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5.4. Jagd, Fischerei und Schützen

5.4.1. Zur Geschichte der Jagd im alten Salzburg (Friederike Zaisberger)

5.4.1.1. Jagd und Jäger

Die Regelung der Jagd ist in Österreich Ländersache. In Geltung ist das Salzburger Jagdgesetz vom 19. Mai 1993. Die Jagd wird hauptsächlich in Waldgebieten ausgeübt. 1995 waren 261.612 ha – das sind 36,5 % der gesamten Landesfläche – mit Wald bedeckt, das entspricht einem Zuwachs von rund 10 % in hundert Jahren. Während 1895 erlegt wurden: 673 Rotwild, 2.238 Rehe, 2.153 Gams und 4.820 Hasen, sieht der Abschussplan 2003 vor: Rotwild 5.721, 3.505 Gams, 13.861 Rehe!

Im Bundesland Salzburg gibt es 2003 rund 9.000 Jagdausübungsberechtigte, darunter sind 608 Frauen und derzeit 70 Berufsjäger. Jährlich legen 150 bis 200 Jungjäger/innen die Jagdprüfung ab. Sie müssen, auch aus versicherungstechnischen Gründen, Mitglied der Salzburger Jägerschaft werden und jährlich eine Jagdkarte lösen.

Im Jahr 2003 ist Josef Eder Landesjägermeister (seit 1998), dem sechs Bezirksjägermeister in den Gauen und der Stadt Salzburg sowie das Ehrengericht zur Seite stehen. Geschäftsführender Sekretär ist DI Josef Erber (seit 2002). Sitz der Salzburger Jägerschaft ist seit dem 2. August 2003 das Gut Stegenwald in Werfen-Tenneck, Tel.-Nr. 06468/39922.

Literatur

[HörmannF 1986] Hörmann, Fritz (Red.): Von Höhlenbären, Landgjaid und dem Waidwerk bis zur Gegenwart. Historische und aktuelle Beiträge zur Jagdgeschichte des Hagen- und Tennengebirges. Werfen 1986 (Schriftenreihe des Museumsvereines Werfen 3).

[MayrK 1985] Mayr, Karl: Forstwirtschaft und Jagd in Salzburg. In: Stöger, Josef (Hg.): Unser Land. 1. Aufl. Salzburg 1985, S. 203–207.

[Reimoser/Völk 1994] Reimoser, Friedrich; Völk, Fritz: Ein neuer Geist im Lande Salzburg. In: Österreichs Weidwerk H. 2 (1994), S. 12–15.

[Salzburger Jägerschaft 1997] Salzburger Jägerschaft (Hg.): 50 Jahre Salzburger Jägerschaft 1947–1997. Eine Salzburger Jagdgeschichte. Salzburg 1997.

[Steinbacher/Zaisberger 1985] Steinbacher, Gottfried; Zaisberger, Friederike (Red): Salzburger Jagdgeschichten. Salzburg 1985.

[Straubinger 1993] Straubinger, Johannes: Die Geschichte des Naturschutzes im Bundesland Salzburg. Von den Anfängen bis 1945. Hausarb. Salzburg 1993.

5.4.1.2. Geschichte des Jagdwesens im Erzstift Salzburg 1

Im Mittelalter muss zwischen dem Recht des freien Mannes zur Jagd auf Schadenwild und dem – königlichen – Wildbann unterschieden werden, der bestimmte Bereiche der Jagd unter Verbot stellte. Der Wildbann wurde als Regal vom deutschen König 1231 an die Fürsten übertragen, einzelne Belehnungen gab es aber schon vorher, zum Beispiel im 8. Jahrhundert durch den Bayern-Herzog an den Bischof von Salzburg.

Der Wildbann konnte sowohl die Hohe wie auch die Niedere Jagd umfassen. Die Trennung in diese beiden Bereiche erfolgte bei uns im Zuge der Rezeption des römischen Rechts um 1500. Die ansässigen, d. h. die grundbesitzenden, Bauern durften die Niederjagd ausüben, hauptsächlich wegen der Schadenwildbekämpfung, für die Lebensmittelbeschaffung und zur Bereitstellung von Abgaben (Marder-, Eichhörnchen-Bälge). Die Hohe Jagd behielt sich der Landesfürst selbst bzw. er belehnte ihm wichtige Männer damit. Der Salzburger Adel erhielt 1633 ein Privileg über die Ausübung der Jagd.

Literatur

[ImhofR 1888] Imhof, Rupert von: Beiträge zur Geschichte des Jagdwesens im ehemaligen Erzstift Salzburg. Mit Einbezug der an Bayern, Tirol, Steiermark u. s. w. abgetretenen Gebietstheile und Herrschaften. Zusammendruck aus Mittheilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 27. Salzburg 1888.

[MayrG 1983] Mayr, Georg: Das Jagdwesen im Erzstift Salzburg. Organisation, Bedeutung und die Beziehungen zum Forstwesen (bis zur Säkularisation 1803). Dipl.-Arb. Wien 1983.

5.4.1.3. Geschichte des Jagdwesens im Erzstift Salzburg 2

Das jeweils geltende Jagdrecht wurde seit dem 14. Jahrhundert bei den Landtaidingen verlesen. „Jagen und Fischen“, das Waffentragen und auch die Haltung der Haushunde, damit sie das Wild nicht „hetzen“ konnten, waren unter Erzbischof Kardinal Matthäus Lang (1519–1540) geregelt worden. Jagdhunde wurden hauptsächlich beim Jägerhaus in Nonntal gehalten. Während zu seiner Zeit über hundert Jagdhunde gefüttert wurden, gab es 1799 nur noch 25 große und kleine Jagdhunde für die 13 Reviere in Nonntal, Glanegg, Klessheim, Rif, Untersberg, Hallwang, Weitwörth, Reitbach, Suhr, Blühnbach, Golling, Bad- und Hofgastein (wegen des Wildbrets für die Badegäste!).

Die Ausbildung zum Jäger war – und ist – ein Lehrberuf. Zugelassen wurden nur ehelich Geborene, die Lehrzeit betrug drei Jahre, die aber nicht im eigenen (Pfleg-)Gerichtsbezirk absolviert werden durfte. Nach der Lehrzeit musste der „Jagdgesell“ noch ins Ausland gehen, um Erfahrungen zu sammeln (1703). Bevorzugt wurden Söhne von Jägern aufgenommen, die zwischen 16 und 22 Jahre alt waren, Lesen und Schreiben sowie etwas Rechnen konnten. Der Lehrherr musste sein Vorhaben bei der Oberstjägermeisterei anmelden und eine Ausbildungsgenehmigung einholen. Vor dem bestandenen Probejagen durften Jägerjungen keinen Hirschfänger, sondern nur das Waidmesser tragen. Dienstverträge mit Jägern konnten beidseitig vierteljährlich aufgekündigt werden.

5.4.1.4. Geschichte des Jagdwesens im Erzstift Salzburg 3

An Jagdpersonal gab es den Wildhüter, besonders für Steinböcke und Gämsen im Bezirk Mittersill, den Pachhüter und Gämsjäger, die ein Auswechseln des Hochwildes außer Landes verhüten sollten, die Bären- oder Landjäger, die im Auftrag der Gerichtsgemeinden Schadenwild jagten und die Federspiller, die zur Falkenjagd bestellten Jäger. Dazu kamen noch der „Ordinari Hofjäger“, der Unterjägermeister (Jäger), der Oberjäger, der Hegemeister und der Meisterjäger. Der Reißjäger oder Förstler durfte nur die Niederjagd ausüben. An Sonderformen gab es noch den Fasanenjäger, den Trüffeljäger, Parkjäger oder Tierwarte in Hellbrunn, Jagdzeugmeister für die Aufsicht über das Jagdgerät, Rüdenmeister und Windheger für die Hunde, Vogelfänger, Bärenfutterer und Otterjäger im Zillertal. Sie alle unterstanden der Oberstjägermeisterei.

Das „Jägerrecht“ bestand bis ins 16. Jahrhundert – auch für die Helfer des Revierjägers – nur aus bestimmten Anteilen am erlegten Wild: Fell/Decke, Vorschlag (Haupt, Hals, Läufe) und etwas Wildbret. Dem Landesherrn gehörten nur die Seitenteile. 1659, 1670 und 1688 wurde das Jägerrecht neu definiert. Das Schussgeld wurde erhöht und Ablieferung ganzer Stücke (z. B. eines Fuchspelzes oder der Raben für den Hoforgelmacher!) verlangt. Bürger und Bauern waren zu Jagdroboten verpflichtet, wenn auf Schadenwild gejagt wurde, wie z. B. in Gastein 1659 zur Jagd auf Wölfe. Bestimmte Bauern im Pfleggericht Werfen mussten das „Sinheu“ zur Wildfütterung nach Blühnbach liefern. Aus dem Pfleggericht Itter (Hopfgarten im Brixental) mussten jährlich sieben Sperber zuerst nach Schloss Tirol, später nach Innsbruck abgeliefert werden, wofür die Jäger entlohnt wurden.

5.4.1.5. Geschichte des Jagdwesens im Erzstift Salzburg 4

Jagdreviere gab es 1688 vor dem Gebirge: in Abtenau, Anthering, Glanegg (Puch, Niederalm), Golling (Adnet, Golling), Haunsberg, Hüttenstein (St. Gilgen, Abersee), Mattsee (Berndorf, Zellhof), Neuhaus (Hallwang, Gaisberg), Plain (Untersberg), Raschenberg (Teisendorf), Stadtgericht Salzburg (Liefering), Stauffenegg (Piding, Suhr), Tittmoning (Tittmoning, Fridolfing), Tetlham (Waging), Wartenfels (Lidaun, Hintersee, Fuschlsee).

Inner Gebirg: Gastein, Großarl, Lichtenberg (Saalfelden, Leogang, Urslau), Lofer (Lofer, Unken), Mittersill (Mittersill, Uttendorf, Bramberg, Wald), Radstadt (St. Martin, Radstadt), Rauris, Taxenbach (Taxenbach, Bruck), Wagrain, Werfen (Blühnbach, Werfen, Mühlbach), Itter (Hopfgarten, Sperten, Kelchsau), Zell in Pinzgau (Zell am See, Glemm, Fusch, Kaprun), Zillertal (in der Floiten zu Zell, Zemm, in der Ziller, Stillupp, Gerlos, Zellberg, Kropfsberg, Tux). 1798 war das Land in 75 Jagdreviere eingeteilt.

2003 gibt es 969 Jagdreviere im Bundesland Salzburg.

5.4.1.6. Die Jagd im 19. und 20. Jahrhundert

Erst von 1818 an konnten grundbesitzende Bürger und Bauern Jagdgebiete kaufen oder pachten. Mit der Aufhebung der Grundherrschaft im Revolutionsjahr 1848 endete auch das Jagdrecht auf fremdem Grund. Das neue Jagdgesetz vom 7. März 1849 verband Jagdrecht und Grundbesitz, der aber für eine Erklärung zum Eigenjagdgebiet mindestens 115 ha umfassen musste. Alle übrigen, unbebauten, zusammenhängenden Grundstücke konnten als Gemeindejagd genutzt werden.

Der Jagdbetrieb veränderte sich von der „adeligen Hofjagd“ zur Volksjagd. Statt der bisher üblichen Hatz- oder Treibjagden wurde die Hochgebirgsjagd „modern“. Parallel dazu änderte sich auch das jagdliche Brauchtum, das aber doch überwiegend von den einfachen – jagdlichen – Lebensformen der leidenschaftlichen Jäger Erzherzog Johann (1782–1859) und Kaiser Franz Joseph (1830/1848–1916) geprägt wurde.

1852, 1910, 1935, 1946 und 1977 kam es durch Jagdgesetze zu Regelungen, die vor allem der besseren Hege des Wildes dienen sollten.

Literatur

[Mooslechner 1993a] Mooslechner, Walter: Aus der Jagdgeschichte des Großarltales. Salzburg-Großarl 1993.

[WeißR 1967] Weiß, Rupert: Wild und Jagd in Salzburg. In: Salzburger Bauernkalender für das Jahr 1968. Salzburg 1967, S. 202–204.

[Winding 1991] Winding, Norbert: „Alpines Urland“ im Nationalpark Hohe Tauern (Teil Salzburg): Naturraum, menschliche Nutzung, Planung von Sonderschutzgebieten. Salzburg 1991.

5.4.1.7. Wildarten einst und jetzt

Zur Hohen Jagd – dem Gejaid – gehörten in Salzburg das Fahl- oder Steinwild, Rotwild, Damwild, Gämsen (im Erzstift wurden Gämsen als Schwarzwild bezeichnet), Schwarzwild (Wildschweine), Falken und Fasane, seit 1688 auch Rehe und das Auerwild. Das Mufflon ist erst seit 1924 in Salzburg angesiedelt. Seit den 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts sind Gämsen auf den Kapuzinerberg mitten in der Stadt Salzburg „eingewandert“. Der Niederen Jagd – dem Reyßgejaid – wurden zugezählt: Hasen, Fuchs, Marder, Dachs, Eichhorn, Fischotter, Schildhahn, Hasel-, Schnee-, Stein- und Rapphühner, Schnepfen, Enten, Wildtauben und Wachteln. 1798 wurde Damwild zur Niederjagd gezählt. Schadenwild waren Bär, Wolf und Luchs. Der letzte Bär wurde 1827 in den Hohlwegen des Saalachtales erlegt. Der Wolf scheint derzeit dort wieder einzuwandern (Lofer – Unken). Für den Luchs läuft ein Wiederansiedlungsprogramm in den Berchtesgadener Alpen. Als Raubzeug galten Elstern, Krähen, verwilderte Katzen und Hunde, vor allem aber die „menschlichen“ Wilderer. Biber und Murmeltiere wurden keiner Gruppe zugeordnet. Murmeltiere zu fangen oder zu schießen, war den Jägern bei Strafe der Dienstentlassung verboten. Das „Federspiel“ (Falkenjagd) wird aber bereits in einem Jagdstreit 1326 erwähnt.

Literatur

[Brettenthaler 1992] Brettenthaler, Josef: Wolf, Bär und Luchs im Salzburgerland – Wirklichkeit und Sage. In: Salzburger Volkskultur 16/1 (1992), S. 38–44.

[Freudlsperger 1939] Freudlsperger, Hans: Vogelfang und Vogelherde im Erzstift Salzburg. In: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 79 (1939), S. 9–26.

[Nerl 1984] Nerl, Wilhelm: Wild in den Alpen. Jagd und Hege. Wien 1984.

[Pirckmayer 1899a] Pirckmayer, Friedrich: Eine Bärenjagd in Gastein. In: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 39 (1899), S. 80.

[Walleitner 1965] Walleitner, Josef: Wildern im ehemaligen Erzstift Salzburg. Volkskundliche Studie. (Salzburg) [1965].

5.4.1.8. Die verschiedenen Arten der Jagd

Neben der Treibjagd auf Niederwild sind auch Drück- und Riegeljagd auf Hochwild üblich, in der „Suchjagd“ werden Ansitz und Pirsch unterschieden. Zu bestimmten Zeiten, der Schonzeit, darf Wild nicht erlegt werden, um das Aufkommen der Jungtiere zu ermöglichen und ihnen in der ärgsten Winterzeit das Überleben zu sichern. Jäger sind für eine artgerechte Hege der Wildtiere verantwortlich.

In der Zeit des Erzstiftes waren vor allem Treibjagden, die man besser als Gemeinschaftsjagden bezeichnet, an der Tagesordnung. Bei Besuchen fürstlicher Gäste wurden auch „Schaujagden“ veranstaltet, oftmals in der Sommerfelsenreitschule.

Das Jagdfolgerecht – die Erlaubnis für einen Jagdberechtigten, verwundetes Wild im Nachbarrevier zu verfolgen – war möglich. Zu Land musste die Fährte mit Baumzweigen verbrochen werden, beim Hirsch musste die Bruchstelle die Fluchtrichtung anzeigen, beim Tier das belaubte Ende des Zweiges. Dann musste der Nachbarjäger verständigt werden. Wer dies unterließ, dessen Büchse war im Betretungsfalle dem Nachbarjäger verfallen. Das Jagdfolgerecht endete mit Sonnenuntergang. Dies galt auch für die Verfolgung von Wilderern, wenn sie vom Nachbargebiet auf salzburgisches Territorium zurückschossen.

5.4.1.9. Jagdliches Brauchtum

In der vorgeschichtlichen Zeit und bei den Naturvölkern versuchte man das Jagdglück durch Jagdzauber (keltischer Hirsch vom Biberg bei Saalfelden) zu erzwingen, z. B. durch Bildzauber, weshalb wunderbare Felsbilder mit Jagddarstellungen erhalten geblieben sind. Aber auch Jagdtänze dienten diesem Zweck und Beschwörungen, wie etwa in den Opern Adalbert Lortzings „Der Wildschütz“ und Carl Maria von Webers „Der Freischütz“ anschaulich in Bild und Ton demonstriert wird. Heute unterstützen den jagdlichen Aberglauben eher der „alte Bergschuh“, immer derselbe Hut und ähnliche persönliche Vorlieben.

Den religiösen Charakter der Jagd – der Jäger ist sich des Tötens und seiner Verantwortung vor dem Schöpfer bewusst – können wir bei Hubertus-Feiern (3. November), den zahlreichen Hubertus-Kapellen in Stadt und Land, bei jagdlichen Festen, besonders aber bei Begräbnissen von Jägern erleben. Wie angesehen der Jägerstand war, ist daraus zu ersehen, dass der hochfürstliche Oberjäger von Radstadt in der Kirche und bei Prozessionen den Vorrang vor dem Bürgermeister hatte.

Zum Aberglauben gehört auch die Angst vor dem Erlegen eines weißen Wildtieres (Albino). Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand schoss 1913 einen weißen Gamsbock im Hagengebirge, obwohl er eindringlich davor gewarnt worden war. Wie vorausgesagt, starb er innerhalb Jahresfrist im Juni 1914 durch das Attentat in Sarajewo, das den Ersten Weltkrieg auslöste. Der präparierte Gams wird im Haus der Natur in Salzburg aufbewahrt.

5.4.1.10. Kleidung, Waffen und Musik

Schon Kaiser Maximilian I. empfahl 1502 im „haimlich Gejaidpuech“, dass der Jäger graue und grüne Kleidung tragen, bei der Hochgebirgsjagd ein zweites Paar Schuhe mitnehmen, wollene Socken und ein graues Hütl mit aufgeschlagener Krempe verwenden solle. In Salzburg durften ausschließlich „Berufs“-Jäger den grünen Rock, Gamsbärte und Wildfedern auf den Hüten und den Hirschfänger tragen (Generale vom 11. August 1679).

Die Niedere Jagd konnte mit Schlingen, Netzen und Fallen ausgeübt werden. Seltener kamen, ähnlich der Hohen Jagd, Schwein- oder Gamsspieß und Armbrust zum Einsatz. Seit dem 16. Jahrhundert wurden Feuerwaffen verwendet, wie auf dem Situationsplan über das „unbefugte tirolische Gejaid“ auf der Loferer Alm aus dem Jahr 1526 sichtbar ist. Besonders wertvoll sind die Gewehre, die die Salzburger Büchsenmacher der Familie des Balthasar Zeller in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts produzierten.

Jagdhorn und Jägerlied begleiten die Jagd wohl seit frühester Zeit. Mit der technischen Entwicklung des Naturhorns fand das Instrument nicht nur in die Volksmusik Eingang, sondern auch in den klassischen Orchesterklang.

5.4.1.11. Jagddarstellungen in der Kunst

Unser Wild und alle Arten des Jagens fanden zu allen Zeiten ihre Darstellung in der bildenden Kunst. Die keltische Schnabelkanne vom Dürrnberg zeigt wilde, zum Teil unheimliche Tiere. Die römischen Fresken aus der Zeit um 200 n. Chr., die in Saalfelden-Wiesersberg entdeckt wurden, erzählen die Sage vom Jäger Aktäon, der von der Jagdgöttin Artemis/Diana in einen Hirsch verwandelt wurde, weil er ihr beim Baden zugesehen hatte und der daraufhin von seinen eigenen Jagdhunden zerfleischt worden ist. Das gleiche Motiv können wir – barock gestaltet – im Park von Hellbrunn betrachten. Im Schloss Hellbrunn ist auch die Erzählung über den „Forstteufel vom Haunsberg“ – wohl ein Waldmensch – bildlich festgehalten.

Wie schön manche Salzburger Innenstadthäuser um 1600 ausgestattet wurden, kann im Haus Linzergasse 10 festgestellt werden, wo ein wunderbares Fresko mit Jagdszenen freigelegt wurde.

Erwähnenswert sind auch die zahlreichen, kunstvoll geschnitzten Gefäße aus Steinbockhorn oder die prunkvollen Hirschstangen mit den Wappen von Max Lang von Wellenburg und seiner Gattin Anna von Kuenburg aus der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Zu den bekanntesten Tier- und Jagdmalern Salzburgs zählen Anton Enzinger (um 1683–1768), Franz von Pausinger (1839–1915) und schließlich noch – historisierend – Franz Jung-Ilsenheim (1883–1963).

5.4.1.12. Jagdschlösser in Stadt und Land Salzburg

Salzburger „Landesfürsten“, einige Erzbischöfe ebenso wie Kurfürst Ferdinand (1803–1806), Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand (1863–1914)oder auch die Landeshauptmänner Hugo Graf Lamberg (1872–1880) und Dr. Franz Rehrl (1922–1938) waren leidenschaftliche Jäger. Erzbischof Hartwig (991–1023) soll der Legende nach die Namengebung des Blühnbachtales veranlasst haben. Im dortigen Jagdrevier entstand aus einer einfachen Jagdhütte unter Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau (1587–1612/1617) das Jagdschloss Blühnbach, das Erzherzog Franz Ferdinand ausbauen ließ und das sich heute in Privatbesitz befindet. Wald und Jagd sind in das Eigentum der Österreichischen Bundesforste AG übergegangen.

Die Erzbischöfe des 15. bis 18. Jahrhunderts nützten ihre Jagdaufenthalte hauptsächlich bei Besuchen mit diplomatischem Hintergrund. Neben Blühnbach waren besonders Hellbrunn, Weitwörth und Klessheim beliebt. Oftmals nur vorübergehend als Jagdschlösser ausgestattet waren im Pongau die Burg in Radstadt, im Pinzgau die Burg Mittersill und der Ansitz Lichtenau und im Flachgau die Burg in Mattsee, das Schloss Fuschl und Schloss Rif. Die Bischöfe von Chiemsee hatten ihren Jagdsitz in Fischhorn. Mauterndorf, Finstergrün und Moosham im Lungau wurden erst im 19. Jahrhundert zu Jagdsitzen ebenso wie der Grubhof in St. Martin bei Lofer. Das Jagdschloss Hintersee ist im 20. Jahrhundert dem Stausee zum Opfer gefallen. Außerhalb des heutigen Bundeslandes wurden die Schlösser in Klebing, Laufen, Mühldorf am Inn und Tittmoning (alle in Bayern) zeitweise von den Erzbischöfen als Jagdsitze genützt. Tiergärten bzw. Wildgatter gab es nachweislich seit dem 15. Jahrhundert in Flachau und seit dem 16. Jahrhundert in Hellbrunn.

Literatur

[Hassinger 1986] Hassinger, Herbert: Die althabsburgischen Länder und Salzburg 1350–1650. In: Fischer, Wolfram [u. a.] (Hg.): Handbuch der europäischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Bd 3: Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte vom ausgehenden Mittelalter bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts. 1. Aufl. Stuttgart 1986, S. 927–967.

[Luin 1955] Luin, Elisabeth J.: Fürstenbesuch in der Barockzeit. In: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 95 (1955), S. 121–140.

[Mudrich 1907] Mudrich, Andreas: Ein Landgejaid in Blühnbach zu des Erzbischofs Paris Zeiten. In: Salzburger Zeitung Nr. 262 (1907), S. 7.

[NussbaumerJ 2003] Nussbaumer, Johann: Auf den Spuren von Erzherzog Franz Ferdinand. In: Der Anblick (2003), S. 42–46.

5.4.1.13. Das Steinwild

Das Steinwild,wegen der hellen Farbe der Decke auch Fahlwild genannt, steht bei uns wegen seiner Seltenheit, schwierigen Jagdbarkeit, der hohen Wertschätzung in der Volksmedizin und im Aberglauben an der Spitze der zur Hohen Jagd gehörigen Wildtiere. Hörner, aber auch lebendes Steinwild, mussten nachweislich schon im 12. Jahrhundert aus dem Pinzgau an den erzbischöflichen Hof geliefert werden. 1499 befahl Erzbischof Leonhard von Keutschach, einen Steinbock und eine Steingeiß aus dem Zillertal zur Wiederansiedlung im Habach-, Hollersbach- und Felbertal nach Mittersill zu bringen. Das Gehörn von abgestürztem oder verendetem Steinwild musste abgeliefert werden. Der Versuch, gegen Ende des 16. Jahrhunderts Steinwild im Tennengebirge einzubürgern, scheiterte. 1615 befahl Fürsterzbischof Marcus Sitticus von Hohenems, der den Steinbock als Wappentier führte, einen Steinbock für den Tiergarten in Hellbrunn einzufangen. Der leidenschaftliche Jäger Fürsterzbischof Johann Ernst Thun ließ sich 1697 ein hölzernes Jagdhaus in der Floiten im Zillertal bauen und besuchte es auch. Bis dahin betrug der durchschnittliche Fahlwildbestand rund 158 Stück, zwei wurden jährlich geschossen, sechs gingen regelmäßig durch Lawinen verloren. 1710 gab es im Tennengebirge, 1712 im Zillertal kein Steinwild mehr. Die Steinböcke im Tiergarten Hellbrunn schoss der französische General Moreau während der ersten Besetzung Salzburgs am 15. Februar 1801 nieder. Nach mehreren vergeblichen Versuchen gelang von 1924 an die Wiederansiedlung im Hagengebirge mit Steinböcken aus dem Tiergarten St. Gallen in der Schweiz. Im Nationalpark Hohe Tauern und im Hinteren Zillertal leben seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert wieder rund 100 Stück Steinwild, eingebürgert aus dem Nationalpark Gran Paradiso.

Literatur

[Grabner 1990a] Grabner, Elfriede: Der Steinbock in Volksglaube und Volksmedizin. In: Neuhardt, Johannes (Hg.): Geschnitztes Steinbockhorn. XIV. Sonderschau im Dommuseum zu Salzburg. Salzburg 1990 (Sonderschau im Dommuseum zu Salzburg 14), S. 44–55.

[Scherbantin 1991a] Scherbantin, Elisabeth: Das Erzstift Salzburg. Von der Bedeutung der Steinböcke in der Jagd, im Volksglauben und besonders im Kunstschaffen – im Anschluß an die Ausstellung im Salzburger Dommuseum. In: Der Anblick 46/7 (1991), S. 325–327.

[WatteckN 1962] Watteck, Nora: Geschnitztes Steinbockhorn – ein vergessener Zweig des Salzburger Kunsthandwerks. In: Alte und moderne Kunst 58/59 (1962), S. 27–31.

[WatteckN 1980] Watteck, Nora: Geschnitzte Hirschknöpfe, Rehbock- und Gamsköpfln. In: Salzburger Kunst- und Antiquitätenmesse. 22. bis 30 März 1980, Residenz Salzburg. [6.] (1980), S. 10 f.

[Zaisberger 1990] Zaisberger, Friederike: Das Steinwild in Salzburg – Jagd und Hege einst und jetzt. In: Neuhardt, Johannes (Hg.): Geschnitztes Steinbockhorn. XIV. Sonderschau im Dommuseum zu Salzburg. Salzburg 1990 (Sonderschau im Dommuseum zu Salzburg 14), S. 18–23.

5.4.2. Gescheiterte Wilderei-Rituale (Norbert Schindler)[260]

Tipp

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5.4.2.1. Konfliktherd staatliche Justiz und bäuerliche Bevölkerung

Das Wildern war im Ostalpenraum vom Mittelalter bis weit ins 20. Jahrhundert hinein ein überaus populärer Brauch. Sein historischer Kern besteht darin, dass die bäuerliche Kultur trotz staatlicher Gesetze und Verordnungen an ihrem überkommenen Grundrecht der freien Jagdausübung festhielt.

Im 18. Jahrhundert war die Wilderei das Kriminaldelikt, in dem die Rechtsauffassungen und Gerechtigkeitsvorstellungen der staatlichen Juristen und der bäuerlichen Bevölkerung am weitesten auseinandergingen, und sie war als Konfliktherd auch ein Tummelplatz der sozialen Fantasie. Durchschnittlich zwei Wildererprozesse pro Jahr in jedem Pfleggericht des Salzburger Erzstifts sorgten dafür, dass der Gesprächsstoff an den Wirtshaustischen niemals ausging, von den Wilderereskapaden, die gar nicht ins Visier der Justiz gerieten und über die man hinter vorgehaltener Hand natürlich am liebsten redete, ganz zu schweigen.

5.4.2.2. Was wurde von der Wilderei gehalten?

Die Obrigkeit hegte der Wilderei gegenüber übertriebene Befürchtungen und legte ihre Herrschaftsängste in sie hinein. Die einfachen Leute hingegen liebten es, sich an Gerüchten dieser hartnäckigen bäuerlichen Widerstandshandlungen zu berauschen. Die Bedeutung der Wilderei bestand nicht zuletzt in ihren hohen Dunkelziffern. Gerade weil niemand etwas Genaueres wusste, kreisten die Gespräche und Erzählungen unablässig um sie. Wildern war ein Kommunikationsphänomen, ein Bedürfnis nach vermehrter öffentlicher Teilhabe an einem geheim gehaltenen Tatwissen.

In den Taten der Wildschützen und mehr noch im Reden über sie zeigte sich eine positive Selbststilisierung der bäuerlichen Kultur. Durch sie demonstrierte man seine Kampf- und Abwehrbereitschaft in den Auseinandersetzungen mit dem immer tiefer in den bäuerlichen Alltag eingreifenden Arm der Staatsmacht. Wie die Hofratsjuristen des Bischofsstaats bemüht waren, die Wildschützen als eine „gefährliche Klasse Menschen“ (Fürsterzbischof Colloredo) zu kriminalisieren, die jeglicher (Untertanen-)Moral entbehrte, so wob die bäuerliche Kultur unverdrossen an ihren eigenen Heldenlegenden.

5.4.2.3. Verunglückte Wildereifälle und fehlgeschlagene Verfolgungsmaßnahmen

Bei Bräuchen und Ritualen darf auf nachträglichen Beifall und eine gewisse konventionelle Absegnung gehofft werden. Wenn Rituale „gelingen“, d. h. wenn ihr brauchpraktischer Vollzug ohne größere Störungen und Irritationen über die Bühne geht, braucht über die dahinter liegenden Motive nicht gesprochen zu werden. Erst wenn Rituale scheitern, wird von dem gesprochen, was die Einzelnen wirklich bewegt.

Die Ausnahme wirft also ein bezeichnendes Licht auf das Regelverhalten: Gescheiterte Wildereirituale, Fälle, in denen etwas „schiefgegangen“ ist und die dem rituellen Erwartungshorizont widerstritten, bieten die Gelegenheit, das soziokultuelle Unterfutter dieser Brauchpraxis zu beobachten. In den Diskrepanzen liegt die Chance, eine Alltagsgeschichte aufzuspüren, die dem Programmatischen, den von oben über die Dinge verhängten Sinnangeboten misstraut.

Drei solche Un-Fälle werden im Langtext vorgestellt. Diese Unfälle brechen die fragwürdige Dramaturgie der Wilderei zwischen trotziger Gewohnheitstat und obrigkeitlicher Kriminalisierung auf und sollen den am schwersten zu erklärenden Punkt beleuchten, nämlich wie selbstverständlich die Wilderei in der Frühmoderne in die bäuerliche Kultur und ihren Wertehorizont eingelassen war.

5.4.3. Der historische Fischbestand Salzburgs (Regina Petz-Glechner und Wolfgang Exner)

Tipp

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5.4.3.1. Die Gewässer Salzburgs

Das Bundesland Salzburg ist reich an Gewässern unterschiedlichsten Typs: reißende Wildbäche mit tosenden Wasserfällen, sanft plätschernde Wiesenbäche, gurgelnde Bergbäche mit moosbewachsenen Steinen, schattige Waldbäche, sommerkühle Flüsse mit Schotterbänken, ehemals ausgedehnte Auwälder mit nährstoffreichen Altwässern und pflanzenbestandenen Tümpeln.

Das bedeutendste Fließgewässer unseres Landes ist die Salzach, die rund 75 % der Landesfläche entwässert. Ihre größten Nebengewässer sind die Achen aus den Hohen Tauern, der Fritzbach, der Blühnbach, die Lammer, die Torrener Ache, die Taugl, die Alm, die Königsseeache, die Glan, die Saalach, die Fischach, die Oichten und die Moosach. Das übrige Land wird von der Enns und der Mur entwässert. Salzburg ist auch reich an stehenden Gewässern: kleine, eisige Gebirgsseen, Moorseen, nährstoffarme Seen mit steilen Ufern, stark verkrautete Seen mit flachen Schilfufern sowie seichte Weiher und Tümpel.

Alle Gewässer Salzburgs zählen zum großen Einzugsgebiet der Donau, die Europas artenreichste Fischfauna mit zahlreichen endemischen Arten beherbergt. Unter endemischen Arten versteht man solche, die nur in diesem Gebiet und nirgends sonst vorkommen. Die große Vielfalt an Lebensräumen, verbunden mit der Lage der Gewässer im Einzugsgebiet der Donau, führte zu einer Vielfalt an unterschiedlichsten Fischarten. So war auch die Fischerei schon früh sehr bedeutend. Zahlreiche historische Dokumente sind über Fischfauna und Fischerei überliefert, die von einem enormen Fischreichtum der Gewässer künden.

5.4.3.2. Fischereigeschichte – Erzstift Salzburg Teil 1

Das Fischereirecht ist nach altem Recht ein „Ausfluß des sogenannten echten Eigentums an Grund und Boden“. Die Erzbischöfe besaßen das Fischereirecht also nur an jenen Gewässern, welche auf ihrem Grundbesitz lagen. Bald wurden die Erzbischöfe aber die größten Grundherren im Lande, indem sie nach dem Aussterben von Adelsgeschlechtern deren Grundbesitz erwarben, der durch Schenkungen an die Kirche noch vergrößert wurde. Bereits ab dem 16. Jahrhundert nahmen die Erzbischöfe als Landesherren das Hoheitsrecht (Regal) der Fischerei in Anspruch und konnten dieses bis zum Ende des Erzstiftes mehr oder weniger unangefochten behaupten.

Die Bedeutung von Fisch als Nahrungsmittel war im Erzstift Salzburg aufgrund der vielen Fasttage bei Hof sehr groß. Die Fischerei war daher schon früh bis ins kleinste Detail organisiert. Natürlich konnten nicht alle Gewässer vom Erzstift in Eigenregie bewirtschaftet werden. Die Gewässer wurden daher nach der Entfernung von der Hauptstadt, nach der Qualität der Fischfauna, der Ergiebigkeit des Fanges und der Transportmöglichkeit in sogenannte „Hoffischgewässer“ und in solche Gewässer unterteilt, die „bstandweise“ vergeben, also verpachtet wurden. Dabei musste ein Pachtzins geleistet oder ein Teil des Fanges abgeliefert werden. In den sogenannten Erbrechtsseen wurde das Fischereirecht an Bauern und Fischer vergeben und von Generation zu Generation vererbt. In seltenen Fällen wurde auch der Bevölkerung zeitlich beschränkt das Recht zu fischen gewährt.

5.4.3.3. Fischereigeschichte – Erzstift Salzburg Teil 2

Zu den „Hoffischgewässern“, die durch die Oberstfischmeisterei bewirtschaftet wurden, zählten die sogenannten Eigen- oder Hofküchenseen. Das waren neben einigen Bächen der heute in Bayern liegende Abtsdorfer See sowie der Fuschlsee, der Hintersee , der Tappenkarsee und der Jägersee. An diesen Gewässern waren eigene Hoffischer angestellt, die ihren gesamten Fang gegen Bezug von Fanggeld und Gewährung diverser Privilegien an den Hof abzuliefern hatten. Zu den Erbrechtsseen zählten u. a. der Wolfgangsee, der früher Abersee hieß, die Trumerseen (Obertrumersee, Mattsee, Grabensee), der Pinzgauer Zeller See, der Wallersee, der Mondsee und der bayerische Waginger See.

Das Fischereirecht an der Salzach war an Grundherrschaften und Bstandfischer vergeben, von denen vor allem die Oberndorfer sowie Laufener Schiffer und Fischer besondere Privilegien genossen. Eine lange Tradition hat die Fischerei auch im „Fischerdorf“ Liefering, heute ein Stadtteil von Salzburg. Dabei kam es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Lieferinger und den Laufener Fischern, wobei vor allem Fischereigrenzen und das Nasenfischen im Mittelpunkt des Zankes standen. Die Lieferinger Fischer waren allerdings Hoffischer, also Angestellte des Erzbischofs.

Die Angelfischerei wurde unter dem Begriff „Lustfischen“ gepflegt. Sie war aber nur dem Adel und landesfürstlichen Beamten vorbehalten. Dabei war das Fischen mit der künstlichen Fliege sehr beliebt. An den Seen war das Lustfischen allerdings wegen der Störung der Fischerei und der ausgelegten Netze verboten.

5.4.3.4. Fischereigeschichte – Zeit der Monarchie

Die Aufhebung des Erzstiftes im Jahre 1803, die Angliederung an Österreich 1805 bzw. Bayern 1809 und der erneute Anschluss an Österreich 1816 änderten nichts daran, dass das Fischereirecht ein Hoheitsrecht in der Hand des neuen Landesherren blieb. Dem Reichsfiskus allerdings dürfte der Wert der Fischereirechte nicht bewusst gewesen sein, denn ab 1850, vor allem aber zwischen 1859 und 1861, wurden die meisten Salzburger Fischereirechte verkauft bzw. versteigert, wobei aber das Eigentum am Gewässerbett beim Staat blieb. Das Fischereirecht wurde zur Befugnis, Fische und Krebse zu fangen.

Der Fischerei kam auch zu Zeiten der Monarchie große Bedeutung zu. Bald wurde begonnen, statistische Daten über den Stand der Binnenfischerei zu erheben. Solche Erhebungen wurden mit Erlass des k. k. Ackerbauministeriums 1874, 1897 und 1905 durchgeführt. Damals bestand im Kronland Salzburg noch kein eigener Landesfischereiverein, wohl aber eine k. k. Landwirtschaftsgesellschaft mit einer eigenen Sektion für Fischerei. Die Gewässer Salzburgs fanden in der Erhebung von 1905 durch die k. k. Statistische Zentralkommission besondere Erwähnung: Die Salmengewässer Salzburgs „stellen einen wahren Schatz für dieses Kronland dar, einen Schatz, der von Jahr zu Jahr an Bedeutung dadurch gewinnt, dass die Kulturböden, welche ihn in reicher Fülle zu bergen geeignet und berufen sein würden, stets räumlich beschränkter werden und da die Nachfrage nach Salmen, allein schon zufolge des Fremdenverkehres, in fortwährendem Steigen begriffen ist.“[261]

5.4.3.5. Josef Kollmann

Während der Monarchie bestand im Kronland Salzburg noch kein Landesfischereiverein, wohl aber eine k. k. Landwirtschaftsgesellschaft mit einer eigenen Sektion für Fischerei. Obmann dieser Sektion war der damals sehr bekannte Fischereidirektor Josef Kollmann.

Josef Kollmann wurde 1850 nahe Bad Deutsch-Altenburg in Niederösterreich geboren. Im Jahr 1874 wurde der Lehrer Kollmann nach Salzburg versetzt und aufgrund seiner intensiven fischereilichen Betätigung von der Sektion Fischerei der k. k. Landwirtschaftsgesellschaft zu ihrem Obmann gewählt. Im Laufe seiner Tätigkeit erhielten er sowie die von ihm geleitete Fischzuchtanstalt in Hintersee zahlreiche Auszeichnungen. Josef Kollmann verstarb im Jahr 1912 nach schwerer Krankheit und wurde unter großer Anteilnahme der Salzburger Bevölkerung zu Grab getragen.

Zu den bedeutendsten historischen Dokumenten für die Fischerei im Bundesland Salzburg zählen der Fischereikataster und die Fischereikarte, die von Josef Kollmann von 1883 bis 1898 erarbeitet wurde. Die Karte stellt das gesamte Gewässernetz Salzburgs dar, wobei die einzelnen Fischarten als Symbole eingetragen sind. Diese Darstellung war derart vorbildlich, dass das Werk von den anderen Ländern der Monarchie als Muster verwendet und durch Kaiser Franz Joseph I. mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet wurde.

5.4.3.6. Die Kollmannʼsche Fischereikarte

Der Fischereikataster und die aus dem Jahr 1898 stammende Fischereikarte von Josef Kollmann stellen die bedeutendsten historischen Dokumente für die Fischerei im Bundesland Salzburg dar. Die Karte zeigt das gesamte Gewässernetz Salzburgs, wobei die einzelnen Fischarten als Symbole eingetragen sind. Die Karte zeigt die Salzach zwar bereits zu einer Zeit der Flussregulierungen, dennoch waren die meisten Gewässer noch nicht in dem Maß vom Menschen beeinflusst wie heute.

Wir wissen also über die ursprüngliche Artenzusammensetzung gut Bescheid, obwohl nicht alle Arten beschrieben sind, sodass auch andere Quellen herangezogen werden müssen. In der Karte sind 40 Fischarten angeführt, darunter auch eingebürgerte. Aus anderen historischen Quellen ist das Vorkommen von neun weiteren Arten belegt, die nicht durch Kollmann erfasst wurden. Leider sind außerdem einige Artnachweise in den Aufzeichnungen von Kollmann nicht eindeutig und einige Arten scheinen zwar in der Kollmannʼschen Artenliste, nicht aber in der Fischereikarte auf. Wir können daher von ihrem Vorkommen in Salzburg ausgehen, wissen aber nicht, in welchen Gewässern sie wirklich gelebt haben. Dennoch ist die Kollmannʼsche Fischereikarte eine wichtige, in Österreich und darüber hinaus einzigartige Grundlage der ichthyologischen Forschung.

5.4.3.7. Die Kollmannʼsche Fischereikarte – eingebürgerte Arten

Der Fischbestand Salzburgs um 1900 umfasste 49 Fischarten. Die Kollmannʼsche Fischereikarte aus dem Jahr 1898 liefert die wichtigste Information über Fischarten und deren Verbreitung zur damaligen Zeit. Sie entstand allerdings zu einer Zeit, als die Menschen das Artenspektrum der Gewässer durch Besatz mit eingebürgerten Fischarten bereits beeinflusst hatten. Im Jahr 1898 wurden daher auch Fischarten erfasst, die – streng genommen – nicht zum historischen Artenspektrum Salzburgs zählen, wie zum Beispiel die Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) und der Bachsaibling (Salvelinus fontinalis). Beide Arten wurden knapp nach 1880, also nur einige Jahre vor Fertigstellung der Karte, aus Amerika eingebürgert, weil man sich von ihnen im Gegensatz zur heimischen Bachforelle (Salmo trutta fario) rascheres Wachstum und Unempfindlichkeit gegenüber der fortschreitenden Gewässerverschmutzung erhoffte.

Weniger bekannte Beispiele für nicht heimische Arten sind der Karpfen (Cyprinus carpio) und der Zander (Sander lucioperca), obwohl sie schon sehr lange bei uns vorkommen. Der Karpfen ist vermutlich bereits seit der Römerzeit bei uns zu finden und wurde im Mittelalter als begehrte Fastenspeise durch die Klöster weit verbreitet. Der Zander, ein postglazialer Einwanderer im Donauraum, kam vor etwa 200 Jahren, möglicherweise sogar schon etwas früher, durch böhmische Händler nach Salzburg. Aufgrund seiner Anspruchslosigkeit und seines wohlschmeckenden Fleisches fand er als willkommene Bereicherung der Fischfauna bald weite Verbreitung.

5.4.3.8. Neunaugen

Neunaugen sind keine „echten“ Fische, sondern gehören zur urtümlichen Gruppe der Rundmäuler. Sie haben keine Kiefer, sondern ein rundes Saugmaul, das mit Hornzähnen besetzt ist. Von der Seite betrachtet haben sie scheinbar neun Augen. In Wirklichkeit besitzen Neunaugen aber nur zwei Augen. Dahinter folgen sieben paarige Kiementaschen und ganz vorne eine unpaare Nasenöffnung. So entsteht der Eindruck von neun Augen. Die Zahl und Anordnung der Zähne auf der Mundscheibe ist das wichtigste Merkmal zur Bestimmung der verschiedenen, nur sehr schwer zu unterscheidenden Arten. Noch schwieriger ist es, wenn man eine Larve vor sich hat. Hier ist die Identifizierung manchmal gar nicht möglich.

Die Kollmannʼsche Fischereikarte belegt, dass Neunaugen, im Volksmund Lampreten genannt, in der Salzach sehr häufig gewesen sein müssen. Leider ist nicht überliefert, um welche Art es sich gehandelt hat, da die wissenschaftlichen Bezeichnungen früherer Jahre irreführend sind. Vermutlich handelte es sich um das Ukrainische Bachneunauge (Eudontomyzon mariae), aber auch ein Vorkommen des sehr ähnlichen Bachneunauges (Lampetra planeri) kann nicht ganz ausgeschlossen werden. Leider gibt es keine rezenten Funde aus der Salzach, die Neunaugen sind schon lange mit den Regulierungen und Kraftwerksbauten verschwunden.

Im Lungau sind noch heute kleine Populationen des Ukrainischen Bachneunauges zu finden, doch kann daraus nicht unbedingt auf ein früheres Vorkommen dieser Art im übrigen Bundesland geschlossen werden, da es sich hier um das Einzugsgebiet der Mur handelt.

5.4.3.9. Störe

Aus der unteren Salzach ist uns das Vorkommen von zwei Störarten überliefert, des mächtigen Hausens (Huso huso) und des kleineren Sterlets (Acipenser ruthenus). Beide Arten kamen nicht häufig vor. Trotz ihres seltenen Vorkommens zählen sie zu den schillerndsten Gestalten der historischen Fischfauna, und es gibt eine Menge schriftlicher und bildlicher Dokumente, die belegen, welchen Eindruck diese Riesen auf die Menschen gemacht haben.

Der Hausen ist mit bis zu 6 m Länge der größte europäische Süßwasserfisch. Er zog in früheren Jahrhunderten zum Laichen vom Schwarzen Meer die Donau aufwärts bis in den Unterlauf der Salzach, den äußersten Rand seines Verbreitungsgebietes. Obwohl regelmäßig Hausen gefangen wurden, handelte es sich nur um Einzelfänge, die Ausläufer der großen Wanderbewegung dieser urtümlichen Fische. Während kleinere Hausen an die Hoftafel geliefert wurden, kamen große Exemplare als besondere Sensation zu Schauzwecken in die Teiche beim Schloss Hellbrunn, die heute wegen der Wasserspiele eine der Hauptattraktionen Salzburgs sind. Heute unterbinden Wanderhindernisse den Fischzug, und der Hausen ist aus Österreichs Flüssen verschwunden. Als Produzent des sogenannten Beluga-Kaviars ist er nach wie vor begehrt, obwohl die Art gefährdet und flussauf von Bulgarien sehr selten zu finden ist.

Der Sterlet, ein kleinerer Verwandter des Hausens, kam ebenfalls früher in der unteren Salzach vor und wurde regelmäßig gefangen. Auch diese Art ist heute aus der Salzach verschwunden.

5.4.3.10. Lachsartige – Salmonidae

Der größte Teil der Salzburger Fließgewässer ist der sogenannten Forellenregion zuzuordnen. Die Bachforelle (Salmo trutta fario), die Leitfischart dieser Zone, war und ist dementsprechend in Salzburg die häufigste Fischart. In kleinen Oberläufen und alpinen Bächen mit hohem Gefälle ist sie oft die einzige vorkommende Fischart.

Die Seeforelle (Salmo trutta lacustris) und der Seesaibling (Salvelinus alpinus) sind Charakterarten alpiner Seen. Der Seesaibling wurde auch durch den Menschen verbreitet, wobei das Eimaterial für Besatz in Salzburg in der Zuchtanstalt der k. k. Landwirtschaftsgesellschaft Salzburg am Hintersee erbrütet wurde. Nachdem die sogenannte „Lustfischerei“ vom Adel im Anschluss an die Jagd sehr gerne betrieben wurde, wurden manche Gebirgsseen gezielt mit Saiblingen besetzt. In solchen nahrungsarmen, kalten Gebirgsseen bleiben Seesaiblinge oft kleinwüchsig, sie werden im Volksmund Schwarzreiter genannt.

Einer der begehrtesten Fische war der Huchen (Hucho hucho), die größte bei uns lebende Salmonidenart. Dieser Verwandte der Forellen kann über 50 kg schwer werden. Am Hof des Salzburger Erzbischofs waren die berühmten Salzach-Huchen eine begehrte Speise. Die Laufener Fischer mussten beispielsweise für „die Gnade zu fischen“ alljährlich den sogenannten „Weihnachtshuchendienst“ in Form von hundert Pfund Huchen leisten. In den letzten hundert Jahren ist dieser Raubfisch aufgrund der Zerstörung seines Lebensraumes und des Rückgangs der Futterfische aber selten geworden.

5.4.3.11. Reinanken, Äschen, Hecht

Die in kühlen, tiefen Seen lebenden Reinanken, Renken, oder Maränen sind eine sehr komplizierte Fischgruppe. Es gibt mehrere Arten, deren eindeutige Unterscheidung dem Spezialisten vorbehalten ist, da sie eine verwirrende Formenvielfalt entwickelt haben. Unbestritten ist, dass diese Fische schon in historischer Zeit eine große Rolle gespielt haben, da sie in manchen Seen, so zum Beispiel im Zellersee, die wichtigsten Wirtschaftsfische darstellten.

Die Äsche (Thymallus thymallus) stellt neben der Bachforelle die Leitfischart vieler Salzburger Fließgewässer dar. Der Äschenregion entspricht unter anderem ein Großteil der Salzach, die sich erst flussab von Hallein zur Barbenregion wandelt. Die Äsche mit ihrer charakteristischen Rückenflosse („Fahne“) war schon immer ein sehr begehrter Speisefisch. Der Geschmack ihres Fleisches soll an Thymian erinnern, woher auch ihr wissenschaftlicher Name „Thymallus“ herrührt.

Der Hecht (Esox lucius), der einzige heimische Vertreter dieser Fischfamilie, ist eine typische Fischart stehender, verkrauteter Gewässer. In früherer Zeit fand er weitaus mehr geeigneten Lebensraum als heute. Zu Zeiten Kollmanns waren Hechte nicht nur in fast allen größeren Salzburger Seen zu finden, sie lebten auch in vielen Fließgewässern wie der Salzach, der Oichten, der Fischach und der Glan. Hechte brauchen zur Fortpflanzung, aber auch als Unterstand ausgedehnte Pflanzenbestände, Bedingungen, die sie damals in den unregulierten Flüssen, Altarmen und Autümpeln zur Genüge vorfanden.

5.4.3.12. Karpfenfische – Cyprinidae Teil 1

Die Familie der Karpfenfische ist eine sehr artenreiche Fischgruppe, die in Salzburg immerhin 26 Arten umfasste. Von hochrückig bis langgestreckt oder bodenlebend fanden sich dabei alle Formen, sodass alle erdenklichen Lebensräume besiedelt wurden. Ausgerechnet die Fischart, die der ganzen Familie den Namen gegeben hat, der Karpfen (Cyprinus carpio) war ursprünglich in Salzburg nicht heimisch. Diese Karpfen waren Zuchtformen, die im Mittelalter vor allem durch die Klöster weit verbreitet wurden, da Fisch als Fastenspeise oft gegessen wurde. Daher betrieben viele Klöster auch eigene Teichanlagen.

Die ökologische Nische des Karpfens besetzte ursprünglich die Brachse (Abramis brama), die noch heute in seichteren, stark verkrauteten Seen häufig vorkommt. Daneben gab es zwei der Brachse sehr ähnliche, verwandte Arten, der heute verschollenen Zobel (Abramis sapa), eine in Fließgewässern lebende Art, und die seltene Güster (Abramis björkna), die noch heute ab und zu in der Salzach auftaucht.

Die Barbe (Barbus barbus), einst neben der Nase eine sehr häufige Fischart der Salzach, ist durch Gewässerverbauung und Kontinuumsunterbrechungen selten geworden. Zur Familie der Karpfenfische gehören auch so bekannte Arten wie Aitel (Leuciscus cephalus), Hasel (Leuciscus leuciscus), Rotauge (Rutilus rutilus), Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus), Laube (Alburnus alburnus), Elritze (Phoxinus phoxinus) und Schleie (Tinca tinca).

5.4.3.13. Karpfenfische – Cyprinidae Teil 2

Die früher häufigere Karausche (Carassius carassius) ist heute selten geworden. Eine der Karausche sehr ähnliche Fischart ist der Giebel (Carassius gibelio). Auch er ist keine heimische Fischart. Alte Quellen berichten, dass er Anfang der 1850er-Jahre eingeführt wurde, „vom Schönbrunnerteich bei Wien, auf Anordnung der Kaiserin Carolina, in den Bassin des k. k. Mirabellgartens versetzt“[262]. Seine Herkunft ist umstritten, vermutlich stammt er aus Asien.

Einige Arten sind in Salzburg ausgestorben, da sie an unregulierte Flüsse oder ausgedehnte Auwälder gebunden sind, die heute kaum mehr vorhanden sind. Zu diesen Arten zählen der Nerfling (Leuciscus idus), der Frauennerfling (Rutilus pigus), der Schied (Aspius aspius), der Strömer (Leuciscus souffia) und der Steingreßling (Gobio uranoscopus). Ein Verwandter des Steingreßlings, der Gründling (Gobio gobio), ist dagegen heute noch in Salzburg heimisch.

Auch Kleinfischarten, wie Schneider (Alburnoides bipunctatus) und Bitterling (Rhodeus amarus) kamen früher zahlreicher vor als heute, wobei letzterer vor allem unter dem Rückgang der Großmuscheln leidet, die er für seine komplizierte Fortpflanzung benötigt. Vertreter der Familie der Karpfenfische, die in Seen leben, sind der endemische Perlfisch (Rutilus meidingeri), den Josef Kollmann aber auch für die Salzach angibt, die Seelaube (Chalcalburnus chalcaloides) und die Rußnase (Vimba vimba), die früher ebenfalls auch in der Salzach gelebt hat.

5.4.3.14. Die Nase

Die Nase (Chondrostoma nasus) war einst DER Massenfisch der Salzach. Das „Nasenstechen“ war im Frühjahr ein Privileg der Halleiner Salinenarbeiter. „Zur Laichzeit standen die Nasen in dichten Scharen im rechten Salzacharm, der durch Hallein fließt und in die Mündung der Hinterseer Ache (Alm) hinein. War die Laichzeit gekommen, zündeten die Salinenarbeiter an den Ufern große Feuer an und stürzten, brennende Kienfackeln in der Hand, mit Geschrei und Gejohle in das Wasser, worauf das Nasenstechen begann. Mit dem Fischstecher wurden die aufgeschreckten und geblendeten Nasen in Massen erstochen.“[263] Das Nasenstechen wurde auch „zur Unterhaltung der höchsten Herrschaften“[264] in der Fischach veranstaltet. Hierzu mussten die Lieferinger Fischer im Frühjahr mindestens 1.000 bis 2.000 Stück Nasen bereithalten, „um ein hochfürstliches Nasenluststechen jederzeit veranstalten zu können, wenn ein solches gewünscht wurde“[265].

Der Lebensraum der Salzach-Nasen reichte ursprünglich bis Mittersill. Vor dem Bau der Innkraftwerke zogen alljährlich bis zu 150.000 Nasen in die Salzach und in ihre Nebenflüsse, um dort abzulaichen. Die Errichtung von Querbauwerken führte in der Folge zum völligen Aussterben dieser Art oberhalb der Salzachöfen. Auch flussab von Golling bis zur Saalachmündung war die Nase nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend verschwunden. Erst einem mehrjährigen Projekt zur Wiederbesiedlung des Landesfischereiverbandes Salzburg zwischen 1995 und 1999 ist es zu verdanken, dass sich der Nasenbestand in der Salzach langsam wieder erholt.

5.4.3.15. Weitere Fischfamilien

Die weltweit sehr artenreiche Familie der Barsche war in Salzburg mit fünf Arten vertreten: Am bekanntesten ist der Flußbarsch (Perca fluviatilis), der in fast allen Seen und größeren Bächen anzutreffen war. Daneben kam der Kaulbarsch (Gymnocephalus cernuus) in einigen Gewässern vor.

Der Zander (Sander lucioperca) dagegen war ursprünglich nicht in Salzburg heimisch. Er kam durch böhmische Händler in unser Land und seine Verbreitung wurde lange als sehr erstrebenswert propagiert. Vor allem als der Fischbestand in vielen Gewässern durch Verschmutzung zurückging, bewährte sich der unempfindliche, Trübe liebende Zander, dessen Fleisch noch dazu äußerst wohlschmeckend ist. Zwei sehr anspruchsvolle Barsche, die im Einzugsgebiet der Donau endemisch sind, der Zingel (Zingel zingel) und der Streber (Zingel streber) kamen in der unteren Salzach vor, wobei ersterer gar nicht selten gewesen sein dürfte. Sie sind heute verschwunden.

Neben der Bachforelle zählte die Koppe (Cottus gobio) zu den häufigsten Salzburger Fischarten. Sie kam (und kommt) in kleinen Fließgewässern der Forellenregion genauso vor wie in der unteren Salzach oder in den Zuflüssen und dem Uferbereich einiger Seen. In Seen und größeren Fließgewässern gleichermaßen beheimatet waren die Aalrutte (Lota lota), der einzige Vertreter der Dorsche im Süßwasser, und der Wels (Silurus glanis). Eine weitere häufige Fischart war die Bartgrundel oder Bachschmerle (Barbatula barbatula). Zwei ähnliche Arten, der Steinbeißer (Cobitis taenia) und der Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), waren früher ebenfalls in Salzburg beheimatet.

5.4.4. Schützen und Bürgergarden, einst und heute (Friederike Zaisberger)

Tipp

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5.4.4.1. Schützen und Bürgergarden, einst und jetzt

Mehr als hundert Schützenkompanien nehmen alljährlich an zahlreichen kirchlichen und weltlichen Festen im In- und Ausland teil. Ihre bunten Trachten und Uniformen, die prächtigen Fahnen, die lautstarken Salven, begleitet von den örtlichen Musikkapellen, gehören unabdingbar zu unserer Vorstellung von Feiertagsbrauchtum. Zu den Grundgedanken des Schützenwesens gehören Kameradschaft, Liebe zu Heimat und Brauchtum, aktive Beteiligung an großen Festen sowie die Pflege der Erinnerung an bedeutende Schützen der Vergangenheit.

Das Schützenwesen im Land Salzburg[266], das im Laufe der Jahrhunderte aus der militärischen Landfahne, den sportlichen Schützen-Gesellschaften und den kirchlichen Prangerschützen entstanden ist, erlebt eine neue Blüte. Zu Jahresbeginn 2003 waren 5.273 Schützen in 103 Schützenkompanien und Bürgergarden organisiert. Davon gehören 52 zu den Gewehrschützen, 40 zu den Prangerstutzenschützen und elf zu anderen Schützenvereinigungen. Erfreulich ist, dass rund 5 % der Mitglieder unter 20 Jahre alt sind. Als Marketenderinnen wirken etwa 210 Frauen mit.[267]

An der Spitze des 1993 neu eingerichteten Landesverbandes der Salzburger Schützen stehen 2003 der Landeskommandant Schützenobrist Franz Meißl und der geschäftsführende Obmann Ing. Josef Wimmer. Die Bezirksverbände aus den fünf Salzburger Gauen und der Stadt Salzburg führt jeweils ein Bezirkskommandant im Rang eines Schützenmajors. Landesschützensuperior ist 2003 Univ.-Prof. Dr. Hans Paarhammer.

5.4.4.2. Landfahne und Feuerschützen

Die Bewohner der salzburgischen Land- bzw. Pfleggerichte waren seit dem Spätmittelalter zur Landesverteidigung verpflichtet, zur Teilnahme an Angriffskriegen konnte aber niemand gezwungen werden. In dem bis 1800 im Vergleich zu heute fast doppelt so großen Land Salzburg mit rund 150.000 Einwohnern waren rund 46.000 Mann zwischen 16 und 60 Jahren stellungspflichtig, also etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung. In den Städten und wehrpflichtigen Märkten waren Bürger, Untermieter und Dienstknechte, nicht aber Adelige und das Personal der Geistlichkeit „gemustert“ (stellungspflichtig). Im Jahr 1531 waren in diesen Orten immerhin 2.715 Mann unter Waffen. Die Einberufungszeit war auch im Krieg mit vier Wochen begrenzt. Für die Verpflegung mussten die Daheimgebliebenen sorgen. 1627 wurde eine einheitliche Kleidung und Bewaffnung eingeführt. Schwegler und Trommler begleiten die Ausrückenden. 1734 bis 1794 war die Landfahne aufgehoben, wurde aber zu Beginn der Franzosenkriege gegen heftigen Widerstand bis zum Ende des Kurfürstentums Salzburg 1806 reaktiviert.

Die – sportlichen – Feuerschützen-Gesellschaften waren in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts neben den und als Nachfolger der Stachel- oder Armbrustschützen-Gilden entstanden. Wegen steuerlicher Vorteile ließen sie sich immer öfter vom Landesfürsten bei Festen, aber auch für Ordnungsdienste in den Siedlungsgebieten und Streifengänge im offenen Land einsetzen. Einmal im Jahr stiftete der Landesherr für das vorgeschriebene Wettschießen den Ersten Preis, den sogenannten Vortl. Auf diese Weise wurden die Feuerschützen allmählich in die Landfahne eingegliedert und sogar während deren Aufhebung einberufen.

5.4.4.3. Landwehr, Landsturm, Nationalgarde und Freiwillige Schützen

Während der ersten Zugehörigkeit Salzburgs zu Österreich (1806–1809) wurde 1808 unter anderem auch in Salzburg die „Landwehr“ aufgestellt, eine „Reserve an Ortskundigen“ zur Verteidigung der unmittelbaren Heimat. Sie erhielt eigene Uniformen und wurde lose in das kaiserliche Militär eingebunden. Schon nach ihrem ersten Einsatz lösten sie die siegreichen Franzosen am 14. Mai 1809 wieder auf. Nicht ganz regulär kämpften aber die Männer „Inner Gebirg“ im Landsturm gegen die verbündeten Bayern und Franzosen weiter. 1810 kam Salzburg zu Bayern. Die ehemaligen Landwehr-Regimenter wurden dem – bayerischen – Kreis-Kommando des Salzach-Kreises zugeteilt und zusätzlich nach französischem Vorbild mit einer Nationalgarde III. Klasse verstärkt, aus der 1812 der Nachschub für den Russland-Feldzug Napoleons rekrutiert wurde.

1816 kam Salzburg neuerlich zu Österreich. Auf dem Land wurde die Nationalgarde aufgehoben, in den Städten durfte das „Bürgermilitär“ weiter „paradieren“. Im Revolutionsjahr 1848 wurden bis 1851 wieder Nationalgarden aufgestellt, die „Inner Gebirg“ 1849 noch mit Schützenkompanien ergänzt wurden, um für eine mögliche Front gegen Italien gerüstet zu sein. Nach 65 Friedensjahren erfüllten während des Ersten Weltkriegs (1914–1918) Salzburgs „Freiwillige Schützen“ diese Aufgabe an den südlichen Staatsgrenzen.

5.4.4.4. Kriege und Aufstände

Nach den Türkenkriegen und dem Ungarischen Krieg des 15. Jahrhunderts blieb das Land Salzburg rund 300 Jahre bis zu den Franzosenkriegen von direkten feindlichen Kriegsereignissen verschont. Truppendurchmärsche und enorme Kriegssteuern mussten im Rahmen des Heiligen Römischen Reiches, zu dem Salzburg als souveräner Staat gehörte, allerdings erduldet werden. Der einzige Krieg, den Salzburg in der Neuzeit selbst begann, war der nur wenige Tage dauernde Überfall auf Berchtesgaden unter Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau im Oktober 1611. In Salzburg erreichte auch nur ein einziger Offizier den Generalsrang: Wolf Max Graf Überacker 1735.

Bedrohlich für die Existenz des Fürsterzbistums waren aber die immer wiederkehrenden Bauernaufstände. Der Goldegger Aufstand 1462, der Pongauer Aufstand 1564, der Zillertaler Aufstand 1644, vor allem aber der große Bauernkrieg 1525/1526 zeigten auf, dass sich die – wenn auch schlecht – bewaffneten Bauern gegen ihren Landes- und zumeist auch Grundherrn durchzusetzen vermochten, solange dieser nicht Hilfe von außen erhielt. Die Organisationsform der Landfahne und das ländliche Nachrichtensystem funktionierten bestens. Dies wurde während der Franzosenkriege deutlich erkennbar: Nahezu alle kommandierenden Schützen gehörten dem Gastwirtestand an. In Wirtshäusern war die Weitergabe von Informationen unauffällig möglich.

5.4.4.5. Franzosenkriege

Nach dem Ausbruch der Französischen Revolution 1789 erreichten französische Truppenteile im Laufe des 1. Koalitionskrieges gegen Frankreich 1797 den Lungau. Im 2. Koalitionskrieg wurde Salzburg 1800 nach der Schlacht am Walserfeld besetzt. Als Folge des 3. Koalitionskrieges ging 1805 das im Rahmen des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation souveräne Fürstentum Salzburg unter. Bis dahin kämpften Salzburgs Schützen für ihr eigenes Land. Österreichisches Militär war genauso fremde Besatzung wie Franzosen und Bayern. Während das Bürgertum den Ideen der Französischen Revolution nicht abgeneigt war, verteidigten die Bauernschützen ihre althergebrachten Lebensgewohnheiten.

Im Krieg Österreichs gegen Frankreich 1809 arrangierte sich das Flache Land auf Wunsch der salzburgischen Zentralverwaltung mit Franzosen und Bayern. „Inner Gebirg“ wurde zuerst mithilfe des österreichischen Militärs, das die Enns-Salzach-Furche als Verbindung nach Tirol benötigte, gegen eine Besetzung Widerstand aufgebaut. Nach dem überraschenden Friedensschluss am 14. Oktober kämpften die Schützen allein weiter. Der Aufstand der Salzburger und Tiroler Schützen endete mit der Kapitulation von Josef Speckbacher am 19. Oktober 1809 beim Diesbachgut in den Hohlwegen des Saalachtales.

5.4.4.6. Salzburgs Feuerschützen vor 1805

Angegeben ist das Datum des derzeit ältesten bekannten urkundlichen Belegs der Nennung von Salzburgs Feuerschützen.

Abtenau: vor 1611. Annaberg 1769. – Alt- und Lichtentann (= Gericht Neumarkt): 1567. Henndorf, Neumarkt, Seekirchen vor 1622. – Berchtesgaden: vor 1606. Schellenberg: vor 1708. {Link: link kap 050310 p04 Schned/Durchs Jahr in Berchtesgaden}– Gastein: vor 1557. – Glanegg: vor 1692. – Goldegg-St.Veit: vor 1610. Lend: vor 1653. Dienten: 1781. – Golling: vor 1591. – Großarl: vor 1706. – Hallein: 1293 (Stadtmauern erwähnt), vor 1556. Dürrnberg 1600. – Hüttenstein (= Gericht St. Gilgen): vor 1684. – Itter (= Gericht Hopfgarten im Brixental): vor 1647. – St. Johann: vor 1593. – Kaprun (= Gericht Zell am See): vor 1635. – Kropfsberg (Gerichte Zell und Fügen im Zillertal): vor 1663. – Laufen: 1278. – Lengberg (Drautal): keine Archivalien bekannt. – Liechtenberg (= Gericht Saalfelden): vor 1636. – Lofer: Mitte 16. Jahrhundert. – Mattsee: vor 1684. – Mittersill: vor 1640. – Moosham (= Gerichte Tamsweg, St. Michael): vor 1529. – Mühldorf am Inn: vor 1560. – Neuhaus (= Bezirksgericht Salzburg): vor 1697. – Radstadt: 1289. – Raschenberg (= Gericht Teisendorf): vor 1632. – Rauris: vor 1569. – Salzburg – Stadtgericht: 13. Jahrhundert/1287. – Stauffenegg: vor 1650. – Straßwalchen und Höchfeld: vor 1663. – Taxenbach: vor 1637. – Tittmoning: 1556. – Traismauer: 1620. – Waging mit Tetlham und Halmberg: vor 1702. – Wagrain: vor 1621. – Wartenfels (= Gericht Thalgau): 16. Jahrhundert/vor 1617. – Werfen und Bischofshofen: vor 1578.

5.4.4.7. Prangerschützen

Der Name der Prangerschützen verweist auf ihre Aktivitäten an den sogenannten Prangtagen mit der festlich gestalteten Fronleichnamsprozession. Für ihre Begleitung des Ortsgeistlichen mit der Monstranz erhielten die Schützen die Kosten für Munition und Verpflegung ersetzt. Deshalb enthalten Kirchenrechnungen der Mutterpfarren seit der Mitte des 16. Jahrhunderts die wichtigsten Aufzeichnungen zum Schützenwesen. Nach der Erteilung des Segens bei den vier Stationen sorgten die Schützen mit ihren Salven dafür, dass die gesamte Bevölkerung über die kirchlichen Vorgänge informiert war.

Um 1700 war das Abfeuern von Böllern bzw. das Salve-Geben der Gewehrschützen zum festen Brauch geworden. Auch bei weltlichen Umzügen und der Begrüßung fürstlicher Gäste donnerten Ehrensalven in den Himmel. 1787 wurde diese Form der Lärmbräuche hauptsächlich aus Sicherheitsgründen verboten, von 1794 an aber auf entsprechende Gesuche hin und wieder erlaubt, allerdings mit Ausnahme des Abschießens von Handböllern.

Nach der vorübergehenden Auflösung der meisten Prangerschützenformationen zwischen 1939 und 1945 gibt es 2002 wieder rund 40 Pranger-Stutzen- und sechs Pranger-Gewehr-Schützenkompanien. Trotz der unterschiedlichen Bewaffnung rücken heute alle Schützenkompanien nur zu kirchlichen und weltlichen Festen aus, sind also „Prangerschützen“.

5.4.4.8. Salzburgs Schützen „vor dem Gebirge“ 2003

Als erstes Datum wird das von den Vereinen angegebene Gründungsjahr, dann das Wiedergründungsjahr genannt.

Flachgau I:

Prangerschützen Abersee: 1994. – Prangerstutzenschützen des Heimatvereines D’Aberseea: 1981. – Prangerstutzenschützen Anthering: 1798. – Stille Nacht-Prangerschützen Arnsdorf: 1979. – Prangerstutzenschützen Bergheim: 1657. – Prangerstutzenschützen Berndorf: 1951. – Prangerstutzenschützen Elixhausen: 1972. – Prangerstutzenschützen Eugendorf: 1763. – Prangerstutzenschützen Fuschl am See: 1990. – Prangerschützen-Gesellschaft Hallwang: 1802. – Prangerstutzenschützen Henndorf: 1810/1945. – Historische Leonhardi-Reiter und Schützen zu Irrsdorf: 1740/1936. – Prangerstutzenschützen Köstendorf: 1978. – Prangerstutzenschützen Mattsee: 1966. – Bürgergarde Neumarkt: um 1600/1989. – Schifferschützen-Corps Oberndorf/Salzach: 1278. – Prangerstutzen-Schützenverein Obertrum am See: 1966. – Grabenseer Schützen Perwang: 1975. – Prangerschützen-Gesellschaft Plainfeld: 1800. – Prangerstutzenschützen Radeck: 1965. – Schafbergschützen St. Gilgen: 1980. – Tiafstoana-Schützen Schleedorf: 1970. – Franz-Xaver-Klaushofer-Prangerstutzenschützen-Kompanie Seeham: 1964. – Historische Prangerschützenkompanie Seekirchen: 1969. – Prangerschützen Strobl: 1840/1975. – Historische Landwehrschützen Wals: 2000. – Festschützen Wals: 2003.

Flachgau II:

Prangerstutzenschützen Ebenau: 1786. – Uniformiertes Schützenkorps Ebenau: 1881/1983. – Prangerstutzenschützen Elsbethen: 18. Jahrhundert/1946. – Prangerschützen-Gesellschaft Faistenau: 1804/1946. – St. Leonharder Weihnachtsschützen Grödig: 1978. – Uniformierte Schützenkompanie Grödig: 1756/1948. – Weihnachtsschützen Großgmain: 1925. – Prangerstutzenschützen Hintersee: 1909/1954. – Prangerstutzenschützen Hof: 1835/1951. – Prangerschützen-Gesellschaft Koppl: 1792. – Historische Schützenkompanie Thalgau: 1614/1949. – Prangerstutzenschützen Thalgau: 1770.

Stadt Salzburg:

Historische Prangerstutzenschützen Aigen: 1847/1947. – Bürgergarde der Stadt Salzburg: 1287/1979. – Ehemalige k. k. Freiwillige Schützen Salzburgs: 1922/1961. – Salzburger Festungs-Prangerstutzen-Schützen: 1979. – Prangerstutzenschützen Langwied-Gnigl: 1968. – Prangerstutzenschützen Leopoldskron-Moos: 1986. – Lieferinger Prangerschützen: 1820/1993. – Stachelschützengilde Salzburg: 1953. – Traditionsverband des k.u.k. Infanterieregimentes Nr. 59 Erzherzog Rainer: 1999. – Dragonerregiment Nr. 6 Friedrich Franz VI. Großherzog von Mecklenburg-Schwerin: 1993 (2002).

Tennengau:

Strubbergschützen Abtenau: 1984. – Uniformiertes Prangerschützenkorps Adnet: 1796/1954. – Wandschützen Adnet: 1745. – Dürrnberger Weihnachtsschützen [Anm. der Redaktion, vgl. hierzu Folge 1 „Im Winter und zur Weihnachtszeit“]: 1601/1949/1963. – Historische Struberschützen Golling: 1809/1947. – Gamper Weihnachtsschützen Hallein: 1976. – Privilegiertes Uniformiertes Bürgerkorps der Stadt Hallein: 1287/1953. – Kaltenhausener Prangerstutzenschützen: 1994. – Prangerschützen Krispl: 1824. – Schützenkorps Kuchl: 1417/1946. – Handböllerschützen „Kuchl“: 1981 (2003). – Historische Prangerschützen Oberalm: 1841/1951. – Historische Schützenkompanie Puch: 1840/1955. – Verein der Jakobischützen zu St. Jakob am Thurn: 1476/1926. – Historische Prangerschützen St. Koloman: 1731. – Scheffauer Prangerschützen: 2001. – Festschützen Vigaun: 1923. – Historische Prangerschützen Vigaun: 1625/1945.

5.4.4.9. Salzburgs Schützen „Inner Gebirg“ 2003

Lungau:

Stachelschützen Bundschuh: 1977. – Historische Schützenkompanie Lessach: 1760. – Historische Schützenkompanie Mariapfarr: 18. Jahrhundert/1970. – Historische Bürgergarde Mauterndorf: 1478/1967. – Historische Schützengarde St. Michael: 1477/1970. – Bürgerliches Schützenkorps Tamsweg: 1478/1903. – Himmelschützen Zederhaus: 17. Jahrhundert/1968.

Pinzgau:

Falkenbachschützen Kaprun: 1982. – Historisches Anton-Wallner-Schützenkorps Krimml: 1913. – Bauernschützen Lofer: 1439/1959. – Bürgergarde Lofer: um 1830. – Historische Schützenkompanie Mittersill: 1967. – Panzlschützen Mühlbach-Bramberg: 1970. – Stefflschützenkompanie Niedernsill: 1976. – Historische Schützenkompanie Glemmerschützen: 1695/1988. – Historische Schützenkompanie Saalfelden: 1969. – Bauernschützen St. Georgen: 1962. – Historische Anton-Wallner-Schützen Taxenbach: 1809/1961. – Historische Schützenkompanie Zell am See: 1997.

Pongau:

Struckerschützen Altenmarkt: 1285/1950. – Bauernschützen Bischofshofen: 1908. – Gasteiner Schützen Dorfgastein: 1800/1957. – Feuerschützen Eben: 1991. – Historische Stegerschützen Flachau: 1799/1948. – Prangerschützen Goldegg am See: 1927/1947. – Historische Bauernschützen Großarl: 1753/1946. – Historische Bauernschützenkompanie Hüttau: 1797/1951. – Historische Bauernschützen Hüttschlag: um 1809/1953. – Historische Bauernschützen Kleinarl: 1954/1982. – Peter-Sieberer-Schützen Pfarrwerfen: 1934. – Uniformierte Privilegierte Bürgergarde Radstadt: 1289/1949. – Bauernschützen St. Johann im Pongau: 1590/1919. – Bürgergarde St. Johann im Pongau: 1593/1978. – Historische Bauernschützenkompanie St. Veit: 1854/1947. – Historische Salzlecker Schützenkompanie Schwarzach: 1972. – Historische Bauernschützenkompanie Wagrain: 1620. – Struberschützen-Korps Werfen: 1909/1950.

5.4.4.10. Schützenkommandanten der Franzosenkriegszeit

Die fünf wichtigsten Anführer der Salzburger Schützen in der Franzosenkriegszeit waren Johann Panzl (1786–1862), Kaspar Steger (1780–1860), Josef Struber (1773–1845), Jakob Strucker (1761–1824) und Anton Wallner (um 1756–1810). Während der Kriegsjahre 1800 und 1805 war Franz Anton Maximilian Berchtold von Sonnenburg (1749–1809), damals Pflegrichter in Lofer, von den Schützen freigewählter Oberkommandant. Der Schwager von Maria Anna Mozart, dem Nannerl, starb nach harter französischer Gefangenschaft 1809. In diesem Jahr übernahm Anton Wallner das Oberkommando „Inner Gebirg“, womit er von Andreas Hofer (1767–1810) betraut worden war.

5.4.4.11. Fahnen, Uniformen, Waffen, Auszeichnungen

Fahnen sind im kirchlichen und weltlichen Bereich Symbole für die Zusammengehörigkeit einer Gemeinschaft. Trotz der Kriege des 19. und 20. Jahrhunderts sind einige historisch wertvolle Schützenfahnen erhalten geblieben, z. B. in Radstadt, Flachau, Taxenbach, Hallein und Elsbethen. 2003 erlebt nach hundert Jahren Tamsweg das Fest einer Fahnenweihe, nach 200 Jahren wird erstmals eine Landesschützenfahne feierlich übergeben.

Salzburgs Schützen tragen nach historischen Vorbildern gestaltete Uniformen oder eine oftmals von Kuno Brandauer vorgeschlagene Fortentwicklung bäuerlicher Tracht. Wichtiges Merkmal sind die mit Hahnenfedern aller Art geschmückten Hüte, bei den Loferer Bauernschützen kombiniert mit dem dort heimischen Federgras. Große Tradition haben die Bärenfellmützen der Grenadiere wie sie hauptsächlich im Lungau getragen werden. Die Bewaffnung ist sehr unterschiedlich: Armbrust (Stachelschützen), Säbel und Degen, Hellebarden und Partisanen/Spontons (z. B. bei der Altmannschaft der Oberndorfer Schiffergarde, Salzburger Bürgergarde), im Landsturm bäuerliche Behelfswaffen (Sensen, Dreschflegel), die für Kugelgeschoße ungeeigneten Böller und Prangerstutzen sowie Gewehre und Salut-Kanonen.

Auszeichnungen für verdiente Schützen und Freunde des Schützenwesens werden vom Landesverband der Salzburger Schützen, wie z. B. die Anton-Wallner-Medaille, aber auch von einzelnen Schützenvereinen verliehen, wie etwa die Alfred-Neureiter-Erinnerungs- und Verdienst-Medaille der Prangerschützen Oberalm.

5.4.5. Die Sonnwendschützen aus Abersee (Adolf Freudl)

5.4.5.1. Zur Überlieferung

In vielen Regionen spielt die Sonne im Jahreslauf eine große Rolle, was sich in den Bräuchen niederschlägt. Besonders zur Zeit der Sommersonnenwende kommt dies in vielen Variationen zum Ausdruck.

Es ist schon erstaunlich, aber es gibt immer noch Bräuche oder Traditionen, über die bis jetzt keinerlei offizielle schriftliche Aufzeichnungen existieren oder in der Vergangenheit auch nur annähernd der Versuch unternommen wurde, solche zu erstellen. Im Fall der Sonnwendschützen aus Abersee gibt es nur einige chronistische Absätze bzw. die mündlichen Überlieferungen der tragenden Personen in der Vergangenheit oder der gegenwärtigen Teilnehmer. Mitte der 70er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurde der angeblich bereits um 1880 mehrfach erwähnte Brauch von Heinrich Eisl, vlg. Zinkenbachheini, wieder ins Leben gerufen. Der Wolfgangsee war zu jener Zeit bereits beliebte Sommerfrische für Städter, die nach Alpenidylle und romantischem Volksleben suchten.

Nach herrschender Ansicht müssen die Sonnwendschützen aus Abersee im weitesten Sinn dem Burschenbrauchtum zugerechnet werden. Bei den Sonnwendschützen handelt es sich um eine Gruppe von jungen Burschen im Alter zwischen elf und sechzehn Jahren, die sich für die Durchführung einem gewissen – fast militärischen – Reglement unterwerfen müssen. Angeführt wird die aus höchstens zwanzig Mitwirkenden bestehende Gruppe (im Jahr 2001 nur zehn Schützen) vom Träger der Sonnwendschützenfahne, dem Hauptmann und einem Trommler. Die Schützen selbst marschieren in Zweierreihen, die größer Gewachsenen voran, wobei alle versuchen, ihren Schritt nach dem Schlag des Trommlers auszurichten. Begleitet wird die Gruppe von zwei Klinglern.

5.4.5.2. „Gewehr zu Fuß, ladet, hoch an, Feuer!“

Das wichtigste Utensil eines jeden Schützen ist sein Holzgewehr. Auf Kommando des Hauptmannes sollen alle gleichzeitig schießen – und das muss bei jeder Schützenkompanie immer wieder geprobt werden.

Bei jedem Haus oder Bauernhof, wo die Sonnwendschützen ihre Aufwartung machen, sagt der Hauptmann vor dem Kommando folgenden Spruch auf: „Heute, heute ist Sonnwendtag, mit Pfeile schießen und Trommelschlag / wollen wir Frauen und Herren schön begrüßen und zugleich auch / anschießen. / Wenn auch das Pulver nicht entraucht, / so ist es doch ein alter Brauch.“

Das Kommando selbst lautet: „Gewehr zu Fuß, ladet, hoch an, Feuer!“ Der dann allseits erwartete Knall ist jedoch moderat, weil ein zuerst mit einer einfachen Schnurkonstruktion gespannter kleiner Holzkeil aufschlägt und nur ein lautes Klicken produziert wird.

5.4.5.3. Brauchsehnsucht des 19. Jahrhunderts

Zwischen dem 20. und 25. Juni eines jeden Jahres sind die Sonnwendschützen unterwegs, einmal ober dem Bach und einmal unter dem Bach (= Zinkenbach). Ausgangspunkt ist der Zinkenbachbauer, bei dem während des Jahres die Schützenfahne (Fahnenpatin Elisabeth Mayrhauser) und die Holzgewehre aufbewahrt werden. Mitte der 1970er-Jahre wurde der angeblich bereits um 1880 mehrfach erwähnte Brauch von Heinrich Eisl, vlg. Zinkenbachheini, wieder ins Leben gerufen. Er war es dann auch, der für die damals wieder erforderliche Erstausstattung gesorgt hat.

Die teilnehmenden Burschen sind so weit als möglich gleich gekleidet: schwarze Schuhe, grüne Wollstutzen, kurze Lederhose, weißes Hemd, rotes Trachtentuch als Krawatte und Hut mit weißer Feder. Bei den Hüten sind verschiedene farbliche Abweichungen immer schon üblich gewesen; die Kopfbedeckung des Hauptmanns (in der Form eines alten Feuerwehrhelms) und jene der Schützen (Hüte, teilweise sogar Papiertschakos) unterscheiden sich. Der anführende Hauptmann ist in der Gruppe immer der Älteste und gibt seine Kommandos, so wie bei den Schützen üblich, mit gezogenem Säbel. Die Gruppe wird von zwei Klinglern begleitet, welche bei den einzelnen Stationen den Obolus einsammeln, der am Ende unter allen Beteiligten aufgeteilt wird, ähnlich wie bei den Glöcklern. Vieles lässt darauf schließen, dass es sich hier um einen spaßhaften Burschenbrauch handelt, der mit der Brauchsehnsucht des 19. Jahrhunderts stilisiert und ernster gestaltet wurde.



[260] Kurzfassung von Andrea Bleyer, Langtext HIER.

[267] Bei der Salzburger Bürgergarde verstärken 2003 drei Frauen das Reiterfähnlein.

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