus der Bilddatenbank des Instituts für mittelalterliche Realienkunde der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) in Krems zugänglich gemacht hat. Ihr danke ich auch für den Hinweis auf die fehlerhafte Datierung (1./4. 15. Jahrhundert), die unmöglich ist, da der Autor, wie sie untersuchte, erst 1450 geboren worden ist.

[1694] Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB), Cod. 3085, fol 87v und 88r. Frau Dr. Elisabeth Vavra vom Institut für mittelalterliche Realienkunde der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) verdanke ich den Hin auf diese wichtige Quelle. Herrn Hofrat Univ.-Prof. Dr. Ernst Gamilscheg, dem Direktor der Handschriftensammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) und Frau Maria Kroepfl ist für die freundliche und rasche Beratung und Unterstützung herzlich zu danken.

[1695] Frau Dr. Elisabeth Vavra verdanke ich auch diesen wichtigen Hinweis.

[1696] [Lexikon für Theologie 1957]. Bd. 5, Sp. 1093f: Johannes de Turrecremata d. i. Juan de Torquemada: OP seit 1403 (Dominikaner), einflussreicher Theologe des Spätmittelalters. Geb. 1388 in Valladolid, gest. 26.9.1468 in Rom. 1416 am Konzil von Konstanz, Studien in Paris, Prior in Valladolid und Toledo. Auf dem Konzil von Basel mit der Prüfung der Lehren Augustinus von Rom betraut. Verschiedene Päpstliche Gesandtschaften. 1459 mit Papst Pius II. zum Kongress von Mantua u. a. Vertreter der Vorherrschaft und Vollgewalt des Papstes; Gegner der Lehre von der Unbefleckten Empfängnis. Hauptschrift „Summa de Ecclesia“. Sein Neffe Thomas de Torquemada (geb. 1420) war Großinquisitor und gab der Inquisition ihre endgültige Form.

[1698] [Dürlinger 1867], S. 309f. und S. 157.

[1700] [Wetzer/Welte 1882]. Bd. 7, S. 1277; [Klausner 1954]. Bd. 1, Sp. 373.

[1702] [Harnoncourt 1977]: dafür sprechen u. a. die Weißkirchner Pfarrordnungen von 1496 und 1545, veröffentlicht In: [Amon 1958], S. 3–40; [Amon 1959], S. 3–24; [Amon 1961], S. 3–27; hier: [Amon 1959], S. 12, Nr. 462.

[1703] [HaimerlX 1937], S. 16f. und S. 36; [Mitterwieser 1949], S. 24 und S. 138.

[1704] Protokoll der kaiserlich-königlichen Landesfürstlichen Gesetze und Verordnungen aus dem Archiv der Propstei und Hauptstadtpfarrkirche Zum Heiligen Blut in Graz. 22 Sammelbände 1729–1791. Steiermärkische Landesbibliothek Graz, LB-C 7501.III. Bd 1. 1770–1782 und LB-C505.562.III. Darin enthalten sind u. a. auch Circulare, Normen und Patente Maria Theresias in Religionssachen für die Erblande sowie die Josephinischen Verordnungen In Publico Ecclesiasticis von 1782–1791, Bd. 1–8, LB-C68.063.III; [Schöttl 1939]; [Colloredo 1782].

[1705] Kurioses Detail am Rande: er, der Enkel Israel Hönigs, des ersten unter Kaiser Joseph II. 1789 geadelten Juden Österreichs, war erst 1848, anlässlich seiner Heirat vom Judentum zum Katholizismus konvertiert und seine Tochter vermerkte es sichtlich mit Verwunderung. In: [Arlt 1955]. Teil 1, S. 3. Herrn Horst Wierer, Archiv Bad Hofgastein, verdanke ich diesen undatierten Zeitungsausschnitt. Vgl. [Jäger-Sunstenau 1950], S. 38 und 136.

[1706] Madner, Anni: Fronleichnamsprozession in Salzburg 1947. Abzug im Archiv des Salzburger Landesinstituts für Volkskunde (SLIVK), Negativ im Archiv der Stadt Salzburg. Wir danken für die Abdruckrechte. Erstveröffentlichun bereits In: [Kammerhofer-Aggermann 1997a], S. 22 und S. 266, Abb. 7.

[1707] Verordnungsblatt für die Erzdiözese Salzburg. Bd. XXXII. 1938, S. 90, Nr. 82: Die Fronleichnamsprozessionen. Konsistorialarchiv Salzburg.

[1708] Verordnungsblatt für die Erzdiözese Salzburg. Bd. XXXIV. 1940, S. 127, Nr. 97: Kurze Mitteilungen: u. a. „keine Birkenstämme zum Straßenschmuck” und davor: „Luftschutz der Kirchen”. Konsistorialarchiv Salzburg.

[1709] Verordnungsblatt für die Erzdiözese Salzburg. Bd. XXXVI. 1942, S. 65, Nr. 48: Diözesannachrichten: Fronleichnamsprozessionen. Konsistorialarchiv Salzburg.

[1710] Verordnungsblatt für die Erzdiözese Salzburg. Bd. XXXXV. 1961, S. 62, Nr. 49: „Fronleichnam und Eucharistische Weltkongress” und S. 20, Nr. 132: kurze Mitteilungen: „Fronleichnamsritus”. Konsistorialarchiv Salzburg.

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